Ein Bericht des LTV1-Fernsehmagazins DeFacto, der am 14.2.10 ausgestrahlt wurde, schlägt hohe Wellen. Demnach waren 7,4 Millionen elektronisch erfasste Dokumente, in denen der Valsts Ieņēmumu dienests (VID), also das lettische Finanzamt, die persönlichen Daten der Steuerzahler erfasst, über das Internet frei zugänglich. Der lettische Wirtschaftsminister Einars Repse erklärte das Leck am Montag für gestopft und versprach Aufklärung. Am Mittwoch will sich das Nationale Sicherheitskomitee in Riga mit der Affäre beschäftigen. Der Hinweis auf die massive Sicherheitslücke kam laut TV-Bericht von einer Gruppe von Hackern namens “Volksarmee des Vierten Erwachens” (4ATA). Die Gruppe behauptete zudem, das Sicherheitsloch sei mit vollem Wissen von Finanzbeamten absichtlich geschaffen worden. Es sei aus dem Internet kinderleicht möglich gewesen, sich über eine elektronische Steuererklärungsmaske jeden beliebigen Datensatz mit Finanz- und Personenangaben von Unternehmen, Staatsbeamten und Privatpersonen zu beschaffen. Bisher ist unklar, ob und wie viele sensible Informationen in die Hände Krimineller geraten sind. Der lettischen Staatspolizei zufolge ist es zumindest möglich, dass Datensätze gestohlen wurden und zu kriminellen Zwecken missbraucht werden könnten.
Archiv für die Kategorie: ‘Internet’
Geheimjustiz in Berlin?
Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße
Presseerklärung 10.03.2010 – Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite www.buskeismus.de durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.
Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.
Vorausgegangen ist dem Folgendes:
Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.
Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.
Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike
Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die neue Gesetzesregelung bestätigt, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt – unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Verletzer von Urheberrechten in Bagatellfällen überzogene Anwaltshonorare bezahlen müssen.
Die Karlsruher Richter sahen derzeit keine Veranlassung, die seit 1. September 2008 geltende Kostenbeschränkung anzugreifen. Dem Gesetzgeber müsse Zeit gegeben werden zur Prüfung, ob das mit der Neureglung verfolgte Konzept tauglich und angemessen sei, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (1 BvR 2062/09 – Beschluss vom 20. Jänner 2010)
[Glasdemokratie] Somit hat es sich wohl zumindest ausgekniepert!
NRW und die Zensur
Das NRW-Justizministerium kommt nicht aus dem Schlagzeilen. Am Dienstag wurde bekannt, dass Beschäftigten auf ihren Dienstrechnern der Zugang zum Internet gesperrt wurde. Nach der in Online-Foren aufgetauchten massiven Kritik an NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) wegen des Ausbruchs von zwei Verbrechern ist Justizmitarbeitern teilweise das Internet gesperrt worden. Wie die “Frankfurter Rundschau” berichtete, können zahlreiche Justizbedienstete von ihrem Dienstrechnern nicht mehr auf die Webseite des Westdeutschen Rundfunks (WDR) zugreifen. SPD und Grüne im Landtag forderten eine sofortige Aufhebung der Sperrung. Wegen des Ausbruchs von zwei Kriminellen aus einem Aachener Gefängnis war die Ministerin in Forumsbeiträgen auf “wdr.de” von Justizmitarbeitern heftig kritisiert worden. Nach einer internen Mitteilung vom Donnerstag wurde die Seite dem Zeitungsbericht zufolge gesperrt. Scharfe Kritik an der Sperrung des Zugangs zum WDR-Onlineangebot kam von der Opposition. Der Medienexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Oliver Keymis, sprach von “iranischen Verhältnissen” und verlangte ein sofortiges Ende der Netzsperre. SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger warf der Justizministerin “bewusste Nachrichtenunterdrückung” vor. “Frau Müller-Piepenkötter will offenbar so verhindern, dass sich ihre Mitarbeiter über die zahlreichen Pannen ihrer Ministerin im Zusammenhang mit dem Ausbruchsskandal aus der JVA Aachen aktuell informieren können”, sagte der SPD-Abgeordnete. Dies erinnere an das Vorgehen von Regierungen in “Nordkorea, China oder dem Iran”. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi forderte ein Ende der Sperrung. “Man kann die eigenen Probleme nicht durch Erlasse und die Einschränkung von Informationsmöglichkeiten abschalten”, sagte ver.di-Landeschefin Gabriele Schmidt.
Diese Engländer …
Die Deutsche Telekom (DT) steht vor einem neuen Datenskandal. Die britische Mobilfunktochter räumte am Dienstag ein, dass Mitarbeiter persönliche Daten Tausender Kunden an andere Unternehmen verkauften. Die Daten sollen ohne Wissen von T-Mobile UK verkauft worden sein, erklärte ein Sprecher. Das Unternehmen habe die britische Datenschutzbehörde ICO über den Gesetzesverstoß informiert. Die Tochter der DT bedauere den Diebstahl der Daten “zutiefst”. Mit dem Problem der illegalen Datenweitergabe hätten auch Konkurrenten zu kämpfen. Nach Angaben der ICO sollen die Kundendaten für eine “beträchtliche Summe” an Mitarbeiter von Konkurrenten gegangen sein. Dabei habe es sich unter anderem um Namen, Adressen und Vertragsdauer gehandelt. Die Kunden von T-Mobile UK seien anschließend von Vermittlern angerufen worden, um ihnen neue Verträge anderer Mobilfunker zu verkaufen. Laut einer Stellungnahme der Behörde gegenüber dem britischen Justizministerium könnten in Summe Millionen von Kundendaten von der Weitergabe betroffen sein. Der Fall wurde eher zufällig publik: ICO-Chef Christopher Graham hatte sich in einer Vorlage an die Regierung beschwert, dass das Strafmaß von 5.000 Pfund (rund 5.600 Euro) für Datenverstöße zu gering sei – und nannte in der BBC am Dienstag den Fall als Beispiel. Er wollte dabei allerdings keinen Namen nennen, um das Gerichtsverfahren nicht zu beeinträchtigen. Alle Mobilfunkanbieter außer T-Mobile bestritten im Anschluss, der Schuldige zu sein.











