
Was wurde doch der Dienst “Twitter” bei der IRAN-Wahl in Deutschland gerade auch von Unionspolitiker bejubelt. Ein wunderbares Instrument für die Opposition, sich endlich Gehör zu verschaffen und ihre Aktivitäten zu koordinieren. Mist ist nur, das es auch deutsche Mitbürger gibt, die sich mit diesem Dienst auskennen. Und diese wagen dann auch noch, den Dienst an einem Wahlsonntag zu benutzen. Da kann sich ein bayerischen Innenminister schon mal in die Lederhose kacken. Jetzt hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Umfrage-Instituten mit einem Verbot von aktuellen Wählerbefragungen an Wahlsonntagen gedroht, sollten in Zukunft erneut vertrauliche Zahlen vorab im Internet bekannt werden.
“Ja damisch noch a mal, sans blöd die Bayern?” Stimmenzettelmanipulation, überkleben von anderen Wahlplakten, Pressefreiheit einschränken, Wahlfälschung und Twitter-Skandale in den eigenen Reihen, DAS geht schon in Ordnung!
Schwarze Innenminister stehen halt mit unserem Rollstuhlschäuble und der Bundesmutti in der ersten Reihe, wenn es um Abbau von Bürgerrechten, Zensur, Überwachung und Diktatur geht. Vielleicht sollte die CSU das Internet an Wahlsonntagen einfach ausschalten.
Image kaputt?
[Update 03.09.2009] Der Super-PR-Gau für JAKO. Jetzt berichtet schon das “Handelsblatt” und “Spiegel-Online” und die “Sueddeutsche“, so hatte sich die Mediatorin das bestimmt nicht vorgestellt. Vertreter von JAKO beteuern jetzt, sie seinen mit Trainer Baade im Gespräch. Die Zahlung der 5100 Euronen sei bereits vom Tisch. Jetzt wollen die sogar auf die erste Abmahngebühr verzichten, wenn Trainer Baade einen Bericht verfasst, in dem er schreibt soll, wie freundlich JAKO doch war. Diese Turnbeutelausstatter, die haben in ihrer ganzen Geldgier noch gar nicht gemerkt, das alles nur noch schlimmer wird. Den Wikipedia-Eintrag werden die NIE wieder los!
Kleiner Tip von uns: Überhaupt keine Kosten für Trainer Baade und eine öffentliche Entschuldigung und das alles ohne Forderungen. FERTIG! Aber wenn wir es uns recht überlegen, lieber nicht, es macht einfach viel zu viel Spaß, zu zuschauen wie ein Sportklamottenhersteller aus der unteren Liga, langsam aber sicher kollabiert.
Nirgends kann man sich sein Image und seine Reputation schneller ruinieren als im Internet. Dieser Erfahrung macht gerade mal die JAKO AG. So richtig ist nicht bekannt, welche Zeilen in einem Blogeintrag von “Trainer Baade” diese Sache mit der Anwältin und Mediatorin (watt dat denn?
) Iris Sanguinette aus der Anwaltskanzlei Kanzlei Horn & Kollegen ausgelöst hat. Na jedenfalls gab es eine saftige Abmahnung, die Trainer Baade brav bezahlt hat. Jetzt hatten die Anwälte wohl Blut geleckt und sich gedacht, DEN lassen wir mal richtig zur Ader. Anwälte die keine Ahnung vom Internet haben, haben zwar einen kurzen Cash-Flow, aber auch den Hang, ihrem Auftraggeber das Image zu rasieren. Tja, und das passiert gerade dem Sportartikelhersteller JAKO AG. Bei google.de nimmt JAKO bereits fordere Plätze ein, aber nicht mit ihren Sportartikel.
Etliche Blog´s haben sich der Sache angenommen, neben anderen auch der Journalist Jens Weinreich, der in seiner Auseinandersetzung mit dem DFB und dessen Präsidenten Theo Zwanziger schon ähnliche Erfahrungen wie Trainer Baade gemacht hat.
Na, da wünschen wir den Anwälten der Kanzlei Horn & Kollegen doch noch einen schönen Urlaub.
Huch: Wir sehen gerade, auch die Firma JAKO scheint ziemlich beratungsresistent zu sein. Fairplay und JAKO, das geht in diesem Leben wohl nicht mehr zusammen.
Am Montag berichtete Heise Online von einem Prozess, in dem eine Filesharing-Nutzerin, die einen nicht zum Upload geeigneten Client verwendete und trotzdem abgemahnt wurde, Schadensersatz von einem Rechteinhaber erwirken will. Von grundlegender Bedeutung ist der Prozess unter anderem deshalb, weil darin die Beweiskraft der Methoden des Dienstleisters Media Protector geklärt werden könnte.
Der Richter ordnete zwar ein Gutachten an, das unter anderem diese Frage klären soll, verlangte aber dafür von der Klägerin einen Vorschuss von 5.000 Euro bis zum 23. August, der ihren Angaben zufolge ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Nun hat sich der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs mit dem Anwalt der Klägerin verständigt, der in Kontakt mit dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ein Konto zur Verfügung stellt, auf das Unterstützungszahlungen überwiesen werden können. Es läuft bei der HypoVereinsbank (Bankleitzahl 20030000) unter der Nummer 649988854. Als Empfänger sollte bei Überweisungen “Spendenkonto Dr. Wachs” und als Verwendungszweck “Gegengutachten” angegeben werden.
[Update 08.08.2009] Fefe ist ja der Meinung, wir liegen mit unserer <20% noch viel zu hoch. Das die mecklenburgische Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) kritisiert hat, dass das Gesetz über Internet-Sperren bei Kinderpornografie noch nicht in Kraft ist, wird die SPD wohl endgültig unter die 20% drücken.
Damit die SPD bei den nächsten Wahlen auch wirklich unter die 20% Marke fällt, gibt sie nochmal richtig Gas. Erst lässt sich die Ulla Schmidt den Dienstwagen in Spanien klauen und die Umfragenwerte sind noch über 20%. Jetzt will man mit aller Macht unter diese Marke. Deshalb schaut die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, in puncto Bekämpfung der "Internet-Piraterie" lauthals nach Frankreich. “Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.” Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen “lösen”, habe sie sich gefragt, “warum wir das nicht hinbekommen”. Als klares Plädoyer für ein “Three-Strikes-Gesetz” nach französischem Vorbild will die SPD-Sprecherin im Wahlkampf die Aussage inzwischen nicht mehr verstanden wissen. Die Lösung im Nachbarland mit dem Kappen des Netzanschlusses nach wiederholten Urheberrechtsverstößen und entsprechenden Warnschreiben leuchte ihr da “auf den ersten Blick” ein. Auch wenn diese krügerischen Einsichten nicht ganz der SPD-Linie entspricht, die Zypresse wehrt sich noch aus wahltaktischen Gründen, kann man davon ausgehen, das dass die Richtung ist, in die die gesamte SPD schielt.
Zensursula surft…
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig. Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden.