(© ) Lurusa Gross
Ab heute scheint es fest zu stehen: Die Bundesregierung will Internet-Sperren auch gegen den Widerstand der Provider durchsetzen. Eine Arbeitsgruppe soll nun die technischen und juristischen Details klären. Die Frage, ob Internet-Blockaden eingeführt werden, besteht für die beteiligten Minister offenbar nicht mehr – sie wollen nur noch über die Umsetzung verhandeln. Über die Gespräche, an denen auf Regierungsseite Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke beteiligt waren, wahren beide Seite weitgehend Stillschweigen. Dieses Quartett garantiert Deutschland, das die Internetblockaden leider nicht auf Kinderpornografie begrenzt bleiben. Die nächsten Blockaden treffen dann Film- und Musikdownload, dann kritische Informatioen und zum Schluss alle politischen Gegner. Zumindest wollen die Unternehmen darauf bestehen, dass die Internet-Blockaden alleine für den Bereich Kinderpornografie eingeführt werden. Denn bereits jetzt melden sich weitere Interessenten für Webseiten-Sperrungen. So hatte die hessische Landesregierung im November bei einem ebenfalls internen Treffen versucht, die Sperrung von seit kurzem illegalen Online-Glücksspielseiten zu erreichen. Ob die Provider darauf bestehen oder in China fällt ein Sack um, appropos China: War es nicht die deutsche Milliardärspresse die zu den olympischen Spielen in China gebetsmühlenartig die chinesischen Internetblockaden als Menschenrechtsverletzung hingestellt haben. China ist halt doch näher als wir denken.

Der grösste derzeitige Überwachungstaat der Welt, Grossbritannien, möchte seine Bürger weitere Freiheitsrechte berauben. Ausgehend von einer entsprechenden Direktive der EU-Kommission werden ab 15. März 2009 alle Internet Service Provider (ISPs) in Großbritannien per Gesetz dazu verpflichtet, Informationen über den gesamten E-Mail-Verkehr der Bevölkerung für die Dauer eines Jahres zu speichern und gegebenenfalls den Behörden für ihre Ermittlungstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Um den ISPs bei der Durchführung dieser Aufgabe unter die Arme zu greifen und einen reibungslosen Ablauf der Datenprotokollierung zu gewährleisten, will die britische Regierung nun den betroffenen Unternehmen im Rahmen des sogenannten Interception Modernisation Programmes eine finanzielle Unterstützung von mehr als 25 Mio. Pfund (27,8 Mio. Euro) zukommen lassen. Während die neuen Regelungen laut Regierung vor allem der “inneren Sicherheit” im Land zugute kommen sollen, haben die aktuellen Pläne in den Reihen von Datenschutzexperten heftige Proteste ausgelöst. “Die von der Regierung in Aussicht gestellten Gelder könnten weitaus sinnvoller verwendet werden”, kritisiert Richard Clayton, Forscher im Bereich Computersicherheit an der University of Cambridge , gegenüber der BBC. Es sei vollkommen unnötig, jede einzelne E-Mail, die jemand über seinen ISP erhält oder abschickt, mitzuprotokollieren. Dass Großbritannien sich zu einem Vorreiter in Sachen Überwachung in Europa entwickelt hat, sei mittlerweile kein Geheimnis mehr.

