Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag die im Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat leicht entschärfte Version der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ohne weitere Aussprache abgesegnet. Für das lange umkämpfte Vorhaben stimmten CDU/CSU und SPD, die Opposition votierte geschlossen dagegen. “Das Vermittlungsergebnis macht aus einem sehr schlechten Gesetz ein schlechtes Gesetz”, so FDP-Innenexpertin Gisela Piltz zu dem Kompromiss; die Verbesserungen beim Kernbereichsschutz seien “lächerlich”. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sprach von einer “Blamage für die SPD”; die Präzisierung der Kompetenzverteilung sei eine Farce. Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit bei den Grünen, sagte, es würden noch “ganz viele Giftzähne” im Gesetz verbleiben. Den Protesten von Ärzten, Anwälten und Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten werden soll, schlossen sich weitere Medienvereinigungen an. “Auch der Gesetzentwurf des Vermittlungsausschusses räumt Journalisten keinen umfassenden Schutz des Berufsgeheimnisses ein”, monierte der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV).
Der FDP-Politiker Gerhart Baum will trotz der Korrekturen am BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der frühere Innenminister kündigte seinen Gang nach Karlsruhe für Anfang Januar an. Der FDP-Politiker gehörte bereits zu den Klägern, die im Februar in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Onlinedurchsuchung zu Fall gebracht hatten. Vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten blieben mangelhaft, begründete Baum seinen Entschluss. Seinen Angaben zufolge werden weitere Personen die Klage unterstützen. Aber auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stimmt der Mittelweg laut der Nachrichtenagentur AP “nicht glücklich”. Er erwartet, dass wegen der Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in einigen Jahren erneut darüber zu diskutieren ist, Online-Durchsuchungen im Eilfall ohne richterliche Zustimmung zu erlauben.
Anlässlich, das sich das Jahr 2008 dem Ende neigt, haben wir mal eine kleine Zusammenstellung erstellt:
1968: SPD und CDU/CSU erlauben, Telefone von Bürgern abzuhören. 1979: BKA-Chef Herold führt eine Rasterfahndung durch, bei der über Wohnungsmakler und Meldeämter private und öffentliche Daten gesammelt und abgeglichen werden.1994: Der Bundesnachrichtendienst erhält die Erlaubnis, Informationen über Bürger an Staatsanwaltschaft, Zoll und Polizei weiterzugeben, und agiert seitdem auch im Innland.1998: CDU/CSU und FDP erlauben das Abhören privater Wohnungen.2000/2001: SPD und Grüne ermächtigen Verfassungsschutz und BND, Bürger mittels Telefon- und Internetanbietern auszukundschaften. Sie verpflichten Banken zur Auskunft über Kontobewegungen.2006: CDU/CSU und SPD bauen eine Mega-Datei, um Daten von vermeintlich verdächtigen Personen und Unternehmen zu horten. Verfassungsschutz und Zoll können auf diese Informationen zugreifen. Der Verfassungsschutz darf außerdem auf Fluggast- und Kontodaten zugreifen.2007: Die Große Koalition zwingt Telekommunikationsunternehmen, Verbindungsdaten sechs Monate zu speichern.2007/2008: CDU/CSU und SPD wollen Polizei und Geheimdiensten Zugang zu privaten Festplatten verschaffen. Das BKA erhält (geheim-)polizeiliche Befugnisse.
Mal sehen was die nächsten Jahre uns noch alles so bringen werden? Vorschläge ausdrücklich erwünscht!
Die sachsen-anhaltinische Justizministerin Angela Kolb hat die fortwährende Aufrüstung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen Straftaten kritisiert. “Ich bin kein Verfechter der Vorratsdatenspeicherung”, wandte sich die SPD-Politikerin etwa gegen die vor einem Jahr vom Bundestag beschlossene verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren. Man müsse realistisch sein, gerade was die Strafverfolgungsbehörden angehe. Diese hätten kaum Personal, um die sechs Monate aufbewahrten Verbindungs- und Standortdaten auszuwerten. Somit entstünden letztlich “nur Datenfriedhöfe”. Die Logik der Vorratsdatenspeicherung führt laut Kolb in eine Spirale, “wo es immer den Ruf nach Mehr gibt”. Sie habe daher die Hoffnung, “dass uns Karlsruhe sagt, was rechtlich zulässig ist”, sagte sie in Bezug auf die laufenden Klagen gegen die sechsmonatige Aufbewahrung der Verkehrsdaten beim Bundesverfassungsgericht. Den Gesetzgebern legte sie zudem ans Herz, vor dem Beschluss neuer Sicherheitsgesetze zuerst die bereits ergangenen einschlägigen Entscheidungen der Wahrer des Grundgesetzes zu lesen. Sie sei daher auch gespannt, wie die Karlsruher Richter die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt einschließlich heimlicher Online-Durchsuchungen sehen. Generell gab sie die Losung aus, sich auf die Werte des Grundgesetzes zu besinnen und diese im digitalen Raum umzusetzen. Das grundsätzliche Problem der politischen Überwachungsbefürworter ist ihr technischer Unverstand. Der technische Hintergrund sowie seiner Machbarkeiten, z.B. einer Onlinedurchsuchung mittels einem “Bundestrojaner “, ist den deutschen Kontrollfreaks und Paranoiker mit ihrer Allmachtsphantasie gar nicht beizubringen. Die einsamen Rufe Jürgen Kuris, dem stellvertretenden Chefredakteur der c’t, die “Online-Durchsuchung sei ein “Windei” und lasse sich technisch kaum umsetzen, oder die Jürgen Schmidts (“Jeder kann sich schützen“) oder des Journalisten Falk Lüke (Das Pferd ist eine Ente) verhallten ungehört in der intellektuellen Wüste. Die Idee des Behörden-Hackens ist zu schön, um nicht wahr zu sein. Das traurige an der deutschen Politik ist, das durch Berufspolitiker heute Gesetze verabschiedet werden, ohne sie vorher zu prüfen, ob sie auch Grundgesetztauglich sind. Und das obwohl rund 70% aller deutschen Politiker Juristen sind. Armes Deutschland!
Erst übernehmen sogenannte Manager in den ostdeutschen Wasserbetrieben nach der Wende die Führung und dann lassen sie sich aus wasserwirtschaftlicher Unkenntnis, von sogenannten Ingenieurbüros gigantische Abwasseranlagen bauen. Bezahlen müssen das die angeschlossenen Abwasserkunden. Und dort kann man ja jederzeit die Gebühren anpassen. Und Leuten denen man für ihre dezentralen Nutzwassergewinnungsanlagen den Umweltpreis des Landes Brandenburg verliehen hat, die bezahlen halt keine Abwassergebühren. Und das darf in einem deutschen Rechtstaat nicht sein. Denen wird dann mit staatlicher Hilfe die Anlage zerstört und diese werden dann mittels Zwang an die überdimensionierten Anlagen angeschlossen. In diesem Video können sie sehen, wie der so hochgelobte deutsche UnRechtsstaat in solchen Fällen umgeht.
Laut einer Statistik der Bundesregierung haben Ermittler allein zwischen Mai und Juli in 934 Strafverfahren auf verdachtsunabhängig gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten zurückgegriffen. Dies geht aus einem Schreiben (PDF-Datei) des federführenden Bundesjustizministeriums an das Bundesverfassungsgericht hervor. Es wurde im Rahmen der “Massenklage” von über 34.000 Bürgern gegen die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren vorgelegt und vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern betont aber, dass sich aus den Zahlen nicht auf einen tatsächlichen Bedarf nach den auf Vorrat zu speichernden Telekommunikationsdaten schließen lasse. Nachdem über 34.000 Bürgerinnen und Bürger im August bei dem Bundesverfassungsgericht beantragt haben, die zum Jahresbeginn eingeführte Vorratsdatenspeicherung auszusetzen, haben staatliche Stellen mehrfach Werbung für die umstrittene Protokollierung des Telekommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens der gesamten Bevölkerung verbreitet: Das bayerische Landeskriminalamt, die Fernsehsendung Report München und nun das Bundesjustizministerium. “Wenn Politiker wie Wolfgang Schäuble oder Dieter Wiefelspütz uns aus Anlass der jüngsten Datenskandale weismachen wollen, nur im privaten Bereich bestünde ein Problem, nimmt ihnen das doch niemand mehr ab”, kommentiert Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bevölkerung hat bereits länger die Nase voll von immer mehr Überwachung durch den Staat, und dass die Daten dort keineswegs sicher sind, zeigen alleine im letzten Jahr die China-Trojaner in der Bundesregierung, die Datenlecks bei den Meldebehörden oder der Verkauf von Daten durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamts.