Archiv für die Kategorie: ‘Grundgesetz’

Es gibt immer wieder mutige Menschen, die Internet-Sperrlisten (internationaler Vergleich) veröffentlichen, um zu beweisen, dass diese vom Staat als Zensurmaßnahme missbraucht werden könnte. Gerade in Zeiten, in der eine Diskussion um Ursula von der Leyens Pläne zum Einstieg in die Internetzensur stattfindet. So landete ein finnischer Blogger, der die finnische Sperrliste veröffentlicht hatte, mit seinem Blog selber auf dieser Sperrliste. Die Veröffentlichung der dänischen Sperrliste ist jetzt dem “Schutzalter”-Blog zum Verhängnis geworden. Der Betreiber ist mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Technik beglückt worden. Netzpolitik.org schreibt dazu:

Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting “davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,” und ferner ist es “ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat” – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b.

und der Lawblog schreibt weiter:

Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte – wie vom Gesetz gefordert – einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen.

 
Viele Kommentatoren in den verschiedensten Blog´s gehen von einem gezielten Einschüchterungsversuch des deutschen Staates aus.
Glasdemokratie: Es kommen baldige Zeiten, bei denen deutsche Internetbesucher dieses angezeigt bekommen ;-) , wenn sie unseren Blog besuchen wollen.

FacebookTwitterEmail
3
Mrz

Derzeitige Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Erstellt von: Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hält den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Dies wurde heute in einem Grundsatzurteil bestätigt. Grundlage für das Urteil ist unter anderem ein Gutachten, welches von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs verfasst wurde. AFP meldet:

Der Einsatz von rund 1800 Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, weil die etwa zwei Millionen betroffenen Wähler nicht überprüfen konnten, ob ihre Stimmen richtig erfasst wurden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt und deshalb der “Bestandsschutz der Volksvertretung überwiegt”.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht wäre nicht Verfassungsgericht, wenn nicht ein Hintertürchen wäre. Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe “zuverlässig” prüfen können, ob die Stimme vom Computer “unverfälscht” erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FacebookTwitterEmail
27
Feb

Die Bayern ham a Watschn kriegt!

Erstellt von: Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise wieder gekippt. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das „Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann”. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung bisher aufgezeichnet wurde. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu „durchgreifenden Nachteilen“ für die Bürger Bayerns.
 
Glasdemokratie: Endlich mal deutsche Richter die von einer Einschüchterung der Bürger durch die Staatsmacht sprechen. Wie wir finden, eine schallende Ohrfeige für die bayrische CSU, welche die Verschärfung des Versammlungsrecht Juli 2008 durch das bayrische Parlament gedrückt hatte.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Das Stuttgarter “Bündnis für Versammlungsfreiheit” hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden – württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.

FacebookTwitterEmail
9
Jan

BKA Gesetz bekommt schon Risse

Erstellt von: Redaktion

Nach einem Gerichtsurteil ist das Anlegen der Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig. Unbescholtene Fans drängen auf die längst überfällige Löschung aus dem Computer. Ein niedersächsische Anhänger hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei “Gewalttäter Sport” geklagt, die seit 1994 durch das BKA geführt wird. In dieser Datensammlung werden nicht nur Personen gelistet, die im Umfeld von Sportveranstaltungen straffällig geworden sind, es können auch Fans auf Verdacht registriert werden. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger im vergangenen Mai Recht, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung kurz vor Weihnachten. Die Begründung: Da es sich um eine sogenannte Verbunddatei handelt, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei laut Paragraf 7 Absatz 6 des BKA-Gesetzes eine Rechtsverordnung nötig. Dafür bedürfe es einer Zustimmung des Bundesrates, diese Verordnung sei allerdings nie erlassen worden – damit sei die Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig. Das BKA betreibt dutzende Dateien mit Millionen gespeicherten Datensätzen. Im Jahr 2000 kamen drei umstrittene Gewalttäter-Dateien hinzu, für politisch links motivierte Täter, rechts motivierte Täter und Ausländerkriminalität. Diese Dateien basieren auch auf den Erfahrungen der “Gewalttäter Sport”. Dass nun ausgerechnet die sogenannte Hooligandatei das polizeiliche Informationssystem Inpol in Frage stellt, hielten viele Bürgerrechtler für ausgeschlossen. Sollte dem niedersächsischen Fan endgültig Recht gegeben werden, könnte den Polizeibehörden eine Klagewelle drohen, möglicherweise sogar Schadensersatzforderungen und die Löschung aller Namen. Es könnte erst der Anfang sein.

FacebookTwitterEmail
19
Dez

Deutsche bezahlen ihre eigene Überwachung

Erstellt von: Redaktion

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition den umstrittenen Gesetzesentwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Die Linksfraktion und die Grünen votierten gegen das Vorhaben; die FDP enthielt sich. Mit dem bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebrachten und Anfang Dezember vom Rechtsausschuss gebilligten Vorstoß soll unter anderem der Abruf von Verbindungs- und Standortdaten, die öffentliche Telekommunikationsanbieter gemäß den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufbewahren müssen, pauschal entschädigt werden. Für die Linken verlangte deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke, dass “in jedem Einzelfall die tatsächlich anfallenden Kosten vergütet werden” müssten. Wenn der unbescholtene Bürger schon für seine eigene Überwachung bezahlen solle, schulde Schwarz-Rot ihm zumindest buchhalterische Sorgfalt. Derzeit seien die Pauschalen teils viel zu hoch, teils überhaupt nicht nachvollziehbar. Somit hat wieder mal die CDU/CSU/SPD Fraktion bewiesen, das sie deutsche Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen treten. Hoffentlich vergessen ihnen die deutschen Mitbürger das nicht bei der nächsten Wahl.
 
Glasdemokratie: Übrigens mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes und dieser erneuten Verschleuderung von Steuergeldern haben die deutschen Mächtigen ihrem Volk ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht.

FacebookTwitterEmail
Seite 4 von 12« Erste...23456...10...Letzte »
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: