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	<title>Glasdemokratie &#187; Internet</title>
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	<description>Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden!</description>
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		<title>CDU/CSU und SPD internettechnisch durchaus verzichtbar</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 09:06:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[CSU]]></category>
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		<description><![CDATA[Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, &#8220;ist auch weiterhin unverzichtbar&#8220;, erklärte Armin Schuster [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vertreter der alten großen Koalition haben sich <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-CSU-und-SPD-halten-an-heimlichen-Online-Durchsuchungen-fest-1036113.html">ablehnend gegenüber</a> einem Antrag (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702423.pdf">PDF-Datei</a>)  der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis  für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, &#8220;ist auch weiterhin <em><strong>unverzichtbar</strong></em>&#8220;, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen.<br />
Der SPD-Innenpolitiker Frank Hofmann erklärte, es geb ihm zwar zu denken, dass die Polizei hierzulande noch keinen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme durchgeführt habe, diese Tatsache zeige für ihn aber lediglich, &#8220;dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird&#8221;. Das BKA sei &#8220;besonders sensibel&#8221;, wenn es &#8220;um schwerwiegende Grundrechtseingriffe&#8221; gehe. <strong>Wers glaubt?!</strong><br />
Skeptischer zeigte sich Jimmy Schulz vom aktuellen Koalitionspartner. Bei der Online-Durchsuchung bestünden &#8220;erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken&#8221;, da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung &#8220;in unerträglicher Weise eingeschränkt&#8221; werde, stellte er die FDP-Sicht dar. Das Begehren der Linken habe daher durchaus die &#8220;Sympathie&#8221; der Liberalen. Man könne ihn aber trotzdem nicht unterstützen, da sich eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe.<br />
&#8220;Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr&#8221;, hielt Jan Korte von den Linkem dem entgegen. Trotzdem werde &#8220;stumpf an der Online-Durchsuchung festgehalten&#8221;. Die Zustimmung zu dem Antrag böte stattdessen &#8220;eine gute Brücke, um endlich wieder auf den Pfad des Datenschutzes und der Sicherung von Bürger- und Grundrechten zurückzukommen&#8221;. Die &#8220;massiven Eingriffsbefugnisse&#8221; staatlicher Institutionen in die Freiheitsrechte der Bürger müssten zurückgefahren werden.<br />
Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sicherte den Linken Unterstützung zu. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten sei &#8220;überflüssig&#8221; und richte &#8220;bürgerrechtlichen Flurschaden&#8221; an, da er nicht einmal an einen festen Tatverdacht geknüpft sei. Von der Behauptung, dass Deutschlands Sicherheit ohne dieses Instrument dem Terrorismus beinahe schutzlos ausgeliefert sei, könne angesichts der Statistik nicht mehr die Rede sein.</p>
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		<title>Die Isländer schützen die digitalen Medien</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 11:02:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Island]]></category>
		<category><![CDATA[Medienmanipulation]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Data-Havens Das isländische Parlament hat am Dienstag die Regierung in Reykjavik damit beauftragt, die Arbeit digitaler Medien nachhaltig abzusichern. Der Antrag der Icelandic Modern Media Initiative (IMMI), der auch einen umfangreichen Informantenschutz vorsieht, wurde mit Unterstützung der Whistleblower-Website Wikileaks erstellt. Wie die IMMI, die den Antrag ins Parlament eingebracht hatte, am Mittwoch mitteilte, wurde der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="/wp-content/uploads/2010/06/island-hafen.jpg" alt="Island-Hafen" title="Island-Hafen" width="210" height="153" />Data-Havens</p>
