Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, “ist auch weiterhin unverzichtbar“, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen.
Der SPD-Innenpolitiker Frank Hofmann erklärte, es geb ihm zwar zu denken, dass die Polizei hierzulande noch keinen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme durchgeführt habe, diese Tatsache zeige für ihn aber lediglich, “dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird”. Das BKA sei “besonders sensibel”, wenn es “um schwerwiegende Grundrechtseingriffe” gehe. Wers glaubt?!
Skeptischer zeigte sich Jimmy Schulz vom aktuellen Koalitionspartner. Bei der Online-Durchsuchung bestünden “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken”, da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung “in unerträglicher Weise eingeschränkt” werde, stellte er die FDP-Sicht dar. Das Begehren der Linken habe daher durchaus die “Sympathie” der Liberalen. Man könne ihn aber trotzdem nicht unterstützen, da sich eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe.
“Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr”, hielt Jan Korte von den Linkem dem entgegen. Trotzdem werde “stumpf an der Online-Durchsuchung festgehalten”. Die Zustimmung zu dem Antrag böte stattdessen “eine gute Brücke, um endlich wieder auf den Pfad des Datenschutzes und der Sicherung von Bürger- und Grundrechten zurückzukommen”. Die “massiven Eingriffsbefugnisse” staatlicher Institutionen in die Freiheitsrechte der Bürger müssten zurückgefahren werden.
Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sicherte den Linken Unterstützung zu. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten sei “überflüssig” und richte “bürgerrechtlichen Flurschaden” an, da er nicht einmal an einen festen Tatverdacht geknüpft sei. Von der Behauptung, dass Deutschlands Sicherheit ohne dieses Instrument dem Terrorismus beinahe schutzlos ausgeliefert sei, könne angesichts der Statistik nicht mehr die Rede sein.
Also Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ja schon mal datenschutzrechtliche Bedenken gegen ELENA geäußert, ebenso wie Gerhart Baum (FDP)! Jetzt sind dem Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) angeblich die Kosten zu hoch. Bereits vor Wochen hatte der Minister Korrekturen an dem elektronischen Einkommensnachweis (Elena) ins Gespräch gebracht. Der Grund: Die Belastungen der öffentlichen Haushalte dürften durch dieses Verfahren nicht durch die Decke gehen, sagte Brüderle. “Außerdem ist immer noch nicht klar, ob bei Teilen des Mittelstands tatsächlich eine Entlastung stattfindet.” Wenn Elena der Wirtschaft tatsächlich helfe, Bürokratiekosten von rund 87 Millionen Euro zu sparen, so komme die Entlastung doch nur größeren, aber kaum kleineren Unternehmen zugute, verlautet es aus dem Wirtschaftsministerium. Wie das “Handelsblatt” weiter berichtet, traf sich vergangene Woche eine Staatssekretärsrunde aus den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt, um eine “Bestandsaufnahme” zu erstellen. Dabei sei auf Kostenprobleme, aber auch auf datenschutzrechtliche Schwierigkeiten hingewiesen worden.
Aber eine Ministerin steht immer noch massiv auf der Bremse. Eigentlich ist das keine große Überraschung, denn wer ist es ??? Na klar, eindeutig Zensursula!
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das im Januar angelaufene “Elektronische Entgeltnachweis”-Verfahren (Elena), bei dem Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung melden müssen, für verfassungswidrig. “Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente”, sagt Baum. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die neue Datensammlung halte er deshalb für “erfolgversprechend”. Anwalt Baum selbst hatte erst jüngst mit einer Beschwerde gegen die Vorratspeicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten in Karlsruhe Erfolg. Für ihn sei Elena “in gewisser Weise sogar schlimmer” als die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten dezentral bei Unternehmen vorgehalten werden: “Hier speichert eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre”. Aktuell sehe es so aus, als würde mit Elena nicht einmal das ursprüngliche Ziel erreicht, die Verwaltung zu vereinfachen – jedenfalls nicht zeitnah und nur mit erheblichen Vorleistungen der Betriebe. Es liege deshalb jetzt nichts näher als die Frage: Brauchen wir Elena wirklich? Gerhart Baum: “Überbordenden Datenhunger hatten wir genug, mir scheint dringend Datenaskese angezeigt”.
frohe Heiterkeit
[Update] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie definitiv zu Fall zu bringen. Die schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das “endgültige Aus für Netzsperren” verständigt, sagte die FDP-Politikerin am heutigen Aschermittwoch. Nun gehe es darum, den vereinbarten Grundsatz “Löschen statt Sperren” tatsächlich zur Geltung zu bringen.
Wie so ebend bei heise.de berichtet wird, hat Bundespräsident Horst Köhler heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Ja gehts noch? Schnell noch einen Blick auf den Kalender, nee ist noch nicht der 1. April!
Nach seiner Aussage bestanden “keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten”. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Mit Stoppschildern!?
Ja nee, is klar!
Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident das Gesetz überprüfen wolle und die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen.
[Glasdemokratie] Und somit wäscht die FDP, zuletzt eine sehr schwammige Gegnerin des Gesetzes, ihre Hände in Unschuld. Aber wir hatten ja schon im Dezember vor dem Weihnachtsmann FDP gewarnt.
Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. “Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”, sagte sie. “Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert.”. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.
Aber es wird wie immer kommen, erst zeigt die FDP, allen ihren großen Geschenkesack, und dann bekommen am Ende doch bloß alle Deutschen die Rute. Wäre nicht das erste mal, das die FDP wieder mal umfällt. Und es wird höchste Zeit, das die Deutschen endlich ein Verfassungsstrafrecht bekommen. Es kann nicht angehen, daß Abgeordneten, die drei mal einem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zustimmen oder ein solches Gesetz zur Abstimmung vorlegen, überhaupt im Amt bleiben dürfen.