Archiv für die Kategorie: ‘Blog´s’

29
Sep

Economykonzept – Malochen und Fresse halten

Erstellt von: Redaktion

Maloche!

Eine Hotelkette mit einem Econonmykonzept wirbt mit niedrigen Zimmerpreisen aber hohem Komfort und kostenlosen Serviceangeboten wie WLAN oder Pay-TV. Und damit sich das alles auch rechnet und trotzdem noch ordentlich Gewinn abwirft, spart man wo – RICHTIG – bei den Personalkosten. Und so werden in der Jobbörse des deutschen Arbeitsmarktes immer wieder mal Stellenangebote veröffentlicht. Wenn man sich solche Angebote mit diesen Anforderungen anschaut und dann auch noch liest, dafür soll man bloß magere 1.250€ BRUTTO bekommen, da kann einem schon der Kamm anschwellen.

So geschehen bei einer Bloggerin aus Deutschland. Sie hat in ihrem Blog dieses Angebot veröffentlicht und sich ordentlich darüber aufgeregt. UND DAS ZU RECHT!

Immerhin macht diese Wahnsinnssumme einen Nettolohn von 932,32 Euro aus. Das ist noch unter dem allgemein gültigen Pfändungsfreibetrag. Und man bedenke, ein Hartz-IV-Empfänger bekommt in Deutschland durchschnittlich 855,82 Euro.

Das Hotelmanagement war jetzt überhaupt nicht erfreut, das man im Internet sehen konnte zu welchen Konditionen ihre Mitarbeiter dort malochen müssen. Und da die Meinungsfreiheit sich in Deutschland nach dem Geldbeutel richtet, erstattete das Hotelmanagement eine Anzeige und dem deutschen Bloghoster schickte sie eine Abmahnung. Der Bloghoster knickte auch sofort ein und nahm den entsprechenden Beitrag vom Netz. Und die Bloggerin wurde von der Polizei vernommen, was ihr den einfällt, sich über branchenübliche Ausbeutermethoden öffentlich so aufzuregen. Obwohl es sich doch mittlerweile auch bis zur deutschen Polizei herumgesprochen haben muss, dass das Sozialgericht Berlin (Az. S 55 AS 24251/11 ER) entschieden hat, das ein 900 Euro-Job als sittenwidrig gilt.

Armes Deutschland, Staatsanwälte ermitteln nicht, gegen Firmen die sittenwidrige Stellenangebote machen, aber Bloggern die ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen, denen schicken sie die Polizei als starke Ordnungsmacht ins Haus.

Deutsche Blogs (hier und hier) haben jetzt angefangen diese Schweinerei öffentlich zu machen und aufgerufen diese weiter zu verbreiten. Was wir hiermit getan haben.

Bürgerrechte sind in Deutschland mittlerweile nicht mehr das Schwarze unter dem Fingernagel wert.

P.S. Übrigens, bei dem besagten Hotelmanagement (dem Google Cache sei Dank) handelt es sich um die B&B Zeyen Hotel Management GmbH und bei dem Stellenangebot um eine Stelle als Empfangsmitarbeiter/in im B&B Hotel Würselen.

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14
Okt

Piraten entern mit Abmahnung

Erstellt von: Redaktion Tags:

Piratenangriff?