<p>Das isländische Parlament hat am Dienstag die Regierung in Reykjavik damit beauftragt, die Arbeit <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1650726/">digitaler Medien nachhaltig abzusichern</a>. Der Antrag der Icelandic Modern Media Initiative (IMMI), der auch einen umfangreichen Informantenschutz vorsieht, wurde mit Unterstützung der Whistleblower-Website Wikileaks erstellt. Wie die IMMI, die den Antrag ins Parlament eingebracht hatte, am Mittwoch mitteilte, wurde der nur leicht überarbeitete Vorschlag einstimmig angenommen. Es gab 50 Stimmen dafür, keine dagegen, zwölf Abgeordnete waren nicht anwesend. Ziel der IMMI ist es, die progressivsten Komponenten aus dem Medienrecht verschiedener europäischer Staaten zusammenzufassen und einen stabilen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der digitalen Medien zu schaffen. Beispielsweise sollen Provider als reine Datentransporteure Schutz vor Klagen von Rechteinhabern genießen. Auch die offenen Online-Archive von Zeitungen werden vor Klagen geschützt, denn in jüngster Zeit hat sich auch in europäischen Ländern die Unsitte eingebürgert, dass ein archivierter Artikel bei Aufruf durch den User als neu publiziert gilt &#8211; ein Ansatzpunkt für Zeitgenossen, die ihnen nicht genehme Enthüllungen gerne aus dem Netz gelöscht haben möchten. Es soll Klägern auch unmöglich gemacht werden, durch einstweilige Verfügungen die Publikation kritischer Artikel zu verhindern. Auch der &#8220;Libel Tourism&#8221;, die Praxis von Klägern, sich das für sie günstigste Gericht auszusuchen, um gegen unliebsame Medieninhalte vorzugehen, soll durch die Initiative eingeschränkt werden. Die Kommunikation zwischen Journalisten und ihren Quellen sowie die interne Kommunikation in den Redaktionen sollen geschützt werden. Auch Whistleblower, also Personen, die anonym zum Wohl der Gesellschaft auf eklatante Missstände in Konzernen und Institutionen hinweisen, genießen Schutz vor Enttarnung. Beispielsweise könnte Wikileaks nicht dazu gezwungen werden, die Identität von Informanten preiszugeben. Damit sollen die Medien als einer der Stützpfeiler der Demokratie gestärkt werden. Island soll damit ein Gegenpol zu Steuerparadiesen werden. Nun ist die isländische Regierung am Zug. Sie muss die Vorgaben des Parlaments in Gesetzesform gießen.</p>
<p><strong>[Glasdemokratie]</strong> Ein Vorgang, dem sich deutsche Lobbyisten noch auf Jahrzehnte verweigern werden.</p>
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		<title>Vier Buskeismus-Verhandlungen am 10.06.2010 in Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 20:03:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Buskeismus]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Presseerklärung &#8211; „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil) „Das Persönlichkeitsrecht ist der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Presseerklärung &#8211; „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als  unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der  Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine  freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend,  denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den  Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG  vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)</p>
<p>„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche  Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in  „Rufmord und Medienopfer, S. 22)</p>
<p>oder</p>
<p>Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über <a href="http://www.google.de/search?hl=de&amp;q=Rechtsanwalt+Schertz&amp;btnG=Suche&amp;aq=f&amp;aqi=&amp;aql=&amp;oq=&amp;gs_rfai=">Rechtsanwalt</a> <a href="http://www.google.de/search?hl=de&amp;source=hp&amp;q=Kanzlei+Schertz&amp;aq=f&amp;aqi=&amp;aql=&amp;oq=&amp;gs_rfai=">Dr.  Christian Schertz</a> zu lesen war.<span id="more-660"></span></p>
<p>Seit ich auf Grund eigener Erfahrungen mit der Pressekammer beim  Landgericht in Hamburg diese Seite eingerichtet habe, war ich bemüht,  die folgenden Grundsätze einzuhalten, die noch heute in meinem Impressum  nachzulesen sind:</p>
<p>„Fühlt sich jemand durch die Veröffentlichung in seinen Rechten &#8211;  Copyright, falsche bzw. ungenaue Zitierung, unberechtigte Namensnennung,  Recht am eigenen Bild, Beleidigung, Verleumdung,  üble Nachrede u.a. &#8211;   beeinträchtigt, so bitten wir um umgehende Mitteilung an Rolf Schälike,  um im Interesse aller Beteiligten eine sofortige außergerichtliche  Lösung zu finden.</p>
<p>In der Regel (prinzipiell) berücksichtigen wir alle sachlichen sowie  berechtigten Forderungen und Wünsche.</p>
