Archiv für die Kategorie: ‘Inkassobetrug’

25
Aug

Katja Günther musste zahlen

Erstellt von: Redaktion Tags:

Abofallen-Anwältin Katja Günther musste jetzt zum ersten mal einen Schadensersatz zahlen. Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist. Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09). In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite “ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots”. Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, “dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren.” Rechtsanwalt Klas berichtete im Gespräch mit heise online, dass sein Münchner Kollege Bernhard Syndikus, der Günther in dieser Sache vertreten hat, offenbar in letzter Minute ein Urteil in der Sache abwenden wollte. Er habe den geforderten Betrag schon vor Urteilsverkündung überwiesen und dies dem Gericht verbunden mit dem Ersuch berichtet, die Sache für erledigt zu erklären. Für Klas war dies ein deutliches Signal dafür, dass Günther das nun vorliegende Urteil unbedingt vermeiden wollte. “Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden”, glaubt Klas. Allerdings dürfte es nur wenige Rechtsanwälte geben, die ein solches Verfahren bei dem geringen resultierenden Salär zu Ende führen.

29
Okt

opendownload.de als neue Abo-Falle

Erstellt von: Redaktion

Die rheinland-pfälzischen Verbraucherschützer warnen vor dem Internet-Software-Anbieter opendownload.de. Derzeit häuften sich Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Seitenbetreibers, wie die Verbraucherzentrale in Mainz mitteilte. Das Unternehmen bitte Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben sollen. Der Betreiber der Seite, die Mannheimer “Content Services”, versuche, kostenlose Programme Dritter weiterzuleiten und dann bei unbedarften Internetnutzern abzukassieren. Besonders dreist: Wer sich anmeldet, muss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reicht das Setzen eines Häkchens aber nicht aus, um wirksam auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Das gleiche Prinzip wird auf der Website “dein-geistiges-alter.de”, “vornamen-suchen.de” und “lehrstellen-infos.de” angewendet.

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil gegen die schweizerische IS Internet Service AG (vormals Xentria) bestätigt, die Entscheidung ist rechtskräftig (4 Ob 18/08p). Das Unternehmen darf österreichische User daher nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Die klagende Bundesarbeitskammer hat aber durchsetzen können, dass das Urteil auch auf Kosten der Beklagten in der auflagenstärksten Zeitung Österreichs veröffentlicht wird. Die Webseitenbetreiberin muss daher zusätzlich zu den Verfahrenskosten auch die Gebühren für das Inserat bestreiten. Der Web-Anbieter lockte auf verschiedenen Websites mit .de-, .at-, .ch- und .com-Domains unter anderem mit SMS-Diensten, Gewinnspielen und Lebenserwartungsberechnungen. Dabei wurde der Eindruck erweckt, dass das Angebotene gratis sei. Nur im Kleingedruckten wurde auf Kosten hingewiesen. Außerdem wurden die Kunden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert und ihnen das daher drei Monate lang zustehende Rücktrittsrecht verweigert.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: