In der Affäre um den Einsatz staatlicher Schnüffelsoftware hat der Chaos Computer Club (CCC) die Bundesregierung und Sicherheitsbehörden erneut heftig kritisiert. Grund ist eine Antwort der Exekutive auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei. Damit bestätige sich der “Eindruck anhaltender technischer Inkompetenz und mangelnder Kontrolle”, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. “Statt Aufklärung und Transparenz versucht die Regierung weiter, ihre Blamage durch Geheimhaltung und Beschönigung der peinlichen Tatsachen zu vertuschen.” Die Linkspartei wollte es deshalb genauer wissen – und stellte am 25. Oktober eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung: 64 Fragen zum Einsatz staatlicher Schnüffelprogramme. Die 33 Seiten lange Antwort liegt SPIEGEL ONLINE vorab vor. Schon die erste Antwort legt die Vermutung nahe, die Bundesregierung wolle es lieber gar nicht so genau wissen, was in den Ländern vor sich geht: Man verfüge über keine eigenen Erkenntnisse darüber, ob Behörden der Länder die vom CCC untersuchte Software eingesetzt hätten, heißt es. Können Bundesbehörden auch Mobiltelefone anzapfen? Auch die Antwort auf diese Frage der Linkspartei ist geheim, “VS – Nur für den Dienstgebrauch”. Die Fähigkeiten und Methoden der Behörden sollen im Dunkeln bleiben, sonst könnten staatliche und nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse daraus ziehen. Haben Internetprovider bei der Infektion der Zielrechner geholfen? “VS – Nur für den Dienstgebrauch”. In welcher Weise das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst Quellen-TKÜ einsetzen, erfahren die Parlamentarier nur in der Geheimschutzstelle im Regierungsviertel in Berlin, Schadowstraße 6, fünfte Etage. Wer aus dort hinterlegten Papieren auch nur zitiert, macht sich strafbar. Auch Details zur Online-Durchsuchung, bei der nicht nur Kommunikation abgehört wird, gibt es nicht. Das Informationsinteresse des Parlaments müsse hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurücktreten.
Nach der Regierungsantwort steht für Jan Korte (Die Linke) nun fest: “Trotz vollmundiger Versprechungen wurde weder die Staatstrojaner-Affäre aufgearbeitet, noch irgendetwas grundsätzlich an der verfassungswidrigen Überwachungspraxis geändert.”
„Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Anti-Terror-Gesetze: Nie zuvor gab es in der Geschichte der Bundesrepublik einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze bricht die FDP ihr Wahlversprechen, für eine bürgerrechtliche Wende in der Innenpolitik zu sorgen“, so Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre. „Der Gesetzentwurf der Koalition zu den Anti-Terror-Gesetzen ist kein Kompromiss, sondern eine bürgerrechtliche Bankrotterklärung: Die FDP hat unterm Strich nichts erkämpft. Lediglich überhaupt nicht zur Anwendung gekommene Befugnisse fallen weg. Mehrere Überwachungsbefugnisse, wie z.B. die Möglichkeit der Geheimdienste, direkt auf Flugbuchungssysteme zuzugreifen, wurden sogar noch ausgeweitet. Auch die Einrichtung einer Regierungskommission, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich seit 2001 überprüfen soll, ist nichts als Augenwischerei. Schlimmer noch: Eine kritische Evaluierung wird erfolgreich und vermutlich auf Dauer verhindert. Wer ernsthaft die Sicherheits- und Überwachungsgesetze überprüfen will, müsste eine unabhängige Evaluierung z.B. unter der Regie des Deutschen Bundestages und mit wissenschaftlichem Sachverstand zulassen. Studien zeigen, dass drei Viertel aller Lauschangriffe rechtswidrig zustande kommen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit der staatlichen Maßnahmen und Befugnisse gibt es nicht. Eine Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen findet de facto nicht statt. Die Krönung dieses Rechtsstaatsdebakels aber ist, dass die sogenannten Anti-Terror-Gesetze für alles Mögliche benutzt werden, zur Bekämpfung von Terroristen jedoch nur im Ausnahmefall.