<p>Wir empfehlen den Betroffen nicht, Anwälte einzuschalten, denn  bekannter Weise sind die eigenen Mandanten die schlimmsten Feinde eines  Anwalts. Den Anwälten geht es in der Regel lediglich um ihre Honorare.  Aus Missverständnissen entfachen die Anwälte ein Feuer, die Kluft  zwischen den Betroffenen und dem Antragsgegner wächst. In der Wunde wird  gestochert. Mit den Argumenten der Würde des Betroffenen wird der  Gegner entwürdigt. Nicht wenige Anwälte haben daran einen tierischen  Spaß.</p>
<p>Lohnen tut sich das für keine der Parteien.</p>
<p>Unsere wissenschaftlich-publizistischen Untersuchungen und Analysen  möchten wir nach Möglichkeit ohne Einschaltung von Richtern, die in der  Regel keine Wissenschaftler und lebensfremd sind, ungestört führen  können und dürfen.“</p>
<p>In sehr vielen Fällen hat dies auch gut geklappt. Es gibt viele  Betroffene aber auch Anwälte, die mich ansprechen oder anschreiben, wenn  die Berichte Fehler enthalten oder Ihre Mandanten anonymisiert werden  sollen. Ich habe mich in fast allen Fällen mit den Anwälten und Parteien  geeinigt.</p>
<p><a href="http://www.google.de/images?hl=de&amp;q=Rechtsanwalt%20Schertz&amp;um=1&amp;ie=UTF-8&amp;source=og&amp;sa=N&amp;tab=wi">Dr.  Christian Schertz</a> hingegen hat zu keinem Zeitpunkt versucht, nach  oben genannten Vorschlägen mit mir zu kommunizieren. „Abmahnungen zur  Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen“, „Kostenrechnungen“,  „Klagen“, „Gerichtsverfahren“ waren seine Sprache mir gegenüber, die an  den Rand meiner wirtschaftlichen Existenz führt und durch die mir  Vernichtung droht.</p>
<p>Ich hatte bereits in der DDR für meine Überzeugung im Gefängnis  gesessen und ich war und bin nicht bereit, unter Druck klein beizugeben.  Ich kann mich nicht mit „presserechtlichen Informationsschreiben“,  deren Inhalt vertraulich behandelt werden soll, wehren. Ich brauche und  suche die Öffentlichkeit. Mit rund 50 einstweiligen Verfügungen wurde  ich in den letzten 3 Jahren eingedeckt, bis hin zur sogenannten  „Stalker-Verfügung“ mit der mir sogar verboten wurde, einen Gerichtsaal  zu betreten, in dem Dr. Schertz sich aufhält. Die von Dr. Schertz  betriebenen gerichtlichen Maßnahmen gegen mich hatten ein Ausmaß  erreicht, in dem nicht nur einzelne Berichte von mir verboten wurden,  sondern auch die Berichterstattung darüber, was mir verboten worden war.  Die „Stalker-Verfügung“ war aber nicht nur Höhe- sondern auch  Wendepunkt der Auseinandersetzung.</p>
<p>Seit das Amtsgericht Charlottenburg die Verfügung Ende April 2009  aufgehoben hat, hat sich das Blatt insbesondere auch durch  Entscheidungen des BVerfG gewendet. In mehreren Fällen wurde Klagen  gegen mich abgewiesen, am 01.06.2010 lies die Pressekammer beim  Landgericht Berlin erkennen, dass zumindest in der überwiegenden  Mehrzahl der Klagepunkte die früheren einstweiligen Verfügungen nicht  bestätigt würden, sondern eine Klageabweisung erfolgen werde. Dr.  Schertz lehnte daraufhin alle drei Richter(in) der 27. Zivilkammer, von  der er in den letzten 3 Jahren fast zwei Dutzend einstweilige  Verfügungen in eigener Sache gegen mich erhalten hatte, als befangen ab.</p>
<p>In mindestens einem Fall hat Dr. Schertz inzwischen die von mir  geforderte Hauptsachenklage jetzt gleich beim Landgericht Köln erhoben.</p>
<p>Ich gehe auch davon aus, dass die am 10.06.2010 zu verhandelnden  Klagen von Dr. Schertz beim Landgericht Berlin, Tegeler Weg, Zivilkammer  27, Saal 143 gegen mich abgewiesen werden, wie auch eine weitere Klage.</p>
<p>27 O 665/09 (11:00) &#8211; Dr. Schertz vs. Rolf Schälike<br />
27 O 504/09 (11:30) &#8211; Markus Frick vs. Rolf Schälike<br />
27 O 624/09 (11:45) &#8211; Dr. Schertz vs. Rolf Schälike<br />
27 O 787/09 (12:00) &#8211; Dr. Schertz vs. Rolf Schälike</p>
<p>Im Verfahren 27 O 665/09 wird es u.a. darum gehen, ob Rolf Schälike  die Stalking-Verfügung des Landgerichtes Berlin auf seiner Webseite  veröffentlichen, und auf den Termin der mündlichen Verhandlung beim  Amtsgericht Charlottenburg hinweisen durfte und anschließend darauf,  dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.</p>
<p>Festigt sich so die Rechtsprechung zu Gunsten der Berichterstattung,  so werde ich auch über Rechtsanwalt <a href="http://www.youtube.com/watch?v=-M1hwJrlkAE">Dr. Christian Schertz</a> nicht mehr und nicht weniger berichten müssen, als über andere Anwälte,  denen ich als Gerichtsberichterstatter begegne, und die Zensur  begehren.</p>