Zumindest einzelne Piraten glauben doch an die Entertechnik der Abmahnung. Vor gut zwei Wochen wurde ein Link über Blogs und Twitter verteilt. In einem «Mustertext» wurde unserer Bundesregierung die «betriebsbedingte fristlose Kündigung» ausgesprochen, ein entsprechendes Arbeitszeugnis wurde angehängt. Ins Leben gerufen hatte die beiden seichten Texte Gudrun Debus, die meisten Netizens eher unter ihrem Nick @piratenweib bekannt. Am Montag gab der Verein Tacheles e.V bekannt, dass er eine Abmahnung erhalten habe, weil der Text ohne Nennung des Urhebers veröffentlicht wurde, sprich: es wurde gegen die vorgegebene Creative-Commons-Lizenz verstoßen. Kostenpunkt: Insgesamt 160 Euro, aufgeteilt in einen Unterlassungsanspruch in Höhe von 100 Euro und einen Schadensersatz in Höhe von 60 Euro. Eine Unterlassungserklärung sollte selbstverständlich auch unterzeichnet werden. Klar ist, dass in mehreren Fällen mit der Creative-Commons-Lizenz schludrig umgegangen wurde. Unklar ist, ob die albernen Texte die geistige Schöpfungshöhe erfüllen. Zweifelhaft ist meines Erachtens auch, dass 160 Euro nur die Auslagen decken sollen. Der Verein Tacheles e. V. wird zur Not den Fall gerichtlich klären lassen. Gut so. Harren wir der Dinge, die da noch kommen. Das «Besondere» an diesem Fall ist natürlich, dass die Abmahnwelle direkt aus dem Umfeld der Piraten initiiert wurde. Und ja, man muss hier auch die Piraten benennen. Die Piraten auf Twitter & Co. sind die ersten, die nach der CDU schreien, wenn Wolfgang Bosbach oder Wolfgang Schäuble Einfälle zur inneren Sicherheit verbreiten. Ein Differenzierung findet nicht statt. Gudrun Debus, erst Recht mit dem Nick @piratenweib, und ihr Umfeld agieren selbstverständlich auch im Namen der Piratenpartei. Bosbach und Schäuble sprechen auch nicht für sich, es ist immer die CDU. [via FIXMBR]
Ob diese Vorgehensweise des Piratenweibes jetzt auch die gesamte Piratenpartei gutheisst, bleibt abzuwarten. Jedenfalls hat Frau Gudrun Debus ein sehr schlechtes Licht auf ihre Partei geworfen. Dieser Umstand lässt sich nicht von der Hand weisen.

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Internetausdrucker Sauerland

Wir können deutsche Politiker nicht verstehen. Warum sind die bloß so beratungsresistent? Eigentlich wollte sich der Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ja zum Chefaufklärer um die tödlichen Ereignisse der diesjährigen Loveparade machen. Dabei macht er sich gerade nur noch lächerlicher und wird zum Abmahner! Ein Blog hat Anhänge aus einem Gutachten über die Loveparade-Katastrophe veröffentlicht. Die Stadt Duisburg verbot dies. Weil sie in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, mahnte die Stadt die Blogger unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro ab. Die Stadt begründete das Verbot damit, dass die Anlagen ungeschwärzte, personenbezogene Daten enthielten. Xtranews nahm die Dokumente daraufhin offline. „Leider ist uns heute per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland“, schreiben die Blogger. Aber erreicht hat die Stadt Duisburg jetzt genau das Gegenteil. Unzählige Medien haben das Thema jetzt aufgegriffen, beispielsweise sei hier auf die Augsbuger Allgemeine, die WAZ-Gruppe oder Netzpolitik.org verwiesen. Das linke Onlineportal Indymedia hat die gesamten Dokumente hochgeladen. Auch die Speicherung bei Wikileaks wird bereits diskutiert. Aus dem Netz verschwinden werden die Dokumente demnach NIE mehr. Und die solidarische Bloggergemeinde wird jetzt zusammenstehen.
Dem möglichen Gerichtsverfahren blicken die Macher von Xtranews gelassen entgegen, fürchten aber die Kosten. Ihr Blog sei „klein und regional tätig“, der Streitwert hoch angesetzt. „Für die erste Runde kalkulieren wir bereits mit 7500 Euro Kosten – sollten wir verlieren“, schreiben die Blogger. Daher auch ihr Spendenaufruf.

Lieber Herr Sauerland – ihren gesamten Beraterstab können sie getrost mehrere Wochen in Urlaub  schicken. Denn für Medienwirksamkeit ihrer Person ist in den nächsten Wochen ausreichend gesorgt! Aber seinen sie nicht allzu traurig, sie befinden sich ja glücklicherweise in einer Partei, die es nicht so mit dem Internet hat!

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Abmahnkeule… Helm vergessen?

In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: “Springer gegen Bildblog“! Bildblog hat einen Beitrag über “Welt Online” und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: “unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen”. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen künstlich überteuerten Anwaltsforderungen.

Sollten Sie der gleichen Meinung sein, können sie ihre Meinung kundtun, indem sie Bildblog eine kleine Spende zu kommen lassen.

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8
Apr

Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit

Erstellt von: Redaktion

Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.

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