Archiv für die Kategorie: ‘Denunziantentum’

22
Jul

Kik doch den Datenschutz

Erstellt von: Redaktion

Der Schnüffel-Diskont

Der SchnüffelTextildiscounter KiK hat die Vermögensverhältnisse der Mitarbeiter ausspioniert. Ziel sei es gewesen, sich von Beschäftigten in finanziellen Schwierigkeiten zu trennen. Die Schnüffelei hat bei KiK offenbar eine lange Tradition. “Panorama” liegt ein internes Schreiben des für Personal zuständigen KiK-Geschäftsführers Heinz Speet aus dem Jahr 1998 vor. Darin teilte Speet “streng vertraulich” mit, KiK hole “über alle neu eingestellten Aushilfsbeschäftigten eine telefonische Auskunft bei der Creditreform ein”. Es sei Unternehmenspolitik gewesen, Mitarbeiter rauszuwerfen, die den Offenbarungseid abgegeben hatten oder sonst in Finanzturbulenzen steckten. Kik habe sogar den Bezirksleitern damit gedroht, sie müssten für ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter haften. Seit Oktober 2009 soll das Verfahren bei KiK nicht mehr praktiziert werden. Wers glaubt?

[Glasdemokratie] Nicht nur das sie in Asien Kinder für sich schuften lassen, Stundenlöhne die 60% unter Tarif liegen bezahlen und unbezahlte Überstunden, wenn dann die eigenen Mitarbeiter dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dann werden diese entlassen.
 
Boah, der Laden ist so assi, der geht GAR NICHT!

Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, “ist auch weiterhin unverzichtbar“, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen.
Der SPD-Innenpolitiker Frank Hofmann erklärte, es geb ihm zwar zu denken, dass die Polizei hierzulande noch keinen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme durchgeführt habe, diese Tatsache zeige für ihn aber lediglich, “dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird”. Das BKA sei “besonders sensibel”, wenn es “um schwerwiegende Grundrechtseingriffe” gehe. Wers glaubt?!
Skeptischer zeigte sich Jimmy Schulz vom aktuellen Koalitionspartner. Bei der Online-Durchsuchung bestünden “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken”, da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung “in unerträglicher Weise eingeschränkt” werde, stellte er die FDP-Sicht dar. Das Begehren der Linken habe daher durchaus die “Sympathie” der Liberalen. Man könne ihn aber trotzdem nicht unterstützen, da sich eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe.
“Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr”, hielt Jan Korte von den Linkem dem entgegen. Trotzdem werde “stumpf an der Online-Durchsuchung festgehalten”. Die Zustimmung zu dem Antrag böte stattdessen “eine gute Brücke, um endlich wieder auf den Pfad des Datenschutzes und der Sicherung von Bürger- und Grundrechten zurückzukommen”. Die “massiven Eingriffsbefugnisse” staatlicher Institutionen in die Freiheitsrechte der Bürger müssten zurückgefahren werden.
Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sicherte den Linken Unterstützung zu. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten sei “überflüssig” und richte “bürgerrechtlichen Flurschaden” an, da er nicht einmal an einen festen Tatverdacht geknüpft sei. Von der Behauptung, dass Deutschlands Sicherheit ohne dieses Instrument dem Terrorismus beinahe schutzlos ausgeliefert sei, könne angesichts der Statistik nicht mehr die Rede sein.

15
Jun

Sächsische Polizei bespitzelt sich selbst

Erstellt von: Redaktion

Über mehrere Monate im Jahr 2007 verschaffte sich die Dessauer Polizeidirektion private Informationen Hunderter Beamter. Jetzt beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte des Landes mit dem Fall. Es war eine kleine Indiskretion mit durchschlagender Wirkung: Im Mai 2007 wurde bekannt, dass der leitende Polizeidirektor der Dessauer Polizeidirektion seine Staatsschutzabteilung im Kampf gegen Rechtsextremisten ausbremsen wollte. Die hohe Zahl von Ermittlungsverfahren schade dem “Ansehen unseres Landes”. Darüber sei “niemand glücklich”. So hielten es jedenfalls Staatsschützer in einem Gedächtnisprotokoll fest, und Inhalte aus diesem Protokoll gelangten an die Öffentlichkeit. Seit über zweieineinhalb Jahren versucht nun ein Untersuchungsausschuss des Magdeburger Landtags zu klären, ob die Polizei in Sachsen-Anhalt bei der Aufklärung von Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund mit angezogener Handbremse arbeitet.
Die Polizeiführung allerdings war bei ihren eigenen Untersuchungen des Vorfalls offenbar von ganz anderem Erkenntnisinteresse geleitet. Die damalige Polizeipräsidentin, Brigitte Scherber-Schmidt, wollte wissen, wer die angeblichen Äußerungen ihres Stellvertreters an die Öffentlichkeit gegeben hat. Dafür ließ sie für den Zeitraum vom 23. Februar bis 11. Mai 2007 sämtliche Daten aller ihrer 400 Untergebenen sichern, die sich auf dem Polizeiserver befanden. Die Betroffenen wurden über die Maßnahme nicht informiert. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose forderte daraufhin von der Polizeidirektion und dem Innenministerium Aufklärung. Die Antworten, die er Anfang der Woche erhielt, haben ihn nicht überzeugt. “Ich habe Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktion”, sagt Bose, enthält sich aber eines abschließenden Urteils. Die Prüfung des Vorgangs liefe noch und werde wohl erst im September abgeschlossen sein. Bei der Prüfung wird auch noch ein weiterer seltsamer Vorgang zu klären sein. Angeblich soll die Dessauer Polizeiführung das Landeskriminalamt um Hilfe bei der Auswertung von internen E-Mail-Verbindungsdaten Dessauer Polizeibeamter gebeten haben. Das LKA soll dieses Ansinnen jedoch abgelehnt haben – wegen massiver rechtlicher Bedenken. Im Magdeburger Innenministerium will man von einem solchen Vorgang nichts wissen. “Ein entsprechender Sachverhalt ist uns nicht bekannt”, heißt es dort. Überhaupt will sich die Behörde zu Einzelheiten der ganzen Angelegenheit unter Hinweis auf die laufende Prüfung nicht äußern. Das Innenministerium könnte zur schnellen Aufklärung beitragen. Schließlich ist Brigitte Scherber-Schmidt, die als Polizeipräsidentin die Datensicherung in Dessau angewiesen hatte, nun im Innenministerium beschäftigt, unter anderem zuständig für Datenschutzfragen bei der Polizei.

