Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Erst übernehmen sogenannte Manager in den ostdeutschen Wasserbetrieben nach der Wende die Führung und dann lassen sie sich aus wasserwirtschaftlicher Unkenntnis, von sogenannten Ingenieurbüros gigantische Abwasseranlagen bauen. Bezahlen müssen das die angeschlossenen Abwasserkunden. Und dort kann man ja jederzeit die Gebühren anpassen. Und Leuten denen man für ihre dezentralen Nutzwassergewinnungsanlagen den Umweltpreis des Landes Brandenburg verliehen hat, die bezahlen halt keine Abwassergebühren. Und das darf in einem deutschen Rechtstaat nicht sein. Denen wird dann mit staatlicher Hilfe die Anlage zerstört und diese werden dann mittels Zwang an die überdimensionierten Anlagen angeschlossen. In diesem Video können sie sehen, wie der so hochgelobte deutsche UnRechtsstaat in solchen Fällen umgeht.
Die CSU will es ja bei der nächsten Landstagswahl nochmals über die 50% schaffen. Und damit in Bayern auch keiner auf die Idee kommt, die CSU könnte schwächeln, haben sie der Piratenpartei Bayerns gezeigt, wer Herr im Ländle ist. Im Januar wurde der Piratenpartei ein Dokument aus dem Münchner Justizministerium zugespielt. Der Inhalt der damals an die Öffentlichkeit gegebenen Schreiben legte nahe, dass in Bayern bereits “Trojaner” zum Abhören von Internettelefonaten eingesetzt wurden. Das die CSU mit dieser Aktion zugegeben hat, dass sie ihre Bürger schon illegal ausgespäht haben, das fällt den Leuten in der CSU im blinden Wahlkampf überhaupt nicht mehr auf. Aber Bayern ist erst der Anfang! Viele meinen ja, nach der Expertenbefragung im deutschen Bundestag , das neue ziercksche BKA-Gesetz sei jetzt erstmal be(ver)hindert. Diesen Eindruck hatte FEFE jedenfalls nicht, als er am 15. September 2008 von 10 bis 16 Uhr im Bundestag, dieser Veranstaltung gelauscht hat. Und als Todschlagargument müssen immer wieder “die Sauerländer” herhalten, obwohl längst bewiesen ist, die hätten nicht mal ne Silvesterrakete starten können. Auch EU-weit wird weiter an den einzelnen Überwachungsszenarien gearbeitet. In England wird jetzt massiv ein System aus Überwachungskameras zur Nummernschilderkennung ausgebaut. In Deutschland werden gerade die einheitlichen Steuernummer-ID an alle Bürger verschickt. Damit die privaten Datenhändler danach auch gleich auf den neuesten Stand sind, folgt dann die Steuerzentrale in Bonn, vielleicht diesem norwegischen Beispiel. Natürlich nur aus Versehen (Huch) und ohne rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.
Glasdemokratie: Liebe Bayern, immer daran denken, die CSU wird nach der nächsten Wahl, gleich mal als kleinen Vorgeschmack, dass Demonstrations- und Streikrecht einschränken!
So wird der freiheitliche Rechtsstaat unweigerlich untergehen!
Der Innenausschuss des Bundesrates hat sich für eine deutliche Verschärfung des Regierungsentwurfs zur Novelle des Personalausweisgesetzes stark gemacht. So pochen die Innenpolitiker etwa darauf, die Datenverarbeitungsmöglichkeiten zur Identitätsprüfung im Rahmen einer Polizeikontrolle auszuweiten. Beamte sollen die erhobenen biometrischen Daten demnach für einen “automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien” von Bund und Ländern verwenden dürfen. Als Referenzdatenbanken käme insbesondere das beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Automatische Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) in Frage, heißt es in den Empfehlungen (PDF-Datei) für eine Stellungnahme des Bundesrats, über welche die Länderchefs in ihrer Plenarsitzung am kommenden Freitag abstimmen sollen. Ein Dorn im Auge ist den Innenpolitikern ferner, dass der Online-Abruf digitaler Lichtbilder aus den Personalausweisregistern der Meldebehörden durch die Polizei- und Ordnungsbehörden auf die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vor allem im Verkehrsbereich eingeschränkt werden soll. Der automatisierte Abruf ist ihrer Ansicht nach in allen Fällen der Gefahrenabwehr zuzulassen, da für diesen Zweck ein rascher Zugriff auf die Fotos “zwecks schneller Personenidentifizierung unabdingbar” sei. Vom automatischen Online-Zugriff sollen zudem Steuerfahndungsstellen der Länder und Behörden der Zollverwaltung im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten profitieren.
