Archiv für die Kategorie: ‘Grundgesetz’

28
Aug

Deutschlandweite Volksabstimmungen – JETZT!

Erstellt von: Redaktion

Deutsches Grundgesetz, Artikel 20: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen… ausgeübt.”

Das Ziel muss sein, die Einführung deutschlandweiter Volksabstimmungen. Das kann nur geschafft werden, indem bei der Bundestagswahl nur die Direktkandidaten der Parteien gewählt werden, die bundesweite Volksabstimmungen befürworten. Auf “Mehr Demokratie” kann sich jetzt jeder informieren, welche Direktkandidaten seines Wahlkreises, für und welche gegen deutschlandweite Volksabstimmungen sind. So können Sie als Wähler Ihre Stimme jenen Kandidaten geben, die Ihnen zutrauen, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.

Im deutschen Grundgesetz wird das Volk als Souverän bezeichnet, als jene Instanz, von der allein die Macht im Staate ausgeht. Im deutschen politischen Alltag sieht das anders aus. Hier herrscht bei vielen Politikerinnen und Politikern die Meinung vor, das Volk wäre mit Sachentscheidungen überfordert. Volksabstimmungen decken Widersprüche zwischen Politikern und Wählern auf. Wie in der Schweiz: Immer wieder entscheiden die Bürgerinnen und Bürger anders als zuvor das Parlament. Die Folgen: Schweizer Politiker achten genau darauf, was das Volk will.

Weitere Hintergründe:
Internetseite für den bundesweiten Volksentscheid
Aktionstag 12.09.2009 der Initiative “Mehr Demokratie”

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Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig. Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

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2
Jul

Gysi rockt im Bundestag!

Erstellt von: Redaktion Tags: , ,

Wie wir heute wissen, haben die Politiker die dem EU-Vertrag und seinem Begleitgesetz im Bundestag zugestimmt haben, grundgesetzwidrig gehandelt. Zumal sie damals was beschlossen haben, was die meisten gar nicht gelesen hatten. Und weil die meisten das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wieder nicht gelesen haben, hat es ihnen Gregor Gysi nochmal, mehr als deutlich, erklärt.

… Warum sagt nicht einer von ihren Fraktionen, wenigstens einen kritischen Satz? “Ja, wir haben etwas grundgesetzwidriges beschlossen!” … Das wäre ja wohl das mindeste, was ich hier erwartet hätte! … Durch Gauweiler, Staufenberg und die Fraktion die Linke, sind die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt worden und SIE hätten sie geschwächt!

Wir sollten uns alle bei Dr. Gauweiler, Graf Staufenberg und den Linken, bedanken! Zumal dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerade erdbebenmäßig durch die EU-Mitgliedsstaaten läuft, denen gerade klar wird , wie sehr die nationalen Parlamente und die nationalen Verfassungsgerichte durch den Lissabon-Vertrag über den Tisch gezogen wurden.

P.S Hinweis von Fefe: Geht mal zu Google Deutschland, sucht nach verräter partei, und klickt Auf gut Glück.
Glasdemokratie: Natürlich wird diese Partei, jetzt noch lauter schreien: “Das Internet ist gefährlich und gehört abgeschafft”

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30
Jun

Ja zum EU-Vertrag, dennoch ein ABER!

Erstellt von: Redaktion

Das Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag gebilligt, zugleich aber den Ratifikationsprozess gestoppt. Der Vertrag kann vorläufig nicht in Kraft treten. Bevor die deutsche Ratifikationsurkunde zum Vertrag in Rom hinterlegt wird, müssen die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. In Deutschland hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler gegen das Zustimmungsgesetz geklagt. Sie sehen darin eine unzulässige Einschränkung der Souveränität der Bundesrepublik. Wichtige Entscheidungen würden dem Bundestag und damit dem deutschen Volk entzogen. Karlsruhe begrüßt einerseits die europäische Integration, markiert aber auch die Grenzen: Der nationalen Staatlichkeit darf nicht eine EU-Staatlichkeit vor die Nase gesetzt werden – jedenfalls nicht ohne Volksabstimmung. Solange aber das nun 60-jährige Grundgesetz Gültigkeit hat, beansprucht das Bundesverfassungsgericht ein Letzt-Entscheidungsrecht in allen Verfassungsfragen. Es behält sich – auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg – in diesen Fragen das letzte Wort vor “wenn Rechtsschutz auf EU-Ebene nicht zu erlangen ist”. Das kann zu großen europapolitischen Konflikten führen. Eine juristische Einschätzung der Entscheidung findet sich im law-Blog.
Radio Utopie meldet:

Zu beobachten war, dass Dr.Gauweiler und sein Anwalt sich die Hand gaben, während dem Herrn Aussenminister die Gesichtszüge entglitten.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes

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21
Jun

Neuer Hit in den Charts

Erstellt von: Redaktion

Zensi Zensa, Zensursula.

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