[Glasdemokratie] Damit hat man ja die richtige Ziege zum Gärtner gemacht!

1
Jan

Ist ELENA der Anfang von STASI 2.0

Erstellt von: Redaktion

Ab Januar soll die geplante bundesweite Erfassung von Arbeitnehmerdaten durch die Deutsche Rentenversicherung ELENA-Verfahren bundesweit eingeführt werden. Der "elektronische Einkommensnachweis" (ELENA) soll Kosten einsparen und Bürokratie abbauen. Die Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Wohngeld soll mit der zentralen Speicherstelle schneller und unkomplizierter erfolgen. Aber die  Liste der Angaben, die die Arbeitgeber hierzu an die Speicherstelle übermitteln sollen, ist mehr als 40 Seiten lang. Neben Angaben wie Name, Adresse und Höhe der Bezüge sollen auch andere Angaben übermittelt werden.
Hierzu sollen gehören:

  • Anzahl der Arbeisstellen
  • Betriebszugehörigkeit
  • Fehlzeiten
  • Ausfallzeiten durch Krankheit
  • Abmahnungen
  • Teilnahme an Streiks (genehmigte wie ungenehmigte)
  • Kündigungsgründe

Nur was haben diese Angaben mir der Berechnung der allgemeinen Abgaben und Rentenansprüche zu tun? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der "Thüringer Allgemeinen" vom Samstag, es sei verfassungswidrig, diese Angaben für alle Arbeitnehmer auf Vorratshaltung zu erfassen. Damit sei die Grenze der Zulässigkeit überschritten. "Das ist ein absoluter Skandal", so Werner Filipowski, Vize-Vorsitzender des Verdi-Gewerkschaftsrats. "Gerade in diesen Zeiten des Datenmissbrauchs sollte der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden und sparsam mit Daten umgehen", pflichtete ihm Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt, bei. Scharfe Kritik kam auch von den Linken. Die Abgeordnete Petra Pau warf dem Staat am Samstag eine "maßlose Sammelwut" vor. Auch der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert warnt vor dem geplanten elektronischen Lohnzettel "Elena". Das sei nichts anderes als eine weitere Vorratsdatenspeicherung, diesmal beim Finanzamt.
Wenn man sich das Überwachungs-Dossier des CTRL-Blogs der taz anschaut und dann noch die Daten aus dem ELENA-Verfahren, ergibt das ein rundes Bild des gläsernen Bürgers. Somit erspart man sich in Inland jede Menge Ermittlertätigkeit. Auf Knopfdruck können Bewegungsprofile, politische Ausrichtung, allgemeine Lebensweise, sexuelle Ausrichtung, materielle Absicherung, Freundeskreis, außergesellschaftliche Tätigkeiten, Krankheitsbilder von unbescholtenen Bürger zu jeder Zeit immer aktuell angefertigt werden.

Dafür musste die damalige STASI der ehemaligen DDR, noch tausende IM´s einsetzen.

Jeder erinnert sich an den Skandal der Mitarbeiterüberwachung bei Lidl und Co. Und an die Reaktionen verschiedenster Politiker des Bundestages. Aber nichts anderes, als wie Lidl und Co. wollen Sie jetzt von seiten des Staates, per Gesetz einführen!

15
Okt

So tickt die Abmahnbranche

Erstellt von: Redaktion

so ne Kacke!

Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt. Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. 150%tiger Mehrwert! Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen. Im Lawblog dazu:

Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.

Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.

Seite 1 von 212
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: