Archiv für die Kategorie: ‘Internet’

Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)

„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)

oder

Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. Read the rest of this entry »

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12
Mai

Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln

Erstellt von: Redaktion

FoneraAUS für Fonera…

Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.

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verdi Deutschland hat ein Positionspapier zum neuen Leistungsschutzrecht veröffentlicht. iRights hat den Entwurf zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für die Presse samt einer ersten Analyse veröffentlicht. Das geleakte Dokument stellt die Verhandlungspositionen von Zeitungsverlegern (BDZV und VDZ) und Gewerkschaften (DJV und ver.di) gegenüber. Es zeigt – worüber schon länger spekuliert wurde –, dass ver.di und djv ein Leistungsschutzrecht grundsätzlich unterstützen. Der Auswertung von iRights zufolge müsste Google News seinen Dienst künftig bei einer Verwertungsgesellschaft gegen Entgelt lizenzieren. Nach den Plänen der Gewerkschaften käme dafür die VG Wort in Frage, nach den Maßstäben der Verleger eine neu zu gründende Verwertungsgesellschaft Presse. Da der Entwurf keine Unterscheidung von News-Aggregatoren vornimmt, wären auch Suchmaschinen generell und Social-Media-Aggregatoren wie Rivva vom Lizenzierungszwang betroffen. Zusätzlich müssten auch Unternehmen, deren Angestellte Internetzugang haben und auf Presseprodukte im Netz zugreifen können, zahlen. Selbiges würde offenbar für Behörden gelten. Ob die Nutzung des Internets zu beruflichen Zwecken generell Leistungschutzrecht-kostenpflichtig wird, ist noch umstritten.
Und das Ende vom Lied wird sein, Google und andere Suchmaschinen werden in Zukunft einfach keine deutsche Presseprodukte mehr präsentieren. Somit verschwindet die deutsche Presselandschaft einfach aus dem Internet. Nicht das das ein Verlust wäre, denn somit hätte die deutsche Verdummungsindustrie einen Vertriebsweg weniger! Aber retten wird diese Massnahme deutsche Printmedien nicht, eher ihren Tod rasend beschleunigen. Und dann wird wieder jeder deutsche Verleger eine ausländische Tochter haben, damit wenigstens ihre wichtigen Meldungen im Internet stehen. Und somit ihr eigenens Leistungsschutzrecht ab absurdum führen.

Deutsche verkehrte Welt halt!

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Den Iren sei Dank. Das Höchstgericht der Republik Irland hat beim EuGH offiziell um eine Entscheidung angefragt, ob die anlasslose Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten überhaupt mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar sei. Und somit muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun zum zweiten Mal mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Die neue Anrufung des EuGH kommt nun vom Irish High Court, der von Digital Rights Ireland angerufen worden war. Nachdem der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof im März die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hatte und die Höchstgerichte in Bulgarien und Rumänien ähnliches getan hatten, kommt jetzt durch die irische Angelegenheit wieder Bewegung in Sache. Hoffentlich auch in die richtige Richtung.

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25
Apr

Entwurf für Kinderpornografie-Löschgesetz

Erstellt von: Redaktion

Das Bundesjustizministerium hat einen ersten Entwurf des “Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte” fertiggestellt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Es soll das heftig umstrittene Internet-Sperrgesetz (“Zugangserschwerungsgesetz”) ersetzen, das 2009 während der schwarz-roten Koalition auf Initiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen entstand. Laut Osnabrücker Zeitung, welcher der Gesetzentwurf vorliegen soll, wird das Löschgesetz das Websperren-Gesetz außer Kraft setzen. “Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind”, zitiert die Zeitung den Gesetzestext – und belegt damit, dass eines der Hauptargumente der Gegner des von-der-Leyen-Gesetzes schließlich doch noch durchgedrungen ist. Die Koordination der Löschung wird das BKA übernehmen. Allerdings müssen die Ermittler ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolger vor Ort weitergeben. Die Behörde muss kontrollieren, ob ihren Löschaufforderungen Folge geleistet wurde, und der Bundesregierung eine monatliche Statistik vorlegen. Zusätzliche Befugnisse erhält das BKA nicht.

Zumindest erstmal einen Entwurf machen. Und hinterher wenn es nicht klappt, die Hände in Unschuld waschen, denn dann hat ja die EU-Innenkommissarin Censilia Schuld.

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