Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
“RetteDeineFreiheit” ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren. Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten “Online-Petition” in der Geschichte von Deutschland mit über 132.000 Mitzeichnern, wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet. Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt – von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur. “Rette deine Freiheit” ist keine Parteienwerbung sondern genau wie “Du bist Terrorist”, ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.
Wählt die Inhalte für die ihr selbst einsteht. Wählt die ab, die eure Rechte mit Füssen treten und für die Menschenleben und Menschenrechte keinen Pfifferling wert ist. Auch wenn ihr glaubt, dass diejenige Partei die für die Inhalte steht, für die auch ihr steht, diese dann nicht umsetzen wird. Wählt diese Inhalte, macht deutlich für was ihr einsteht und geht wählen. Und haltet auch nach der Wahl an diesen Inhalten fest. Wählt den korrupten, gekauften Sesselklebern endlich den Arsch weg!
so jedenfalls war die Idee in einer Petition des Fefe-Blogs. Übrigens eine Idee, die ein Demokratieverständnis und den Glauben an das Grundgesetz voraussetzt. Der gesamte Text der Petition ist hier ausführlich zum nachlesen. Na und was glaubt ihr, wie hat der Petitionsausschuss geantwortet? Na klar, abgelehnt! Die Begründung für die Ablehnung ist, dass der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen kann, und dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. NA KLAR! Fraktionszwang ist ja eine Maßnahme, die im bundesdeutschen Bundestag völlig verpöhnt ist. Im Übrigen sind Abgeordnete explizit davor geschützt, wegen ihrer Äußerungen und Abstimmungen im Parlament verfolgt oder sanktioniert zu werden. Somit kommt es dann zu solchen fadenscheinigen Äußerungen:
Ich habe zwar für das Gesetz gestimmt, wegen dem Fraktionszwang, aber ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht stutzt das noch zurecht.
Deutsches Grundgesetz, Artikel 20: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen… ausgeübt.”
Das Ziel muss sein, die Einführung deutschlandweiter Volksabstimmungen. Das kann nur geschafft werden, indem bei der Bundestagswahl nur die Direktkandidaten der Parteien gewählt werden, die bundesweite Volksabstimmungen befürworten. Auf “Mehr Demokratie” kann sich jetzt jeder informieren, welche Direktkandidaten seines Wahlkreises, für und welche gegen deutschlandweite Volksabstimmungen sind. So können Sie als Wähler Ihre Stimme jenen Kandidaten geben, die Ihnen zutrauen, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.
Im deutschen Grundgesetz wird das Volk als Souverän bezeichnet, als jene Instanz, von der allein die Macht im Staate ausgeht. Im deutschen politischen Alltag sieht das anders aus. Hier herrscht bei vielen Politikerinnen und Politikern die Meinung vor, das Volk wäre mit Sachentscheidungen überfordert. Volksabstimmungen decken Widersprüche zwischen Politikern und Wählern auf. Wie in der Schweiz: Immer wieder entscheiden die Bürgerinnen und Bürger anders als zuvor das Parlament. Die Folgen: Schweizer Politiker achten genau darauf, was das Volk will.
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig. Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden.