Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, “ist auch weiterhin unverzichtbar“, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen.
Der SPD-Innenpolitiker Frank Hofmann erklärte, es geb ihm zwar zu denken, dass die Polizei hierzulande noch keinen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme durchgeführt habe, diese Tatsache zeige für ihn aber lediglich, “dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird”. Das BKA sei “besonders sensibel”, wenn es “um schwerwiegende Grundrechtseingriffe” gehe. Wers glaubt?!
Skeptischer zeigte sich Jimmy Schulz vom aktuellen Koalitionspartner. Bei der Online-Durchsuchung bestünden “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken”, da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung “in unerträglicher Weise eingeschränkt” werde, stellte er die FDP-Sicht dar. Das Begehren der Linken habe daher durchaus die “Sympathie” der Liberalen. Man könne ihn aber trotzdem nicht unterstützen, da sich eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe.
“Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr”, hielt Jan Korte von den Linkem dem entgegen. Trotzdem werde “stumpf an der Online-Durchsuchung festgehalten”. Die Zustimmung zu dem Antrag böte stattdessen “eine gute Brücke, um endlich wieder auf den Pfad des Datenschutzes und der Sicherung von Bürger- und Grundrechten zurückzukommen”. Die “massiven Eingriffsbefugnisse” staatlicher Institutionen in die Freiheitsrechte der Bürger müssten zurückgefahren werden.
Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sicherte den Linken Unterstützung zu. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten sei “überflüssig” und richte “bürgerrechtlichen Flurschaden” an, da er nicht einmal an einen festen Tatverdacht geknüpft sei. Von der Behauptung, dass Deutschlands Sicherheit ohne dieses Instrument dem Terrorismus beinahe schutzlos ausgeliefert sei, könne angesichts der Statistik nicht mehr die Rede sein.
Erstellt von: Redaktion
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Ein Bankkonto verrät so einiges über den Besitzer: Wo er wohnt, wie viel Miete er zahlt, woher er sein Einkommen bezieht, was er sich wo kauft oder wo er gerade Geld aus dem Automaten holt. Vertrauliche Informationen also. Die größte deutsche Sparkasse, die Hamburger Sparkasse, scheint mit diesen Daten recht sorglos umzugehen. Nach Recherchen von NDR Info können externe Finanzberater in die Konten sämtlicher Kunden schauen – auch ohne deren Einwilligung. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will das Vorgehen der Haspa jetzt überprüfen: “Wir werden das Ganze jetzt natürlich zügig aufklären müssen und dann gegebenenfalls auch dafür sorgen, dass möglichst schnell Zugriffe von dritten Finanzberatern auf sensibelste Bankdaten gestoppt werden.” Die Haspa selbst wollte sich nur schriftlich äußern. Die rund 80 Handelsvertreter der Haspa können offenbar jedoch sogar mit Wissen der Bank auf Konten der Sparkassenkunden zugreifen. In einer internen Unterlage ist die Rede von Sonderfällen wie Urlaubsvertretungen oder Kapazitätsergänzungen – dann springen externe Berater einfach in die Rolle von Bankangestellten. Sie weisen sich aus als Finanzberater für die Haspa, auf ihren Visitenkarten prangt das Logo der Sparkasse. Dass sie komplett auf eigene Rechnung arbeiten, steht dort nicht. Datenschützer Caspar hält diesen Hinweis jedoch gerade im Bankgeschäft für notwendig: “Das bedeutet, dass im Grunde das gesamte geschäftliche Verhalten des Bankkunden und insbesondere seine finanzielle Situation durchleuchtet werden kann von dritten Personen, über die Identität von Geschäftspartnern etwa, insgesamt über die Situation des Einkommens und Vermögens.”
Über mehrere Monate im Jahr 2007 verschaffte sich die Dessauer Polizeidirektion private Informationen Hunderter Beamter. Jetzt beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte des Landes mit dem Fall. Es war eine kleine Indiskretion mit durchschlagender Wirkung: Im Mai 2007 wurde bekannt, dass der leitende Polizeidirektor der Dessauer Polizeidirektion seine Staatsschutzabteilung im Kampf gegen Rechtsextremisten ausbremsen wollte. Die hohe Zahl von Ermittlungsverfahren schade dem “Ansehen unseres Landes”. Darüber sei “niemand glücklich”. So hielten es jedenfalls Staatsschützer in einem Gedächtnisprotokoll fest, und Inhalte aus diesem Protokoll gelangten an die Öffentlichkeit. Seit über zweieineinhalb Jahren versucht nun ein Untersuchungsausschuss des Magdeburger Landtags zu klären, ob die Polizei in Sachsen-Anhalt bei der Aufklärung von Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund mit angezogener Handbremse arbeitet.