Glasdemokratie: In einem Kommentar zu dem Heise-Eintrag hat der User “Eick” eine sehr schöne Zusammenfassung gebracht, was in Deutschland alles falsch läuft (sehr gut rechachiert) und warum das Volk so verdummt wird. Diese Zusammenfassung MUSS man gelesen haben.
Der Jurist Patrick Breyer wirft der Deutschen Telekom vor, die Verbindungsdaten von Nutzern ohne richterliche Anordnung und ausreichenden Schutz an Strafverfolger übersandt zu haben. Es handle sich um einen “erneuten Bruch des Kommunikationsgeheimnisses” durch den Bonner Konzern nach der Aufdeckung der Bespitzelung von Telekom-Managern und Journalisten im Frühjahr, schreibt der Rechtexperte in seinem Blog. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall wegen des Verdachts des rechtswidrigen Angebots von Hörbüchern in Tauschbörsen. Sie habe die Telekom aufgefordert, die Feststellung der Personen zu ermöglichen, denen zu einer bestimmten Uhrzeit eine aufgezeichnete IP-Adresse zugeteilt gewesen sei.
Wie aus dem veröffentlichten Teil der Akte hervorgeht, hat die TK-Firma den Strafverfolgern nicht nur die entsprechenden Personalien mitgeteilt, sondern auch die kompletten Verbindungsdaten mit dem Zeitpunkt des Beginns und Endes der Internetsitzung der jeweiligen Surfer. Verbindungsdaten dürften Telekommunikationsunternehmen aber nur nach richterlicher Anordnung herausgeben, moniert Breyer. Wer derlei sensible Informationen unbefugt offen lege, mache sich strafbar. Erschwerend komme hinzu, dass die Telekom selbst von “Verbindungsdaten” gesprochen und sich damit über die Brisanz der “Lieferung” wohl im Klaren gewesen sei. Weiter beklagt Breyer eine weitgehend ungeschützte Übermittlung der personenbezogenen Daten per E-Mail an die Staatsanwaltschaft. Die Telekom habe offenbar lediglich eine Komprimierung und rudimentäre Verschlüsselung nach dem ZIP-Verfahren eingesetzt, die mit kostenlosen Programmen aus dem Internet in Sekundenschnelle überwunden werden könne. Für den Juristen bestätigt der Fall einmal mehr seine These, dass Telekommunikationsdaten nur dann “sicher” seien, wenn sie erst gar nicht erfasst und gespeichert würden. Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten setzte dagegen große Halden sensibler Informationen der Gefahr “fahrlässiger oder missbräuchlicher Weitergabe aus”.
In Frankreich wächst der Widerstand gegen eine Superdatenbank der Polizei, die persönliche Angaben über Vertreter von Parteien, Organisationen und Vereinen speichern soll. Die Sozialisten als größte Oppositionspartei verlangten von der Regierung, das Projekt umgehend einzustellen. Nach den Plänen der Regierung könne in der Datenbank praktisch jedermann mit persönlichen Daten gespeichert werden, “der politisch, gewerkschaftlich, religiös oder in Vereinigungen engagiert ist”. Die Regierung hatte die Polizeidatenbank am 1. Juli per Verordnung beschlossen. Sie erlaubt es, Daten zu Bürgern ab 13 Jahren zu speichern, die “geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören”. Aufgenommen werden können amtierende oder frühere Inhaber von politischen, gewerkschaftlichen oder wirtschaftlichen Ämtern sowie alle, die “eine bedeutende institutionelle, wirtschaftliche, soziale oder religiöse Rolle” spielen. Möglich ist dabei auch die Speicherung von sensiblen Daten zur Gesundheit oder zur sexuellen Orientierung. Insgesamt haben inzwischen rund 700 Organisationen und 90.000 Bürger eine Petition gegen das Projekt unterschrieben. Vehemente Proteste gab es dabei insbesondere auch bei Homosexuellen-, Aids- und Behindertenverbänden, die eine Stigmatisierung aufgrund gespeicherter Daten befürchten. Mehrere Organisationen und Gewerkschaften reichten inzwischen Beschwerden beim französischen Verfassungsrat ein.
Glasdemokratie: Menschenrechte und Selbstbestimmung gelten in der EU nichts mehr.