<p>Wie oft ich Dr. Schertz noch in eigenen Sachen begegne, wird aber im  wesentlichen von ihm abhängen. Sicherlich werde ich auch nach Aufhebung  von Verboten nicht alles veröffentlichen, was ich veröffentlichen darf.  Ich werde dies aber ohne Druck frei entscheiden.</p>
<p>Rolf Schälike, 05.06.2010 <a href="http://www.buskeismus.de/">www.buskeismus.de</a></p>
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		<title>Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/05/12/deutsche-mssen-ihr-wlan-verschlsseln/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2010 19:11:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abzocker]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Filmindustrie]]></category>
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		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>

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		<description><![CDATA[AUS für Fonera&#8230; Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="http://www.glasdemokratie.to/wp-content/uploads/2010/05/fonera.jpg" alt="Fonera" title="Fonera" width="85" height="113" />AUS für Fonera&#8230;</p>
<p>Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1647588/">ausreichend gesichert</a> haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: &#8220;Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.&#8221; Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz &#8211; etwa die entgangenen Lizenzgebühren &#8211; bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.<br />
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des <a href="http://www.fon.com/">Fonera</a> sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.</p>
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		<title>verdi Deutschland biedert sich bei VG Wort und Verlegern an</title>
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		<pubDate>Mon, 10 May 2010 15:24:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[VG Wort]]></category>
		<category><![CDATA[verdi]]></category>

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		<description><![CDATA[verdi Deutschland hat ein Positionspapier zum neuen Leistungsschutzrecht veröffentlicht. iRights hat den Entwurf zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für die Presse samt einer ersten Analyse veröffentlicht. Das geleakte Dokument stellt die Verhandlungspositionen von Zeitungsverlegern (BDZV und VDZ) und Gewerkschaften (DJV und ver.di) gegenüber. Es zeigt – worüber schon länger spekuliert wurde –, dass ver.di und djv ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>verdi Deutschland hat ein Positionspapier zum neuen Leistungsschutzrecht veröffentlicht. iRights hat den Entwurf zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für die Presse samt einer <a href="http://www.irights.info/index.php?id=880#">ersten Analyse</a>  veröffentlicht. Das <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf"><strong>geleakte Dokument</strong></a> stellt die Verhandlungspositionen von Zeitungsverlegern (BDZV und VDZ) und Gewerkschaften (DJV und ver.di) gegenüber. Es zeigt – worüber schon länger spekuliert wurde –, dass ver.di und djv ein Leistungsschutzrecht grundsätzlich unterstützen. Der Auswertung von iRights zufolge müsste Google News seinen Dienst künftig bei einer Verwertungsgesellschaft gegen Entgelt lizenzieren. Nach den Plänen der Gewerkschaften käme dafür die VG Wort in Frage, nach den Maßstäben der Verleger eine neu zu gründende Verwertungsgesellschaft Presse. Da der Entwurf keine Unterscheidung von News-Aggregatoren vornimmt, wären auch Suchmaschinen generell und Social-Media-Aggregatoren wie Rivva vom Lizenzierungszwang betroffen. Zusätzlich müssten auch Unternehmen, deren Angestellte Internetzugang haben und auf Presseprodukte im Netz zugreifen können, zahlen. Selbiges würde offenbar für Behörden gelten. Ob die Nutzung des Internets zu beruflichen Zwecken generell Leistungschutzrecht-kostenpflichtig wird, ist noch umstritten.<br />
Und das Ende vom Lied wird sein, Google und andere Suchmaschinen werden in Zukunft einfach keine deutsche Presseprodukte mehr präsentieren. Somit verschwindet die deutsche Presselandschaft einfach aus dem Internet. Nicht das das ein Verlust wäre, denn somit hätte die deutsche Verdummungsindustrie einen Vertriebsweg weniger! Aber retten wird diese Massnahme deutsche Printmedien nicht, eher ihren Tod rasend beschleunigen. Und dann wird wieder jeder deutsche Verleger eine ausländische Tochter haben, damit wenigstens ihre wichtigen Meldungen im Internet stehen. Und somit ihr eigenens Leistungsschutzrecht ab absurdum führen. </p>