Das britische Innenministerium will die Polizei heimliche Online-Durchsuchungen ohne richterliche Genehmigung im Inland und in EU-Staaten durchführen lassen. Demnach beruft sich Innenministerin Jacqui Smith von der Labour-Partei auf die noch vagen Pläne der EU-Justiz- und Innenminister, mittelfristig “Ferndurchsuchungen” (“Remote Searches”) auch als grenzüberschreitendes Ermittlungsinstrument zuzulassen. Selbst Polizeikräfte aus anderen EU-Ländern sollen demzufolge verdeckt Zugriff auf Festplatten der Bürger eines Mitgliedsstaates erhalten, soweit es dort gesetzliche Regelungen für Online-Razzien gibt. Nach dem bisherigen Willen des Innenministerrates könnten sich etwa britische Ermittler bei einer Ausarbeitung des Vorhabens in einer EU-Verordnung oder einem Rahmenbeschluss auch in die Rechner von Bundesbürgern “einhacken”. Denn hierzulande sind seit Anfang Januar mit dem Inkrafttreten der umstrittenen Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) heimliche Online-Durchsuchungen rechtlich verankert. Andererseits könnten BKA-Beamte den “Bundestrojaner” etwa gegen Verdächtige in Großbritannien einsetzen – in diesem Fall dann auch ohne Richtererlaubnis. Britische Oppositionspolitiker und Datenschützer lehnen den Vorstoß aus dem Innenministerium und Brüssel entschieden ab. Doch “die Ausübung solcher einschneidenden Befugnisse wirft ernsthafte Datenschutzprobleme auf.” Die Regierung müsse zunächst erläutern, wie derartige Verfahren praktisch ablaufen welche Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen werden könnten. Shami Chakrabarti, Leiterin der britischen Bürgerrechtsorganisation Liberty, sieht die möglichen rechtlichen Grundlagen für EU-weite Online-Razzien verfassungsrechtlich auf wackligem Grund stehen. Die geplanten Maßnahmen verglich sie mit einem Wohnungseinbruch.
Kriegsrichter Filbinger
und Horst Köhler
In seiner diesjährigen Weihnachtsansprache hat der deutsche Bundespräsident Horst Köhler ja bewiesen, das er sich gedanklich irgendwo befindet, nur nicht mehr in der Realität. Im Duckhome-Blog wird zurecht gefragt, ob der Mann ständig unter Drogen steht. Aber so hat er wenigstens für alle sichtbar gezeigt, auf wessen Seite er steht. Nein nicht auf der Seite der kleines Mannes, sondern auf der neoliberalen Ausbeuterseite. Aber wer hat angesichts des Handschlages von Hitlers erfolgreichem Kriegsrichter, dem CDU-Mitglied Hans Filbinger, im Jahre 2004 eigentlich noch daran gezweifelt. Und heute hat es sich auch noch auf die Seite der Überwacher geschlagen. Köhler hat nämlich heute das ErmächtigungsBKA-Gesetz unterzeichnet. Und das ohne bundespräsendiale durchgreifenden Bedenken. In der alkoholgeschwängerten Weihnachtszeit fällt Denken auch echt schwer. Somit startet Deutschland ins Jahr 2009 mit heimlichen Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie und die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und die Ortung von Mobiltelefonen. Eine sehr schöne Einschätzung seiner Weihnachtsrede ist in der Jungen Welt nachzulesen. Wenn das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz wieder kippt, und das kann es nur zwangsläufig, dann wird das auch eine Abberufung von allerhöchster Stelle, für den deutschen Bundespräsidenten.
Steuergelder
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition den umstrittenen Gesetzesentwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Die Linksfraktion und die Grünen votierten gegen das Vorhaben; die FDP enthielt sich. Mit dem bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebrachten und Anfang Dezember vom Rechtsausschuss gebilligten Vorstoß soll unter anderem der Abruf von Verbindungs- und Standortdaten, die öffentliche Telekommunikationsanbieter gemäß den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufbewahren müssen, pauschal entschädigt werden. Für die Linken verlangte deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke, dass “in jedem Einzelfall die tatsächlich anfallenden Kosten vergütet werden” müssten. Wenn der unbescholtene Bürger schon für seine eigene Überwachung bezahlen solle, schulde Schwarz-Rot ihm zumindest buchhalterische Sorgfalt. Derzeit seien die Pauschalen teils viel zu hoch, teils überhaupt nicht nachvollziehbar. Somit hat wieder mal die CDU/CSU/SPD Fraktion bewiesen, das sie deutsche Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen treten. Hoffentlich vergessen ihnen die deutschen Mitbürger das nicht bei der nächsten Wahl.
Glasdemokratie: Übrigens mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes und dieser erneuten Verschleuderung von Steuergeldern haben die deutschen Mächtigen ihrem Volk ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht.