Archiv für die Kategorie: ‘Buskeismus’

15
Mrz

Geheimjustiz in Berlin?

Erstellt von: Redaktion

Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Presseerklärung 10.03.2010 – Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite www.buskeismus.de durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike

Und die Zensur dort, hat konkrete Gesichter!

12
Jun

Deutsche Politiker l(i)eben Korruption

Erstellt von: Redaktion

Das deutsche Politiker gerne Korruption über genehmigte Spendenregelungen offiziell wieder hoffähig machen wollen, darüber haben wir schon berichtet. Na und ein Gesetz erlassen, dass Korruption von deutschen Politiker strafbar wird, das wollen sie schon mal gar nicht. Obwohl Deutschland schon im Jahre 2003 die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet hat. Also schon vor 6 Jahren. Mittlerweile haben 136 Länder Korruptionsgesetze gegen Parlamentarier erlassen. Das demokratische und “rechtsstaatliche” Deutschland leider nicht!

Und wenn Politiker bei Korruption erwischt werden, wie bei Klemens Joos Lobby-Bude Eutop und der deutsche Telekom, dann schicken sie ihre Schertzkekse gleich los mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Und sie machen auch nicht vor der Pressefreiheit halt.

9
Jun

Fliegende Gerichtsstände

Erstellt von: Redaktion

Die Hansestadt Hamburg ist bei Reisenden beliebt. Medienanwälte und deren Promimandanten fahren aber aus anderen Gründen nach Hamburg. Die allerdings kommen weniger wegen des maritimen Flairs, als mehr wegen der Hamburger Richter. Anders als bei anderen Verfahren, kann man sich beim Presserecht den Gerichtsstandort nämlich ziemlich frei auswählen. Egal, ob der Kläger in München, Essen oder Leipzig sitzt, meistens kann er sein Recht geltend machen, wo er möchte. Naja, und wenn man gegen die Presse gewinnen will, versucht man es eben gerne in Hamburg. Auch als Dunkelkammer und Buskeismus bekannt.


Das Journalisten des WDR in einem Internet-Blog über den “Sauerland-Prozeß” berichten, das geht nun aber in einem deutschen Rechtsstaat wirklich nicht!

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