Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen. Das Verfahren hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt. Vergeblich hatte der Anwalt der Beklagten versucht, der Klage mit formellen Argumenten auszuweichen. Auch der Wechsel des zwischenzeitlichen Website-Betriebs von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR hin zur Redcio OGH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Brüder sind, half nicht, dem Urteilsspruch zu entgehen. Die Männer kamen nicht zur Verhandlung nach Wien und konnten daher vom Richter nicht vernommen werden. Das Recht, das Urteil auf Kosten eines vor Gericht unterlegenen Websitebetreibers unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Printmedium veröffentlichen zu dürfen, hatte die Arbeiterkammer erst im vergangenen Jahr beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes erstritten. Damals war die Kammer erfolgreich gegen “Gratis”-Abzocker aus der Schweiz vorgegangen. Auf den nun behandelten Schmidtlein-Websites ist derzeit keine Neuanmeldung möglich.
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Die Datenpanne bei AWD
wichtige Daten außerhalb
Na da werden AWD-Kunden in den nächsten Tagen aber viel Stress am Telefon haben. Beim Hannoveraner Finanzdienstleister AWD sind offenbar Zehntausende Kundendaten entwendet worden. Wie der Hörfunksender NDR Info am Freitag berichtet, wurden ihm 27.000 Datensätze zugespielt. Diese enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Kunden. Daraus sei auch ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt haben. Zusätzlich gebe der Datensatz Auskunft über die Laufzeit der Verträge. Ein großer Teil der Verträge sei nach wie vor gültig. Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, mitteilte, hat ihn AWD bereits über den Vorfall informiert. Sollte es sich bestätigen, dass die Daten direkt aus der Firma kamen und nicht etwa durch ein Call-Center in Umlauf gebracht wurden, sei dieser Fall von besonderer Bedeutung. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte NDR Info, jedes Unternehmen, das sensible Daten besitze, müsse verantwortungsvoll damit umgehen. Er könne nur an die Wirtschaft appellieren, Datenschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
[Glasdemokratie]: Lieber Herr Edathy, das macht der AWD doch gar nicht! Im Gegenteil, die haben einen ganz hervorragenden Datenschutz. Behaupten die zumindest.
Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt. Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. 150%tiger Mehrwert! Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen. Im Lawblog dazu:
Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.
Revolution
Die französische Nationalversammlung hat den nachgebesserten Gesetzesentwurf zu Netzsperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen am Dienstag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit angenommen. In Frankreich hat die Regierung einen neuen Anlauf genommen, die umstrittenen Netzsperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Die Abgeordneten der Nationalversammlung in Paris nahmen am Dienstag einen nachgebesserten Entwurf mit den Stimmen der konservativen Regierungsmehrheit an. 285 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 225 dagegen. Die Sozialisten, die bereits eine erste Version des Gesetzes zu Fall gebracht hatten, kündigten aber bereits eine neue Klage vor dem Verfassungsrat gegen das Vorhaben an. Die konservative Regierungsmehrheit versucht seit Monaten, das Gesetz in Kraft zu setzen. Auf Antrag der Sozialisten hatten Frankreichs oberste Verfassungshüter im Juni den ursprünglichen Plan gekippt, die bis zu einjährige Internet-Sperre durch eine Behörde verhängen zu lassen. Um schnelle Urteile zu ermöglichen, werden die Entscheidungen wie bei minderschweren Verkehrsdelikten vor kleinen Kammern mit nur einem Richter gefällt. Eine Anhörung der Beschuldigten ist nicht vorgesehen. Ein Publikum ist zu den Verhandlungen nicht zugelassen. Neben der Sperre sind auch eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro und eine maximal zweijährige Gefängnisstrafe möglich. Gesperrte Internet-Nutzer müssen zudem ihre Anschlussgebühren weiterzahlen.
Rette deine Freiheit
Wer kennt es nicht, das Video “Du bist Terrorist“? Jetzt gibt es einer zweiten Teil.
Alexander Lehmann beschreibt das Projekt auf der Webseite rettedeinefreiheit.de:
“RetteDeineFreiheit” ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren. Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten “Online-Petition” in der Geschichte von Deutschland mit über 132.000 Mitzeichnern, wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet. Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt – von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur. “Rette deine Freiheit” ist keine Parteienwerbung sondern genau wie “Du bist Terrorist”, ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.

so ne Kacke!









