Archiv für die Kategorie: ‘Internet’

[Update 11.10.2011] Karl Weiss – Wir brechen die Verfassung
 
[Update 10.10.2011] Mittlerweile geben ja verschiedene Bundesländer zu, das sie den Trojaner mehrmals eingesetzt haben. Und der Hersteller des Trojaners ist wohl auch entlarvt, wenn man ein wenig in den Ausschreibungsunterlagen der EU stöbert.
 
Der vom CCC analysierte Trojaner wurde wohl vom LKA in Bayern eingesetzt! Und das wurde schon einmal für rechtswidrig erklärt. Wir können aber getrost davon ausgehen dass den auch andere Bundesländer eingesetzt haben. Eine der Quellen des CCC hat sich heute auch schon selbst offenbart.
 
Die Funktionen des Bundestrojaner die der CCC entdeckt hat, einmal leicht erklärt!


 
Endlich ist es soweit. Seit Jahren versucht der CCC den Bundestrojaner zu bekämpfen. Und immer wieder haben sie gefordert, lasst uns einen untersuchen. Jetzt war es soweit! Dem CCC sind mehrere Varianten des Bundestrojaner zugespielt worden. Und die Ergebnisse der Analyse sind ernüchternd und erschreckend zu gleich! Die entsprechende Pressemitteilung des CCC ist sehr entlarvend! Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können. Oh Oh!
Nicht erst seit das Bundesverfassungsgericht die Pläne zum Einsatz des Bundestrojaners am 27. Februar 2008 durchkreuzte, ist von der unauffälligeren Neusprech-Variante der Spionagesoftware die Rede: von der “Quellen-TKÜ” (“Quellen-Telekommunikationsüberwachung”). Mit anderen Worten, es sollte “doch nur Skype abgehört werden”, weiter nichts!? Tatsächlich aber hat der Trojaner eine Nachladefunktion für beliebige zusätzlich Malware. Wenn dieser Trojaner erst einmal auf einem Rechner installiert ist, steht dieser danach für jeden offen wie ein Scheunentor! Man muss nur anklopfen und den Trojaner freundlich bitten. Und das Kernelmodul räumt allen lokalen Benutzern Adminrechte an. So etwas nennt man sicherheitstechnisch ein Kastatrophe! Zumindest haben die Antivirenhersteller vom CCC inzwischen Kopien des Trojaners erhalten und sollten ihn ab morgen früh erkennen und entfernen können, zumal keine Rootkit-übliche Tarnfunktionalität in dem Kernelmodul implementiert war.
Es gibt sogar schon bundesdeutsche Medien, die sich trauen darüber zu berichten. So z.Bsp. die Zeit! Auch die FAZ hat schon zwei bemerkenswerte Artikel veröffentlicht. Erstaunlich ist, das deutsche Leitmedien die richtigen Gedankengänge veröffentlichen. Na mal, abwarten, ob in der nächsten Woche dem bundesdeutschen politischen Establishment der Arsch auf Grundeis geht? Eines aber ist ganz sicher, dass bundesdeutsche Wahlergenis der Piratenpartei wird in der nächsten Woche wohl locker zweistellig werden.

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29
Sep

Economykonzept – Malochen und Fresse halten

Erstellt von: Redaktion

Maloche!

Eine Hotelkette mit einem Econonmykonzept wirbt mit niedrigen Zimmerpreisen aber hohem Komfort und kostenlosen Serviceangeboten wie WLAN oder Pay-TV. Und damit sich das alles auch rechnet und trotzdem noch ordentlich Gewinn abwirft, spart man wo – RICHTIG – bei den Personalkosten. Und so werden in der Jobbörse des deutschen Arbeitsmarktes immer wieder mal Stellenangebote veröffentlicht. Wenn man sich solche Angebote mit diesen Anforderungen anschaut und dann auch noch liest, dafür soll man bloß magere 1.250€ BRUTTO bekommen, da kann einem schon der Kamm anschwellen.

