… Helm vergessen?
In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: “Springer gegen Bildblog“! Bildblog hat einen Beitrag über “Welt Online” und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: “unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen”. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen künstlich überteuerten Anwaltsforderungen.
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Anti-Counterfeiting Trade Agreement
Der kanadische Rechtsprofressor Michael Geist tut sich seit einiger Zeit als Experte für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hervor, das sich offiziell gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen richten soll. Für ihn ist es kein Handelsabkommen, sondern ein Abkommen zum Geistigen Eigentum. Auch andere von den Verhandlungspartnern lange beschworene Wahrheiten zog Geist bei einer Anhörung in Brüssel Anfang der Woche in Zweifel. Er glaubt, dass Parlamentarier ACTA, wenn es einmal verhandelt ist, nicht mehr stoppen können.
Am morgigen Samstag tritt Geist als Kronzeuge gegen ACTA auf einer von der neuseeländischen Registry InternetNZ organisierten Gegen-Veranstaltung auf. In Wellington startet in der kommenden Woche Runde 8 der offiziellen ACTA-Verhandlungen. Im c’t-Interview legt er seine Positionen dar und fordert, Länder wie China oder Indonesien an den Verhandlungen zu beteiligen, da sonst im Bereich Produktpiraterie kaum Verbesserungen erreicht werden könnten.
Weiterführende Links:
Internetsperren mittels ACTA
Entwurf für Anti-Piraterie-Abkommen ACTA im Netz
Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:
Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.
Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.
An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.
Laut einem offenen Brief, den Wikileaks-Gründers Julian Assange an ABCnews geschickt hat, werden Mitarbeiter der Whistleblower-Plattform Wikileaks von amerikanischen Geheimdienstlern auf Island beschattet. Dort beraten sie momentan die isländische Regierung bei der Arbeit an einem Datenfreiheitsgesetz. Wikileaks will grundsätzlich denen zur Seite stehen, die unethisches Verhalten in ihren eigenen Regierungen und Unternehmen enthüllen wollen. Dafür wurde ein technisches System geschaffen, das eine nicht zurückverfolgbare Veröffentlichung von Dokumenten erlaubt. Das ist einigen ein Dorn im Auge: So machte sich etwa der US-Militärgeheimdienst ACIC Sorgen über die Whistleblower-Plattform und erörterte mögliche Gegenmaßnahme. Warum er beschattet wird, darüber kann Assange selbst nur spekulieren. In seinem offenen Brief nennt Assange ein Gutachten des US-Militärgeheimdienstes, das von Wikileaks veröffentlicht wurde. Die Echtheit dieses Gutachtens wurde zwischenzeitlich vom Armeesprecher Gary Tallman gegenüber der Nachrichtenagentur AFP bestätigt. Ein weiterer Grund könnte die geplante Veröffentlichung eines Videos durch Wikileaks sein, in dem Misshandlungen durch US-Soldaten im Irak dokumentiert sein sollen. Das Video wurde Wikileaks zugespielt und wird derzeit auf seine Echtheit überprüft. Es soll am 8. April veröffentlicht werden, wenn die Aufnahme verifiziert werden kann. Schließlich könnte ein vertraulicher Bericht des US-Botschafters in Island ein Grund für die Beschattung darstellen. Auch dieser Bericht war von Wikileaks veröffentlicht worden. In ihm geht es um Absprachen zwischen US-amerikanischen, isländischen und britischen Behörden über den öffentlichen Umgang mit Finanzdetails, die zum Zusammenbruch des Bankenssystems auf Island führten.
Hamburger Beflaggung
Der Justiziar des Suchmaschinenkonzerns in Deutschland, Arnd Haller, beklagte auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift MultiMedia und Recht am heutigen Mittwoch in Berlin eine gewisse “Anmaßung” hiesiger Gerichte zur weltweiten Internetregulierung durch ihre Rechtsprechung. Die Amerikaner würden die Deutschen inzwischen “für vollkommen bekloppt” halten. Ein Stein des Anstoßes ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten deutscher Bürger auch gegen ausländische Webseiten. Laut dem Beschluss vom Anfang des Monats sind deutsche Gerichte durchaus aufgerufen, international in diesem Bereich zu intervenieren. Konkret ging es um eine in Deutschland wohnhafte Person, die in einem Artikel der New York Times mit der russischen Mafia in Verbindung gebracht wurde. Noch unverständlicher empfindet der Rechtsexperte ein noch nicht veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus der vergangenen Woche. In einer Entscheidung über eine einstweilige Verfügung sei Google aufgegeben worden, eine Verlinkung auf eine deutsche Webseite mit strittigen Tatsachenbehauptungen nicht nur aus der deutschen Domain der Suchmaschine herauszunehmen, sondern auch aus dem internationalen Angebot unter der .com-Adresse. Laut Haller richtet sich letzteres primär nicht an deutsche, sondern an englischsprachige Nutzer und sei klar auf den US- Markt ausgerichtet. In dem Ordnungsmittelverfahren ohne mündliche Verhandlung hätten die Richter zugleich paradoxerweise befunden, dass die entsprechende Verlinkung nicht aus dem Google-Angebot unter der österreichischen und der schweizerischen Domain zu löschen sei.
[Glasdemokratie] Wen wundert denn noch die Haltung der Amerikaner. Alle die schon mal eine deutsche kostenpflichtige Abmahnwelle erlebt haben, zweifeln doch seit dem am deutschen Rechtssystem. Nicht um sonst werden die Kammern in Berlin und Hamburg als reine “Zensurkammern” bezeichnet. Und immer öfter muss ja schon das Bundesverfassungsgericht Urteile revidieren.