<p>Deutsche verkehrte Welt halt!</p>
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		<title>EuGH muss sich wieder mit der Vorratsdatenspeicherung befassen</title>
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		<pubDate>Mon, 10 May 2010 14:55:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Den Iren sei Dank. Das Höchstgericht der Republik Irland hat beim EuGH offiziell um eine Entscheidung angefragt, ob die anlasslose Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten überhaupt mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar sei. Und somit muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun zum zweiten Mal mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Die neue Anrufung des EuGH [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Den Iren sei Dank. Das Höchstgericht der Republik Irland hat beim EuGH offiziell um eine Entscheidung angefragt, ob die anlasslose Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten überhaupt mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar sei. Und somit muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun zum zweiten Mal mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Die neue Anrufung des EuGH kommt nun vom Irish High Court, der von Digital Rights Ireland angerufen worden war. Nachdem der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof im März die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hatte und die Höchstgerichte in Bulgarien und Rumänien ähnliches getan hatten, kommt jetzt durch die irische Angelegenheit wieder Bewegung in Sache. Hoffentlich auch in die richtige Richtung. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Entwurf für Kinderpornografie-Löschgesetz</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/04/25/entwurf-fur-kinderpornografie-loschgesetz/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 17:51:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[EU-Vertrag]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium hat einen ersten Entwurf des &#8220;Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte&#8221; fertiggestellt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Es soll das heftig umstrittene Internet-Sperrgesetz (&#8220;Zugangserschwerungsgesetz&#8221;) ersetzen, das 2009 während der schwarz-roten Koalition auf Initiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen entstand. Laut Osnabrücker Zeitung, welcher der Gesetzentwurf vorliegen soll, wird das Löschgesetz das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium hat <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entwurf-fuer-Kinderpornografie-Loeschgesetz-ist-durchgesickert-985710.html">einen ersten Entwurf </a>des &#8220;Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte&#8221; fertiggestellt, berichtet die <a href="http://www.neue-oz.de/information/noz_print/nordwest/pornosperre.html">Neue Osnabrücker Zeitung</a>. Es soll das heftig umstrittene Internet-Sperrgesetz (&#8220;Zugangserschwerungsgesetz&#8221;) ersetzen, das 2009 während der schwarz-roten Koalition auf Initiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen entstand. Laut Osnabrücker Zeitung, welcher der Gesetzentwurf vorliegen soll, wird das Löschgesetz das Websperren-Gesetz außer Kraft setzen. &#8220;Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind&#8221;, zitiert die Zeitung den Gesetzestext – und belegt damit, dass eines der Hauptargumente der Gegner des von-der-Leyen-Gesetzes schließlich doch noch durchgedrungen ist. Die Koordination der Löschung wird das BKA übernehmen. Allerdings müssen die Ermittler ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolger vor Ort weitergeben. Die Behörde muss kontrollieren, ob ihren Löschaufforderungen Folge geleistet wurde, und der Bundesregierung eine monatliche Statistik vorlegen. Zusätzliche Befugnisse erhält das BKA nicht.</p>
<p>Zumindest erstmal einen Entwurf machen. Und hinterher wenn es nicht klappt, die Hände in Unschuld waschen, denn dann hat ja die <a href="/2010/03/29/wieder-mal-netzsperren-diesmal-aus-brussel/">EU-Innenkommissarin Censilia</a> Schuld.</p>
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		<title>Springer Verlag schwingt die Abmahnkeule gegen Bildblog</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 10:32:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8230; Helm vergessen? In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: &#8220;Springer gegen Bildblog&#8220;! Bildblog hat einen Beitrag über &#8220;Welt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="/wp-content/uploads/2010/04/keule.jpg" alt="Abmahnkeule" title="Abmahnkeule" />&#8230; Helm vergessen?</p>
