… eine Modeerscheinung?
[Update 29.09.2011] CDU-Politiker und Chef des Justizausschusses im Bundestag Siegfried Kauder ist selbst der Urheberrechtsverletzung überführt worden. Wir sind jetzt dafür, dass dem Herrn jetzt mindestens für 3 Wochen der Internetanschluß gesperrt werden sollte.
Da ist er wieder der Beißreflex der CDU. Die bösen bösen Urheberrechtsverletzter! Sperren, den Internetzugang sperren, einfach sperren muss man den. Manchmal fragen wir uns, kriegen die sowas halbjährlich geimpft bei der CDU. Oder warum kommen alle Nase lang, irgendwelche CDU-Politiker immer wieder mit solch einem Nonsens. Rechtsexperte Siegfried Kauder will Urheberrechtsverletzungen mit einem sogenannten Three-Strikes-Gesetz nach französischen Vorbild bekämpfen. Er wolle in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, um Urheberrechtsverstöße ahnden zu können. Was Freiheits- und Demokratierechte der Bürger angeht, so etwas wird innerhalb der CDU eh nur als Modeerscheinung betrachtet. Was jetzt aber die Netz-Kompetenz eines Siegfried Kauders angeht, glänzt diese eher mal mit politischer Inkontinenz.
Also in Old Germany wieder mal nichts Neues. Wieder einmal wird der böse Raubkopierer bemüht. Und das obwohl eine GfK-Studie beweisst, dass es den gar nicht gibt! Aber darum geht es auch nicht wirklich. Dieser etwas provozierender Vorstoß der CDU ist ein taktisches Manöver gegen die FDP. Die FDP betätigt sich nämlich als aktiver Bremser bei der Umsetzung des sogenannten dritten Korb´s der Urheberrechtsnovelle, also die dritte von drei geplanten Überarbeitungen des Urheberrechts. Die FDP soll nämlich seit längerer Zeit einen entsprechenden Referentenentwurf erarbeiteten, beziehungsweise sollte er längst fertig sein. Die CDU hat sich also das Thema der Netzsperren “ganz bewusst” ausgesucht. Möglicherweise, um der FDP mit einem vermeintlichen späteren Entgegenkommen einen anderen Punkt abzuhandeln. Zum Beispiel das Leistungsschutzrecht.
Revolution
Die französische Nationalversammlung hat den nachgebesserten Gesetzesentwurf zu Netzsperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen am Dienstag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit angenommen. In Frankreich hat die Regierung einen neuen Anlauf genommen, die umstrittenen Netzsperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Die Abgeordneten der Nationalversammlung in Paris nahmen am Dienstag einen nachgebesserten Entwurf mit den Stimmen der konservativen Regierungsmehrheit an. 285 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 225 dagegen. Die Sozialisten, die bereits eine erste Version des Gesetzes zu Fall gebracht hatten, kündigten aber bereits eine neue Klage vor dem Verfassungsrat gegen das Vorhaben an. Die konservative Regierungsmehrheit versucht seit Monaten, das Gesetz in Kraft zu setzen. Auf Antrag der Sozialisten hatten Frankreichs oberste Verfassungshüter im Juni den ursprünglichen Plan gekippt, die bis zu einjährige Internet-Sperre durch eine Behörde verhängen zu lassen. Um schnelle Urteile zu ermöglichen, werden die Entscheidungen wie bei minderschweren Verkehrsdelikten vor kleinen Kammern mit nur einem Richter gefällt. Eine Anhörung der Beschuldigten ist nicht vorgesehen. Ein Publikum ist zu den Verhandlungen nicht zugelassen. Neben der Sperre sind auch eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro und eine maximal zweijährige Gefängnisstrafe möglich. Gesperrte Internet-Nutzer müssen zudem ihre Anschlussgebühren weiterzahlen.
Die französische Regierung ist mit einem neuen Anlauf gescheitert, Internetsperren für Raubkopierer einzuführen. Die Nationalversammlung vertagte die Abstimmung über den in Frankreich und der EU heftig umstrittenen Gesetzentwurf am Dienstag auf September. Eigentlich sollte der Text am Donnerstag endgültig beschlossen werden. Aber rund 900 Änderungsanträge sowie Widerstände aus allen politischen Lagern machten das Votum nach Angaben von Parlamentspräsident Bernard Accoyer vor der Sommerpause unmöglich. Die abermalige Vertagung ist ein herber Rückschlag für das Vorhaben von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, Frankreich zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen im Internet zu machen.
