Archiv für die Kategorie: ‘Internet’

Den Iren sei Dank. Das Höchstgericht der Republik Irland hat beim EuGH offiziell um eine Entscheidung angefragt, ob die anlasslose Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten überhaupt mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar sei. Und somit muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun zum zweiten Mal mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Die neue Anrufung des EuGH kommt nun vom Irish High Court, der von Digital Rights Ireland angerufen worden war. Nachdem der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof im März die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hatte und die Höchstgerichte in Bulgarien und Rumänien ähnliches getan hatten, kommt jetzt durch die irische Angelegenheit wieder Bewegung in Sache. Hoffentlich auch in die richtige Richtung.

25
Apr

Entwurf für Kinderpornografie-Löschgesetz

Erstellt von: Redaktion

Das Bundesjustizministerium hat einen ersten Entwurf des “Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte” fertiggestellt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Es soll das heftig umstrittene Internet-Sperrgesetz (“Zugangserschwerungsgesetz”) ersetzen, das 2009 während der schwarz-roten Koalition auf Initiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen entstand. Laut Osnabrücker Zeitung, welcher der Gesetzentwurf vorliegen soll, wird das Löschgesetz das Websperren-Gesetz außer Kraft setzen. “Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind”, zitiert die Zeitung den Gesetzestext – und belegt damit, dass eines der Hauptargumente der Gegner des von-der-Leyen-Gesetzes schließlich doch noch durchgedrungen ist. Die Koordination der Löschung wird das BKA übernehmen. Allerdings müssen die Ermittler ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolger vor Ort weitergeben. Die Behörde muss kontrollieren, ob ihren Löschaufforderungen Folge geleistet wurde, und der Bundesregierung eine monatliche Statistik vorlegen. Zusätzliche Befugnisse erhält das BKA nicht.

Zumindest erstmal einen Entwurf machen. Und hinterher wenn es nicht klappt, die Hände in Unschuld waschen, denn dann hat ja die EU-Innenkommissarin Censilia Schuld.

Abmahnkeule… Helm vergessen?

In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: “Springer gegen Bildblog“! Bildblog hat einen Beitrag über “Welt Online” und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: “unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen”. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen künstlich überteuerten Anwaltsforderungen.

Sollten Sie der gleichen Meinung sein, können sie ihre Meinung kundtun, indem sie Bildblog eine kleine Spende zu kommen lassen.

actaAnti-Counterfeiting Trade Agreement

Der kanadische Rechtsprofressor Michael Geist tut sich seit einiger Zeit als Experte für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hervor, das sich offiziell gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen richten soll. Für ihn ist es kein Handelsabkommen, sondern ein Abkommen zum Geistigen Eigentum. Auch andere von den Verhandlungspartnern lange beschworene Wahrheiten zog Geist bei einer Anhörung in Brüssel Anfang der Woche in Zweifel. Er glaubt, dass Parlamentarier ACTA, wenn es einmal verhandelt ist, nicht mehr stoppen können.
Am morgigen Samstag tritt Geist als Kronzeuge gegen ACTA auf einer von der neuseeländischen Registry InternetNZ organisierten Gegen-Veranstaltung auf. In Wellington startet in der kommenden Woche Runde 8 der offiziellen ACTA-Verhandlungen. Im c’t-Interview legt er seine Positionen dar und fordert, Länder wie China oder Indonesien an den Verhandlungen zu beteiligen, da sonst im Bereich Produktpiraterie kaum Verbesserungen erreicht werden könnten.

Weiterführende Links:
Internetsperren mittels ACTA
Entwurf für Anti-Piraterie-Abkommen ACTA im Netz

8
Apr

Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit

Erstellt von: Redaktion

Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.

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