Das Bundeskriminalamt und konservative Hardliner in den Reihen der CDU/CSU dürften in Bezug auf das Zugangserschwerungsgesetz demnächst in Erklärungsnot kommen. In einem aktuellen Evaluationsbericht, den das BKA auf Erlass des Bundesinnenministeriums regelmäßig erstellen muss, werden die Ergebnisse der (internationalen) Löschbemühungen u.a. für den Zeitraum 1.-31. Januar 2011 dargestellt.
Diese umfassen nun erstmals eine Evaluation der Löschbemühungen nicht nur – wie bisher – nach einer Woche, sondern auch nach zwei, drei und vier Wochen. Entgegen der bisherigen Darstellung und Interpretation der Löscherfolge zeigt sich nun, dass das Löschen kinderpornografischer Inhalte offenbar zum größten Teil eine zeitliche Frage ist.
Die Zahlen des BKA für Januar 2011 im Einzelnen:
Mitteilungen zu kinderpornografischen Inhalten im World Wide Web ins Ausland: 143,
davon wurden
- innerhalb 1 Woche gelöscht: 97 (68%)
- innerhalb 2 Wochen gelöscht: 133 (93%)
- innerhalb 3 Wochen gelöscht: 140 (98%)
- innerhalb 4 Wochen gelöscht: 142 (99%).
Diese Zahlen belegen, dass das Löschen von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt auch im Ausland möglich ist. Es muss jetzt also darum gehen, die internationale Zusammenarbeit so auszubauen, dass die Löschungen noch effektiver und schneller erfolgen können. Die Forderungen nach Netzsperren lassen sich nun nicht mal mehr mit Hilfe des BKA stützen.
Quelle: Linken-Blog
Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, “ist auch weiterhin unverzichtbar“, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen.
Der SPD-Innenpolitiker Frank Hofmann erklärte, es geb ihm zwar zu denken, dass die Polizei hierzulande noch keinen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme durchgeführt habe, diese Tatsache zeige für ihn aber lediglich, “dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird”. Das BKA sei “besonders sensibel”, wenn es “um schwerwiegende Grundrechtseingriffe” gehe. Wers glaubt?!
Skeptischer zeigte sich Jimmy Schulz vom aktuellen Koalitionspartner. Bei der Online-Durchsuchung bestünden “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken”, da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung “in unerträglicher Weise eingeschränkt” werde, stellte er die FDP-Sicht dar. Das Begehren der Linken habe daher durchaus die “Sympathie” der Liberalen. Man könne ihn aber trotzdem nicht unterstützen, da sich eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe.
“Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr”, hielt Jan Korte von den Linkem dem entgegen. Trotzdem werde “stumpf an der Online-Durchsuchung festgehalten”. Die Zustimmung zu dem Antrag böte stattdessen “eine gute Brücke, um endlich wieder auf den Pfad des Datenschutzes und der Sicherung von Bürger- und Grundrechten zurückzukommen”. Die “massiven Eingriffsbefugnisse” staatlicher Institutionen in die Freiheitsrechte der Bürger müssten zurückgefahren werden.
Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sicherte den Linken Unterstützung zu. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten sei “überflüssig” und richte “bürgerrechtlichen Flurschaden” an, da er nicht einmal an einen festen Tatverdacht geknüpft sei. Von der Behauptung, dass Deutschlands Sicherheit ohne dieses Instrument dem Terrorismus beinahe schutzlos ausgeliefert sei, könne angesichts der Statistik nicht mehr die Rede sein.
Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen dem deutschen Staat und Wirtschaftsunternehmen. Der Bürger habe ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiere, sagte Schaar dem “Spiegel”. Das gelte auch für den Bund, wo selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt würden. Damit werde aber teilweise das Informationsfreiheitsgesetz ad absurdum geführt, das das Handeln der Behörden transparenter machen soll. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen. Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.