Archiv für die Kategorie: ‘Datenmissbrauch’

28
Jan

Was haben Telekom und Deutsche Bahn …

Erstellt von: Redaktion

gemeinsam? Nein nicht den Service, nein nicht die freundliche Bedienung, nein nicht die reichhaltige Produktpalette. Na was dann, na immer noch keinen Schimmer, die Überwachung und die Datenlecks!
Und da die deutsche Bahn nicht überall der Loser sein will, hat sie bei der Überwachung richtig geklotzt. Gleich 173 000 Mitarbeiter, praktisch alle, haben die ohne ihr Wissen und Einverständnis bespitzelt. Konzernsprecher Oliver Schumacher meint aber: “Dat ist doch gar nicht schlimm eh” denn das sogenannte Screening, ist rechtlich nicht zu beanstanden – unabhängig von der Zahl der überprüften Mitarbeiter.
Jepp und die Bahn kommt immer pünktlich!
Die Telekom ist ja die Meinung, sie haben den geilsten Internetauftritt. Ihre Webmaster hatten aber wieder einen kleinen Blackout. Daten mehrerer hundert Neukunden des Konzerns waren über einen einfachen Internet-Link tagelang für jedermann einsehbar. Das Datenleck betraf Neukunden, die sich auf der Website des Konzerns registrierten. Sichtbar waren unter anderem Name, Anschrift, der bisherige Telekommunikationsanbieter sowie Telefonnummern der Kunden – darunter auch solche, die nicht im Telefonbuch stehen. Vielleicht wollte die Telekom aber auch nur, das sich alle Neukunden gleich heimisch fühlen und ein positives Gruppengefühl entwickeln. Zumindest bekommen alle Neukunden jetzt einen erstes netten Brief, denn die Blödelkom will sich bei allen entschuldigen. Na ja wie auch immer, die Telekom hat uns mal wieder enttäuscht, wir dachten schon, die kommen diesen Monat mal ohne Datenpanne aus.

Das sich in Deutschland der Rollstuhldiktator und die Zypresse nicht mit Gesetzen auskennen ist ja hinlänglich bekannt. Aber jetzt auch noch die übermütterliche Ursula. Der BVDW hat ein Rechtsguthaben zum “Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien” anfertigen lassen. Und aus diesem geht zweifelsfrei hervor, dass das Grundgesetz die Blockade von Webseiten und das Kappen von Internetanschlüssen nicht oder nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt. Schon aufgrund des Telekommunikationsgeheimnisses könnten gegenwärtig Zugangsanbieter nicht dem Bestreben der CDU-Politikerin nachkommen. Weiter seien die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz zu berücksichtigen. Zugangsanbietern sei es laut Telekommunikationsgesetz auch untersagt, Inhalte und Umstände der Telekommunikation für Zwecke der Sperrung zu verwenden. Zugangsbeschränkungen zu rechtswidrigen Informationen durch Manipulationen im Zusammenhang etwa mit IP-Adressen, Domain-Namen, Portnummern oder URLs seien folglich als unzulässige Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aufzufassen. Eine klare Absage erteilt das Gutachten auch Forderungen zur Einführung der Sperrung kompletter Internetanschlüsse, wie sie derzeit vor allem in Frankreich im Rahmen einer “abgestuften Erwiderung” auf Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert werden.
 
Aber da ja deutsche Politiker beratungsresistent sind und meistens eine Hintertür finden, wird das Rechtsguthaben wieder ganz schnell in irgendeiner Rundablage verschwinden.

20
Jan

Schäuble kommt durch die Hintertür

Erstellt von: Redaktion

Hintertür

Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
 
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert hiermit zu Recht:

Die Vorratsdatenspeicherung im Internet hat in einem Gesetzentwurf zur „Informationstechnik des Bundes“ nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine besondere Internetseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden.

