Archiv für die Kategorie: ‘Europa’

Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa gibt es schwerwiegende technische und rechtliche Probleme. Nachweise dafür, dass sie unerlässlich ist, sind offenbar schwer zu finden. Dennoch wünschen sich verschiedene Interessengruppen eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände wie Urheberrechtsverletzungen und Hacking. Das ist das beunruhigende Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission, der nun von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz geleakt wurde. Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. Für Kritiker hingegen ist der Bericht ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden muss. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hält den Bericht für “ein Dokument des Scheiterns”. “Die Kommission hält in ihrem Bericht ja selber fest, dass die Notwendigkeit dieser Speicherorgie nicht erwiesen ist, sondern immer nur mit Zurufen der entsprechenden Behörden und Ermittlungsstellen begründet wird. Eine wissenschaftliche Evidenz, ob die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, geschweige denn hilfreich ist, gibt es schlicht nicht.” Auf EU- und nationaler Ebene herrsche noch immer der Eindruck vor, “dass es wenig Beweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Strafjustiz gibt”, heißt es in dem Bericht weiter. Auch sei nicht klar, welche Alternativen in Betracht gezogen worden seien. Zudem seien die in Artikel 10 der jetzigen Richtlinie beschriebenen Statistiken zur Verwendung von Vorratsdaten nicht geeignet, um die Notwendigkeit und Effektivität der Datenspeicherung zu evaluieren. Der Bericht nimmt also wichtige Punkte aus dem Evaluationsbericht vom April 2011 erneut auf. Schon damals wurde deutlich, dass die Datenbasis zu dünn war, um die Dauerüberwachung der EU-Bürger zu rechtfertigen. Dennoch wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission nicht infrage gestellt. Vielmehr soll die zuständige Arbeitsgruppe nun überlegen, wie sie den Wert der Datenspeicherung öffentlich am besten demonstrieren kann.

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29
Dez

Und wieder mal die Vorratsdatenspeicherung

Erstellt von: Redaktion

Die Mächtigen aus Brüssel drohen mal wieder in Richtung Bundesrepublik Deutschland. Die Deutschen sollen doch endlich die EU-Richtlinie zur sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung aller digitalen Kommunikationsdaten umsetzen. Natürlich finden sich gleich deutsche Unionspolitiker wie Bosbach und Schünemann, die in das selbe Überwachungshorn blasen und auch die gleichen haltlosen Parolen wieder hervor kramen. Bosbach : «Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten. In vielen Tatkomplexen gibt es als Ermittlungsansatz nur elektronische Spuren und sonst nichts.» Der niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann will jetzt alle Bilder im Netz scannen lassen um sie mit von dem Verein “WHITE IT” zu Verfügung gestellten Hashwerten vergleichen zu lassen. Sozusagen der Generalverdacht für alle digitalen Bilder! Es soll nach dem gleichen Prinzip wie im Urheberrecht vorgegangen werden: Rechteinhaber scannen das Web und P2P-Netzwerke auf Teufel komm raus nach rechtsverletzendem Content. Hieraus resultieren allein in Deutschland hunderttausende von Abmahnungen jährlich.
Nur, der Besitz sowie die Verbreitung von Kinderpornographie ist ein Straftatbestand. Die Aufklärung und Erforschung von Straftaten ist Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Es geht also anders als im Urheberrecht nicht um den Schutz und die Verteidigung zivilrechtlicher Rechtspositionen. Die Erforschung von Kommunikationsinhalten stellt jedenfalls außerhalb des frei zugänglichen Teils des Netzes einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und somit einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.
Eines sollte dem deutschen Bürger immer wieder ins Bewusstsein drängen, das Argument “Kinderpornographie” liegt in der Liste der begangenen Straftaten an letzter Stelle! Trotzdem wird dieses Argument immer wieder dazu heran gezogen, um alle digital kommunizierenden Bürger unter generalverdacht zu stellen.
Der einzige deutsche Lichtblick, in dieser Sache, ist die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie will die Daten weiterhin nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen, also das von ihr favorisierte «Quick Freeze»-Verfahren. Auch erinnerte Leutheusser-Schnarrenberger daran, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit überarbeitet wird. Mehr als fünf EU-Länder hätten die Richtlinie bislang nicht umgesetzt. „Diese Richtlinie ist gescheitert, und deshalb nehmen wir an dem Evaluierungsprozess teil“, sagte die FDP-Politikerin.
Auch im Jahr 2012 wird die deutsche Unionsregierung versuchen, Gesetze zu schaffen, die es ihr ermöglicht, ihre Bevölkerung allumfassend überwachen zu lassen.

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5
Dez

Vorratsdatenspeicherung ohne Ende!

Erstellt von: Redaktion Tags:

STASI 2.0

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat deutlich gemacht, dass es mit ihr im Interesse der inneren Sicherheit kein Zurück geben werde in der Frage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. “Es bleibt bei der Vorratsdatenspeicherung”, sagte die Schwedin am gestrigen Freitag in einer Rede zum Abschluss einer Konferenz in Brüssel zum laufenden Evaluierungsprozess der einschlägigen EU-Richtlinie. Als Liberale sei sie zwar vorsichtig bei jeder Form der Sammlung personenbezogener Informationen durch den Staat. Sie sei sich auch bewusst, dass gerade die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten ein Problem für die Sicherung der Privatsphäre darstelle. Der Zugang zu den bei der Telekommunikation anfallenden Spuren sei aber in einigen Fällen der einzige Weg, um schwere Verbrechen aufzuklären. Manchmal sei er auch hilfreich, um Verdächtige zu entlasten. Die Überprüfung der EU-Vorgaben zur halb- bis zweijährigen Archivierung von Nutzerspuren habe bislang ergeben, dass nationale Sicherheitsbehörden “sehr oft” auf die aufbewahrten Daten zurückgriffen, führte Malmström weiter aus. Im Durchschnitt erfolgten pro Jahr 148.000 Anfragen je Mitgliedsstaat, erklärte die Kommissarin anhand der Auswertung von Zahlen aus 20 EU-Ländern. Zugleich monierte die Schwedin, dass “einige” Mitgliedsstaaten die Direktive nach wie vor nicht umgesetzt hätten. Die Kommission werde daher notfalls den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dem Kompromissvorschlag, den Mitgliedsstaaten freie Hand zu lassen bei der umstrittenen Maßnahme, erteilte Malmström damit eine Absage. Harmonisierte Bedingungen seien auch für die Wirtschaft wichtig, betonte sie. Neben Befürwortern einer anlasslosen Vorhaltung von Nutzerspuren wie Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA) kamen auch Kritiker der Maßnahme auf der Konferenz zu Wort. So verwies der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) darauf, dass die “berüchtigte” Direktive dem Recht auf Privatheit aller EU-Bürger “massiv” entgegenstehe.

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30
Sep

Das war – FUTUREZONE

Erstellt von: Redaktion

Eine sehr gute Seite muss gehen.

So heute am 30.09.2010 um 24.00 Uhr gehen bei FUTUREZONE@orf die Lichter aus. Eine hervorragende und informative Internetseite muss wegen Lobbyismus aus dem Internet verschwinden. Zum 1. Oktober 2010 tritt in Österreich das neue ORF-Gesetz in Kraft, das am 17. Juni vom Nationalrat verabschiedet worden ist. Laut Artikel 50, Absatz 3 dieses Gesetzes ist es dem ORF unter anderem verboten, futurezone.ORF.at nach elf Jahren des Bestehens weiter zu betreiben. Große private Medien wie Standard, KURIER, VÖZ sahen in dem ORF-Angebot einen zu großen Konkurrenten und übten solange Druck auf die österreichische Politik bis diese am 17. Juni endlich klein bei gab. Somit wird das Internet nicht nur ein wenig ärmer, nein auch wenig mehr reguliert. Der absolute Hohn ist aber, das es jetzt eine FUTUREZONE direkt unter dem KURIER weiter existieren soll.
So geht eine sehr informative deutschsprachige IT-Informations-Ära zu Ende. Nicht weil es die Nutzer so wollten, sondern weil irgendwelche kleinlichen Politiker vor privaten Pressehäuser eingeknickt sind.
Unser Dank gilt der ganzen Redaktion und allen Mitarbeiter des ORF! IHR WART SPITZE. Und eure Leistung kann euch niemand nehmen! Eure großen Fußstapfen kann der etwas niveaulose KURIER niemals ausfüllen.

Wir werden Euch nicht vergessen.

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Den Iren sei Dank. Das Höchstgericht der Republik Irland hat beim EuGH offiziell um eine Entscheidung angefragt, ob die anlasslose Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten überhaupt mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar sei. Und somit muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun zum zweiten Mal mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Die neue Anrufung des EuGH kommt nun vom Irish High Court, der von Digital Rights Ireland angerufen worden war. Nachdem der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof im März die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hatte und die Höchstgerichte in Bulgarien und Rumänien ähnliches getan hatten, kommt jetzt durch die irische Angelegenheit wieder Bewegung in Sache. Hoffentlich auch in die richtige Richtung.

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