Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.” Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.
Der Duckhome-Blog beschreibt das Urteil wie folgt:
Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so. Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich 10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix mehr einkassiert.
SWIFT
Das EU-Parlament hat die vom EU-Rat Ende November auf den letzten Drücker im Alleingang verabschiedete transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten mit recht großer Mehrheit abgelehnt. 378 Abgeordnete votierten bei der Abstimmung am heutigen Donnerstag in Straßburg gegen das Abkommen, 196 dafür. In der abschließenden Debatte am gestrigen Mittwoch hatten die Spitzen der meisten großen Fraktionen den Abgeordneten im Einklang mit der Empfehlung des Innenausschusses bereits geraten, den Vertrag mit den USA abzulehnen. Sie sahen mit der Übereinkunft den in Europa garantierten Grundrechtsschutz nicht gewährleistet. Die Volksvertreter haben damit erstmals von ihrem Mitentscheidungsrecht beim Abschluss internationaler Verträge auch im Bereich innerer Sicherheit Gebrauch gemacht, das sie durch den Vertrag von Lissabon Ende vergangenen Jahres bekommen haben. Die Parlamentsspitze sprach von einem “historischen Moment”. Mit dem Nein der Abgeordneten muss das am 1. Februar in Kraft getretene Abkommen ausgesetzt werden. Der Text sieht dafür eine 40-tägige Kündigungsfrist vor. Damit können US-Behörden zunächst nicht mehr EU-weit auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) in Europa zurückgreifen. Gesonderte bilaterale Rechtsvereinbarungen zu diesem Zweck sind aber denkbar.
Somit kann man davon ausgehen, das diese Situation nur einen Aufschub darstellt. Es wird von den USA und der EU in naher Zukunft einen neuen Versuch geben, das SWIFT-Abkommen erneut durch das EU-Parlament zu bekommen.
Am heutigen Tage stand ja die gemeinsame Beratung der EU-Staaten mit den USA über bessere Vorkehrungen gegen Terroranschläge im spanischen Toledo statt. In unsere Redaktion liefen seit der letzten Woche mehrere Wetten, wann wohl der nächste passende Terroranschlag auf einen Flughafen passieren würde. Und genau zwei Tage vor Toledo passiert es. “Sprengstoffalarm auf dem Münchener Flughafen” Und schon sind die Nacktscanner wieder in aller Munde. Jetzt stellt sich heraus, es war ein Fehlalarm, und der Mann konnte nicht gefasst werden. Sind sie schon mal zu spät auf einem Flugahfen erschienen? Genau, kaum hat man die Halle betreten, hört man seinen Namen schon aus allen Lautsprechern. Wenn man durch die Sicherheitskontrolle möchte, braucht man seine Boardkarte mit Namen, genauso wie beim Betreten der Gangway zum Flugzeug. Und die Behörden vom Münchener Flugnamen kennen den Namen nicht! Vielleicht sollten die mal die Amerikaner fragen, die haben doch alle weltweiten Flugdaten.
Wir halten diesen Alarm, für eine geschickt eingefädelte Geschichte um Pluspunkte für die Nacktscanner zum richtigen Zeitpunkt zu sammeln.
Sollte sich aber herausstellen, die Geschichte ist war, na dann wird diesen Sicherheitspfeiffen auch keine Nacktscanner helfen.
Peter Hustinx
EU-Datenschützer Peter Hustinx hat präzisere Regeln für die neue Zentralagentur für EU-Polizeidatenbanken gefordert. Diese dürfe nicht den Polizeibehörden selbst unterstellt sein. Der oberste EU-Datenschützer (EDPS) veröffentlichte am Montag eine Stellungnahme zur Etablierung einer zentralen Agentur für die Verwaltung von EU-Polizeidatenbanken. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 24. Juni über die Einrichtung einer zentralen Agentur zur Verwaltung des Schengen-Informationssystems SIS II, des Visa-Informationssystems VIS sowie der Fingerabdrucksdatenbank Eurodac. Hustinx spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass der Betrieb dieser Datenbanken von einer einzelnen Agentur übernommen werde. Beispielsweise könnten so Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeit leichter geklärt werden. Er warnt allerdings eindringlich vor Risiken, die bisher von der Kommission noch nicht ausreichend angesprochen worden seien. So lehnt Hustinx die von der Kommission unter anderem evaluierte Option ab, dass die zentrale Agentur unter dem Kommando der EU-Polizeibehörde Europol oder der Grenzsicherungsagentur Frontex stehen solle. Sowohl Europol als auch Frontex hätten ein starkes eigenes Interesse an den Daten in den verschiedenen IT-Großsystemen, so dass es hier schnell zu Verstößen gegen den Datenschutz kommen könne. Er empfiehlt daher, eine unabhängige Agentur zur Verwaltung der Daten einzurichten, die selbst keinerlei Interesse an den von ihr administrierten Informationen habe.
Diese Engländer …
Die Deutsche Telekom (DT) steht vor einem neuen Datenskandal. Die britische Mobilfunktochter räumte am Dienstag ein, dass Mitarbeiter persönliche Daten Tausender Kunden an andere Unternehmen verkauften. Die Daten sollen ohne Wissen von T-Mobile UK verkauft worden sein, erklärte ein Sprecher. Das Unternehmen habe die britische Datenschutzbehörde ICO über den Gesetzesverstoß informiert. Die Tochter der DT bedauere den Diebstahl der Daten “zutiefst”. Mit dem Problem der illegalen Datenweitergabe hätten auch Konkurrenten zu kämpfen. Nach Angaben der ICO sollen die Kundendaten für eine “beträchtliche Summe” an Mitarbeiter von Konkurrenten gegangen sein. Dabei habe es sich unter anderem um Namen, Adressen und Vertragsdauer gehandelt. Die Kunden von T-Mobile UK seien anschließend von Vermittlern angerufen worden, um ihnen neue Verträge anderer Mobilfunker zu verkaufen. Laut einer Stellungnahme der Behörde gegenüber dem britischen Justizministerium könnten in Summe Millionen von Kundendaten von der Weitergabe betroffen sein. Der Fall wurde eher zufällig publik: ICO-Chef Christopher Graham hatte sich in einer Vorlage an die Regierung beschwert, dass das Strafmaß von 5.000 Pfund (rund 5.600 Euro) für Datenverstöße zu gering sei – und nannte in der BBC am Dienstag den Fall als Beispiel. Er wollte dabei allerdings keinen Namen nennen, um das Gerichtsverfahren nicht zu beeinträchtigen. Alle Mobilfunkanbieter außer T-Mobile bestritten im Anschluss, der Schuldige zu sein.