Die Bedeutung des Internet für die Teilhabe am demokratischen Leben und die Meinungsäusserung sei so hoch, so der angerufene Verfassungsrat, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstosse. Die Sanktion könne allenfalls von einem Richter, nicht aber von einer Behörde beschlossen werden.
Kleiner Scherz am Rande:
Im kleinen Kreis scherzte der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand indes laut Vertrauten, er habe bereits zwei Internetanschlüsse, um im Fall des Falles einer Netzsperre zu entkommen.
Glasdemokratie: Ein Sprichwort lautet: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
Das Französische Verfassungsgericht hat den Einsprüchen von Abgeordneten der Sozialistischen Partei (PS) Frankreichs gegen das umstrittene “Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet” am heutigen Mittwoch stattgegeben. Mit dem Gesetz, dessen Einhaltung von der “Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des droits sur Internet” (HADOPI) überwacht werden soll, droht Internetnutzern die Kappung ihres Anschlusses, sollten sie wiederholt beim illegalen Herunterladen von geschützten Werken etwa über Web-Tauschbörsen erwischt werden. Die Nationalversammlung hatte das von Regierung und Senat ausgearbeitete Gesetz Anfang April mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP verabschiedet. Die Richter im Palais Royal erklärten jedoch, dass das Gesetz gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. So schließe das in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein. Und es sei die Aufgabe von Richtern (nicht der HADOPI), darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie eine Freiheitsbeschränkung in Form einer Internet-Zugangssperre rechtfertigen. Eine ähnliche Haltung hatte zuvor schon das Europäische Parlament vertreten, das im Mai mehrheitlich gegen die Verabschiedung von Internet-Sperrklauseln im Rahmen des EU-Telecom-Pakets votierte. Die französischen Verfassungsrichter bemängelten zudem, dass das von der Nationalversammlung durchgewunkene Gesetz zu Internet-Sperren den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletze. Dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses bei einer HADOPI-Sperrung selbst nachweisen müsse, dass nicht er für einen Urhebrechtsverstoß verantwortlich ist, sondern Dritte, sei verfassungswidrig.
So, die deutsche Online-Petiton gegen Netzsperren hat die magische Marke von 100.000 Mitzeichner überschritten. Damit ein herzlichen Glückwunsch an die Initiatorin Franziska Heine und an alle Mitzeichner. Da die Aktion aber noch bis zum 16. Juni läuft, hat sie große Chancen die erfolgreichste Petition in der Geschichte des ePetitionssystems der BananenBundesrepublik Deutschland zu werden.
Gleichzeitig werden die nächsten Hiobsbotschaften über die Einschränkung von Bürgerrechten bekannt. Die EU-Kommission will Schweden auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verklagen. Da sollen wohl die schwedischen Provider-Hippis gezähmt werden. Der deutsche Bundestag verabschiedet einen neuen Anti-Terror-Paragraphen. Somit wird jetzt in Deutschland caritatives Spenden sammeln, zum Drahtseilakt. Hatte Deutschland in der Vergangenheit nicht schon mal ein solches Gesinnungsstrafrecht? Müßig zu erwähnen, das ab heute auch der “Deal” in deutschen Gerichtssälen, Gesetz ist. Somit kann man ab heute, mit einem deutschen Richtern, handeln wie auf einem türkischen Teppichbasar. Und weiter gehts! Die deutsche Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen jetzt auch durch den Verfassungsschutz. Das nennen wir mal konsequent, immerhin durften die ja auch schon mal im Ausland üben. Die Franzosen wollen ihren eigenen “Franzosentrojaner“. Was soll das sein? Ein Trojaner im Kondom? Na ja, zumindest der Europa-Rat beschäftigt sich in Reykjavik auf der heute startenden erste Ministerkonferenz des Europarates zu den neuen Medien, mal alibimäßig mit der Frage nach dem Verhältnis “zwischen Meinungsfreiheit und Internetsperren“. Das dabei auch nur halbwegs was Vernüftiges bei rauskommt, wagen wir echt zu bezweifeln.