So geschehen bei einer Bloggerin aus Deutschland. Sie hat in ihrem Blog dieses Angebot veröffentlicht und sich ordentlich darüber aufgeregt. UND DAS ZU RECHT!

Immerhin macht diese Wahnsinnssumme einen Nettolohn von 932,32 Euro aus. Das ist noch unter dem allgemein gültigen Pfändungsfreibetrag. Und man bedenke, ein Hartz-IV-Empfänger bekommt in Deutschland durchschnittlich 855,82 Euro.

Das Hotelmanagement war jetzt überhaupt nicht erfreut, das man im Internet sehen konnte zu welchen Konditionen ihre Mitarbeiter dort malochen müssen. Und da die Meinungsfreiheit sich in Deutschland nach dem Geldbeutel richtet, erstattete das Hotelmanagement eine Anzeige und dem deutschen Bloghoster schickte sie eine Abmahnung. Der Bloghoster knickte auch sofort ein und nahm den entsprechenden Beitrag vom Netz. Und die Bloggerin wurde von der Polizei vernommen, was ihr den einfällt, sich über branchenübliche Ausbeutermethoden öffentlich so aufzuregen. Obwohl es sich doch mittlerweile auch bis zur deutschen Polizei herumgesprochen haben muss, dass das Sozialgericht Berlin (Az. S 55 AS 24251/11 ER) entschieden hat, das ein 900 Euro-Job als sittenwidrig gilt.

Armes Deutschland, Staatsanwälte ermitteln nicht, gegen Firmen die sittenwidrige Stellenangebote machen, aber Bloggern die ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen, denen schicken sie die Polizei als starke Ordnungsmacht ins Haus.

Deutsche Blogs (hier und hier) haben jetzt angefangen diese Schweinerei öffentlich zu machen und aufgerufen diese weiter zu verbreiten. Was wir hiermit getan haben.

Bürgerrechte sind in Deutschland mittlerweile nicht mehr das Schwarze unter dem Fingernagel wert.

P.S. Übrigens, bei dem besagten Hotelmanagement (dem Google Cache sei Dank) handelt es sich um die B&B Zeyen Hotel Management GmbH und bei dem Stellenangebot um eine Stelle als Empfangsmitarbeiter/in im B&B Hotel Würselen.

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3
Apr

Bayerntrojaner auch bei kleineren Delikten

Erstellt von: Redaktion

so ist es!

Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert. Anfang dieses Jahres war es so weit, dass ein “Cyberfahnder” im Spiegel indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für Meinungsdelikte wie “Verunglimpfung” wiederhaben wollen. Ähnlich scheint es sich mit dem Staatstrojaner zu verhalten: Der, so dessen Befürworter, sollte eigentlich nur in “eng begrenzten Ausnahmefällen” (Wolfgang Schäuble) und bei “schwerster Kriminalität und Terrorismus” (Jörg Ziercke) eingesetzten werden. Nun kam heraus, dass das Instrument in Bayern sogar in einem Fall zum Einsatz kam, in dem umstritten ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Betroffen davon ist nicht etwa ein Islamist, sondern der Angestellte einer Firma, die nach Angaben seines Rechtsanwalts Patrick Schladt mit dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln “mutieren”. Als 2009 eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand, erfuhr der Angestellte aus dem niederbayerischen Landshut, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Nachdem sein Anwalt Akteneinsicht beantragte und bekam, musste er feststellen, dass die Unterlagen nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch Screenshots vom Bildschirm seines Mandanten enthielten. Die, so erfuhr er, hatte ein Staatstrojaner angefertigt, der während einer Routinekontrolle am Franz-Josef-Strauß-Flughafen heimlich auf dessen Laptop installiert worden war. Als Begründung dafür hatte offenbar gereicht, dass der Angestellte Skype benutzte und die Beamten des bayerischen Landeskriminalamts sich beim Abhören seiner Festnetz- und Mobiltelefonate ärgerten, dass ihnen die Inhalte dieses Kommunikationsweges verschlossen blieben. Also beantragten sie beim Amtsgericht Landshut eine Genehmigung zur [extern] rechtlich umstrittenen so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (“Quellen-TKÜ”) und bekamen sie unter Verweis auf den § 100a der Strafprozessordnung (StPO) als Rechtsgrundlage mit der Begründung erteilt, dass eine “weitere Ausforschung des Sachverhalts [...] ohne Quellen-TKÜ wesentlich erschwert” sei.

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25
Feb

Filmindustrie verlieren Copyright-Prozess

Erstellt von: Redaktion

Internetanbieter sind in Australien nicht verpflichtet, das Herunterladen oder den unrechtmäßigen Austausch von Kopien zu unterbinden. Das bestätigte ein Berufungsgericht in Sydney am Donnerstag. Der Richter hielt die Entscheidung der niedrigeren Instanz aufrecht. Danach können Internetprovider nicht gezwungen werden, ihre Kunden vom Austausch illegaler Kopien abzuhalten. „Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet kann nicht als Mittel zu Verstößen gelten“, hielt der Richter im ursprünglichen Urteil fest. Er sehe keine Anzeichen, dass das beklagte Unternehmen iiNET Verstöße billige. 34 Filmstudios hatten die Klage gegen iiNET eingereicht, darunter Universal Pictures, Warner Bros, Sony und Disney. Die Firma iiNET mit Sitz in Perth an der Westküste ist der zweitgrößte australische Internetprovider. Die Studios, zusammengeschlossen im „Australischen Verband gegen Copyright-Diebstahl“ (AFACT), hatten Ermittler engagiert, die über iiNET unrechtmäßig Kopien heruntergeladen hatten. AFACT forderte den Provider dann auf, diesen „Kunden“ den Zugang zu sperren. Darauf hatte iiNET nie reagiert. Deshalb klagte AFACT. „Wir haben immer gesagt, dass wir nichts erlaubt oder getan haben, das unsere Kunden dazu einlädt, das Copyright zu verletzen“, sagte iiNET-Chef Michael Malone am Donnerstag vor dem Gericht in Sydney. iiNET-Kunden müssen Benutzer-Richtlinien anerkennen, die illegales Herunterladen verbieten. AFACT hatte argumentiert, das Unternehmen müsse auch überwachen, ob das wirklich passiere und gegebenenfalls einschreiten.

Original-Artikel unter Futurezone

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13
Dez

Wikileacks und seine Folgen

Erstellt von: Redaktion

anonymer Upload

Die Veröffentlichungen von Wikileaks scheinen bei einigen Zeitungsredaktionen wohl doch zu Veränderungen zu führen. Weg vom vorgedachten Einheitsbrei, hin zum investigativen Journalismus. So will jetzt zumindest der Westen mit einem eigenen anonymen Leak-Service verfahren. Ein sehr gutes Signal.
Die WAZ-Mediengruppe hat den ersten anonymen Datenupload einer Zeitung im deutschen Internet eingerichtet. „Wir wollen und werden nicht alles ungeprüft veröffentlichen, was dort hoch geladen wird. Wir nehmen die Dokumente und Papiere aber als Ausgangspunkt für weiterführende Nachforschungen“, sagte David Schraven, Leiter des Ressorts Recherche in der WAZ-Mediengruppe, das die neue Seite unterhält. „Der Datenupload ist deshalb anonymisiert, weil es Leute gibt, die ihren Namen aus persönlichen Gründen nicht nennen können, die aber trotzdem auf Missstände hinweisen wollen, die ihnen bekannt sind. Diese Haltung respektieren wir. Wir sehen den Informantenschutz als Basis der grundrechtlich garantierten Recherchefreiheit. Das ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt.“
Schraven kennt auch schon Daten, die er gerne bekommen würde. „Ich brauche alles zur Loveparade, da gibt es Dokumente aus der Polizei und aus dem Innenministerium, deren Inhalt meiner Ansicht nach an die Öffentlichkeit gehören.“

[Glasdemokratie] Sollte jemand dort (oder irgendwo) etwas leaken wollen, ist immer die Benutzung von Tor zu empfehlen.

hier der Upload-Link für Leaks …

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