Die Polizeiführung allerdings war bei ihren eigenen Untersuchungen des Vorfalls offenbar von ganz anderem Erkenntnisinteresse geleitet. Die damalige Polizeipräsidentin, Brigitte Scherber-Schmidt, wollte wissen, wer die angeblichen Äußerungen ihres Stellvertreters an die Öffentlichkeit gegeben hat. Dafür ließ sie für den Zeitraum vom 23. Februar bis 11. Mai 2007 sämtliche Daten aller ihrer 400 Untergebenen sichern, die sich auf dem Polizeiserver befanden. Die Betroffenen wurden über die Maßnahme nicht informiert. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose forderte daraufhin von der Polizeidirektion und dem Innenministerium Aufklärung. Die Antworten, die er Anfang der Woche erhielt, haben ihn nicht überzeugt. “Ich habe Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktion”, sagt Bose, enthält sich aber eines abschließenden Urteils. Die Prüfung des Vorgangs liefe noch und werde wohl erst im September abgeschlossen sein. Bei der Prüfung wird auch noch ein weiterer seltsamer Vorgang zu klären sein. Angeblich soll die Dessauer Polizeiführung das Landeskriminalamt um Hilfe bei der Auswertung von internen E-Mail-Verbindungsdaten Dessauer Polizeibeamter gebeten haben. Das LKA soll dieses Ansinnen jedoch abgelehnt haben – wegen massiver rechtlicher Bedenken. Im Magdeburger Innenministerium will man von einem solchen Vorgang nichts wissen. “Ein entsprechender Sachverhalt ist uns nicht bekannt”, heißt es dort. Überhaupt will sich die Behörde zu Einzelheiten der ganzen Angelegenheit unter Hinweis auf die laufende Prüfung nicht äußern. Das Innenministerium könnte zur schnellen Aufklärung beitragen. Schließlich ist Brigitte Scherber-Schmidt, die als Polizeipräsidentin die Datensicherung in Dessau angewiesen hatte, nun im Innenministerium beschäftigt, unter anderem zuständig für Datenschutzfragen bei der Polizei.
[Glasdemokratie] Damit hat man ja die richtige Ziege zum Gärtner gemacht!
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das im Januar angelaufene “Elektronische Entgeltnachweis”-Verfahren (Elena), bei dem Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung melden müssen, für verfassungswidrig. “Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente”, sagt Baum. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die neue Datensammlung halte er deshalb für “erfolgversprechend”. Anwalt Baum selbst hatte erst jüngst mit einer Beschwerde gegen die Vorratspeicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten in Karlsruhe Erfolg. Für ihn sei Elena “in gewisser Weise sogar schlimmer” als die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten dezentral bei Unternehmen vorgehalten werden: “Hier speichert eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre”. Aktuell sehe es so aus, als würde mit Elena nicht einmal das ursprüngliche Ziel erreicht, die Verwaltung zu vereinfachen – jedenfalls nicht zeitnah und nur mit erheblichen Vorleistungen der Betriebe. Es liege deshalb jetzt nichts näher als die Frage: Brauchen wir Elena wirklich? Gerhart Baum: “Überbordenden Datenhunger hatten wir genug, mir scheint dringend Datenaskese angezeigt”.

Einen Monat nach dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung haben deutsche Bürgerrechtsorganisationen beim deutschen Verfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen die Datensammlung ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) eingereicht. Über 21.000 Bürger unterstützen laut der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD die Beschwerde, die am Mittwoch an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war. “Unserer Ansicht nach verstößt ELENA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit”, erklärte Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert. Seit Anfang Jänner müssen die Arbeitgeber in Deutschland monatlich Daten sämtlicher Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank senden, auf die Mitarbeiter von Arbeits- und Sozialämtern Zugriff haben. Nach den Plänen des deutschen Wirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können.
Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen ELENA vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.