15
Jan

Das Merkel macht Kontrolle

Erstellt von: Redaktion

Das Busch- und zukünftige Obamazäpfchen hat ja heute die Frau Birthler in ihrer Behörde besucht. Vor 19 Jahren hatten DDR-Bürgerrechtler die einstige Zentrale der Staatssicherheit im Stadtteil Lichtenberg gestürmt. Zum Auftakt des Gedenkjahres zum 20. Jahrestag des Mauerfalls informierte sich die Kanzlerin bei einem Rundgang mit Behördenchefin Marianne Birthler über die Hinterlassenschaft des Ministeriums von Stasi-Chef Erich Mielke und die Arbeit der Behörde. Frau Merkel hat sich erkundigt, ob denn nun alle ihre Beweise für die Teilnahme an der Havemannbespitzelung vernichtet sind und Frau Birthler hat sich ihren Arbeitsplatz bis 2019 gesichert. Sie ist nämlich der Meinung, dass der Anteil junger Menschen die sich für die Stasiakten interessieren, jährlich zunehmen. Die Stasi hat ja tausende 3-4 jährige überwacht, denn älter können diese jungen Menschen vor 20 Jahren nicht gewesen sein. Manche sind ja eh der Meinung, dass Frau Birthler nur die Akten von kleinen, schwulen, korrupten Friseure, oder Bäcker oder Pastoren, die damit unter Druck gesetzt werden sollten, verwaltet. Den die wichtigen Akten sind längst vernichtet oder den deutschen oder amerikanischen Behörden übergeben worden. Aber die Deutschen sollen sich noch sehr lange mit der Stasi befassen, damit sie nicht merken, das schon wieder von jedem Bewegungsprofile (Telefon-, E-Mail-, Internet-, Handy-, Flugreisenüberwachung und die Biometrie in den Ausweisdokumenten) angefertigt werden. Millionen von Einwohnermeldedaten, Telekomdaten und Bankkontendaten sind schwarz im Umlauf, aber auch diese Skandale soll vergessen gemacht werden. Der Deutsche soll nicht merken, das die Überwachung durch den Staat und BKA, die der Stasi in der damaligen DDR, längst überholt hat. Damit die Handlungsweise der deutschen Kanzlerin für alle erklärbar ist, hier ihre mit einem Augenzwinkern erstellte Biographie:



 

9
Jan

BKA Gesetz bekommt schon Risse

Erstellt von: Redaktion

Nach einem Gerichtsurteil ist das Anlegen der Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig. Unbescholtene Fans drängen auf die längst überfällige Löschung aus dem Computer. Ein niedersächsische Anhänger hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei “Gewalttäter Sport” geklagt, die seit 1994 durch das BKA geführt wird. In dieser Datensammlung werden nicht nur Personen gelistet, die im Umfeld von Sportveranstaltungen straffällig geworden sind, es können auch Fans auf Verdacht registriert werden. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger im vergangenen Mai Recht, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung kurz vor Weihnachten. Die Begründung: Da es sich um eine sogenannte Verbunddatei handelt, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei laut Paragraf 7 Absatz 6 des BKA-Gesetzes eine Rechtsverordnung nötig. Dafür bedürfe es einer Zustimmung des Bundesrates, diese Verordnung sei allerdings nie erlassen worden – damit sei die Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig. Das BKA betreibt dutzende Dateien mit Millionen gespeicherten Datensätzen. Im Jahr 2000 kamen drei umstrittene Gewalttäter-Dateien hinzu, für politisch links motivierte Täter, rechts motivierte Täter und Ausländerkriminalität. Diese Dateien basieren auch auf den Erfahrungen der “Gewalttäter Sport”. Dass nun ausgerechnet die sogenannte Hooligandatei das polizeiliche Informationssystem Inpol in Frage stellt, hielten viele Bürgerrechtler für ausgeschlossen. Sollte dem niedersächsischen Fan endgültig Recht gegeben werden, könnte den Polizeibehörden eine Klagewelle drohen, möglicherweise sogar Schadensersatzforderungen und die Löschung aller Namen. Es könnte erst der Anfang sein.

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