<p>In Teutschland <a href="http://www.buskeismus.de">geht es vor Gericht</a>, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: &#8220;<a href="http://www.bildblog.de/18047/axel-springer-mahnt-bildblog-ab/">Springer gegen Bildblog</a>&#8220;! Bildblog hat einen Beitrag über &#8220;Welt Online&#8221; und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: &#8220;unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen&#8221;. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.<br />
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen <a href="http://carta.info/26015/abmahnrepublik-deutschland-i/">künstlich überteuerten Anwaltsforderungen</a>.</p>
<p>Sollten Sie der gleichen Meinung sein, können sie ihre Meinung kundtun, indem sie Bildblog eine <a href="http://www.bildblog.de/bildblog-unterstuetzen/" target="_blank"><strong>kleine Spende</strong></a> zu kommen lassen.</p>
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		<title>Weitreichenden Folgen durch ACTA</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 11:29:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anti-Counterfeiting Trade Agreement Der kanadische Rechtsprofressor Michael Geist tut sich seit einiger Zeit als Experte für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hervor, das sich offiziell gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen richten soll. Für ihn ist es kein Handelsabkommen, sondern ein Abkommen zum Geistigen Eigentum. Auch andere von den Verhandlungspartnern lange beschworene Wahrheiten zog Geist bei einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img title="acta" src="/wp-content/uploads/2010/04/acta.gif" alt="acta" width="175" height="49" />Anti-Counterfeiting Trade Agreement</p>
<p>Der kanadische <a href="http://www.michaelgeist.ca/" target="_blank">Rechtsprofressor Michael Geist</a> tut sich seit einiger Zeit als Experte für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hervor, das sich offiziell gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen richten soll. Für ihn ist es kein Handelsabkommen, sondern ein Abkommen zum <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experte-warnt-vor-weitreichenden-Folgen-durch-ACTA-973905.html" target="_blank">Geistigen Eigentum</a>. Auch andere von den Verhandlungspartnern lange beschworene Wahrheiten zog Geist bei einer Anhörung  in Brüssel Anfang der Woche in Zweifel. Er glaubt, dass Parlamentarier ACTA, wenn es einmal verhandelt ist, nicht mehr stoppen können.<br />
Am morgigen Samstag tritt Geist als Kronzeuge gegen ACTA auf einer von der neuseeländischen Registry InternetNZ organisierten Gegen-Veranstaltung auf. In Wellington startet in der kommenden Woche Runde 8 der offiziellen ACTA-Verhandlungen. Im c&#8217;t-Interview legt er seine Positionen dar und fordert, Länder wie China oder Indonesien an den Verhandlungen zu beteiligen, da sonst im Bereich Produktpiraterie kaum Verbesserungen erreicht werden könnten.</p>
<p><em>Weiterführende Links:</em><br />
<a href="http://www.heise.de/meldung/Experte-Internetsperren-koennten-mit-ACTA-schleichend-zum-Standard-werden-971026.html" target="_blank">Internetsperren mittels ACTA</a><br />
Entwurf für <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kompletter-Entwurf-fuer-Anti-Piraterie-Abkommen-ACTA-im-Netz-964302.html" target="_blank">Anti-Piraterie-Abkommen ACTA</a> im Netz</p>
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		<title>Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2010 10:55:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html">der gestrigen veröffentlichten Entscheidung</a> stellen die Verfassungsrichter  klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse  geknüpft ist:</p>
<blockquote><p>Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die  Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung  seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.</p></blockquote>
<p>Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob  ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil  seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende  Themen zu kommunizieren.</p>
<p>An dieser Entscheidung werden aber einige der <a href="http://www.buskeismus.de/" target="_blank">deutschen Dunkelkammern</a> zu knabbern haben.</p>
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