Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, “ist auch weiterhin unverzichtbar“, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen.
Der SPD-Innenpolitiker Frank Hofmann erklärte, es geb ihm zwar zu denken, dass die Polizei hierzulande noch keinen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme durchgeführt habe, diese Tatsache zeige für ihn aber lediglich, “dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird”. Das BKA sei “besonders sensibel”, wenn es “um schwerwiegende Grundrechtseingriffe” gehe. Wers glaubt?!
Skeptischer zeigte sich Jimmy Schulz vom aktuellen Koalitionspartner. Bei der Online-Durchsuchung bestünden “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken”, da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung “in unerträglicher Weise eingeschränkt” werde, stellte er die FDP-Sicht dar. Das Begehren der Linken habe daher durchaus die “Sympathie” der Liberalen. Man könne ihn aber trotzdem nicht unterstützen, da sich eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe.
“Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr”, hielt Jan Korte von den Linkem dem entgegen. Trotzdem werde “stumpf an der Online-Durchsuchung festgehalten”. Die Zustimmung zu dem Antrag böte stattdessen “eine gute Brücke, um endlich wieder auf den Pfad des Datenschutzes und der Sicherung von Bürger- und Grundrechten zurückzukommen”. Die “massiven Eingriffsbefugnisse” staatlicher Institutionen in die Freiheitsrechte der Bürger müssten zurückgefahren werden.
Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sicherte den Linken Unterstützung zu. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten sei “überflüssig” und richte “bürgerrechtlichen Flurschaden” an, da er nicht einmal an einen festen Tatverdacht geknüpft sei. Von der Behauptung, dass Deutschlands Sicherheit ohne dieses Instrument dem Terrorismus beinahe schutzlos ausgeliefert sei, könne angesichts der Statistik nicht mehr die Rede sein.
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Internetausdrucker Sauerland
Wir können deutsche Politiker nicht verstehen. Warum sind die bloß so beratungsresistent? Eigentlich wollte sich der Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ja zum Chefaufklärer um die tödlichen Ereignisse der diesjährigen Loveparade machen. Dabei macht er sich gerade nur noch lächerlicher und wird zum Abmahner! Ein Blog hat Anhänge aus einem Gutachten über die Loveparade-Katastrophe veröffentlicht. Die Stadt Duisburg verbot dies. Weil sie in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, mahnte die Stadt die Blogger unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro ab. Die Stadt begründete das Verbot damit, dass die Anlagen ungeschwärzte, personenbezogene Daten enthielten. Xtranews nahm die Dokumente daraufhin offline. „Leider ist uns heute per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland“, schreiben die Blogger. Aber erreicht hat die Stadt Duisburg jetzt genau das Gegenteil. Unzählige Medien haben das Thema jetzt aufgegriffen, beispielsweise sei hier auf die Augsbuger Allgemeine, die WAZ-Gruppe oder Netzpolitik.org verwiesen. Das linke Onlineportal Indymedia hat die gesamten Dokumente hochgeladen. Auch die Speicherung bei Wikileaks wird bereits diskutiert. Aus dem Netz verschwinden werden die Dokumente demnach NIE mehr. Und die solidarische Bloggergemeinde wird jetzt zusammenstehen.
Dem möglichen Gerichtsverfahren blicken die Macher von Xtranews gelassen entgegen, fürchten aber die Kosten. Ihr Blog sei „klein und regional tätig“, der Streitwert hoch angesetzt. „Für die erste Runde kalkulieren wir bereits mit 7500 Euro Kosten – sollten wir verlieren“, schreiben die Blogger. Daher auch ihr Spendenaufruf.
Lieber Herr Sauerland – ihren gesamten Beraterstab können sie getrost mehrere Wochen in Urlaub schicken. Denn für Medienwirksamkeit ihrer Person ist in den nächsten Wochen ausreichend gesorgt! Aber seinen sie nicht allzu traurig, sie befinden sich ja glücklicherweise in einer Partei, die es nicht so mit dem Internet hat!
Data-Havens
Das isländische Parlament hat am Dienstag die Regierung in Reykjavik damit beauftragt, die Arbeit digitaler Medien nachhaltig abzusichern. Der Antrag der Icelandic Modern Media Initiative (IMMI), der auch einen umfangreichen Informantenschutz vorsieht, wurde mit Unterstützung der Whistleblower-Website Wikileaks erstellt. Wie die IMMI, die den Antrag ins Parlament eingebracht hatte, am Mittwoch mitteilte, wurde der nur leicht überarbeitete Vorschlag einstimmig angenommen. Es gab 50 Stimmen dafür, keine dagegen, zwölf Abgeordnete waren nicht anwesend. Ziel der IMMI ist es, die progressivsten Komponenten aus dem Medienrecht verschiedener europäischer Staaten zusammenzufassen und einen stabilen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der digitalen Medien zu schaffen. Beispielsweise sollen Provider als reine Datentransporteure Schutz vor Klagen von Rechteinhabern genießen. Auch die offenen Online-Archive von Zeitungen werden vor Klagen geschützt, denn in jüngster Zeit hat sich auch in europäischen Ländern die Unsitte eingebürgert, dass ein archivierter Artikel bei Aufruf durch den User als neu publiziert gilt – ein Ansatzpunkt für Zeitgenossen, die ihnen nicht genehme Enthüllungen gerne aus dem Netz gelöscht haben möchten. Es soll Klägern auch unmöglich gemacht werden, durch einstweilige Verfügungen die Publikation kritischer Artikel zu verhindern. Auch der “Libel Tourism”, die Praxis von Klägern, sich das für sie günstigste Gericht auszusuchen, um gegen unliebsame Medieninhalte vorzugehen, soll durch die Initiative eingeschränkt werden. Die Kommunikation zwischen Journalisten und ihren Quellen sowie die interne Kommunikation in den Redaktionen sollen geschützt werden. Auch Whistleblower, also Personen, die anonym zum Wohl der Gesellschaft auf eklatante Missstände in Konzernen und Institutionen hinweisen, genießen Schutz vor Enttarnung. Beispielsweise könnte Wikileaks nicht dazu gezwungen werden, die Identität von Informanten preiszugeben. Damit sollen die Medien als einer der Stützpfeiler der Demokratie gestärkt werden. Island soll damit ein Gegenpol zu Steuerparadiesen werden. Nun ist die isländische Regierung am Zug. Sie muss die Vorgaben des Parlaments in Gesetzesform gießen.
[Glasdemokratie] Ein Vorgang, dem sich deutsche Lobbyisten noch auf Jahrzehnte verweigern werden.
Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)
„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)
oder
Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. Read the rest of this entry »
AUS für Fonera…
Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.












