Archiv für die Kategorie: ‘Datenmissbrauch’

3
Apr

Bayerntrojaner auch bei kleineren Delikten

Erstellt von: Redaktion

so ist es!

Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert. Anfang dieses Jahres war es so weit, dass ein “Cyberfahnder” im Spiegel indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für Meinungsdelikte wie “Verunglimpfung” wiederhaben wollen. Ähnlich scheint es sich mit dem Staatstrojaner zu verhalten: Der, so dessen Befürworter, sollte eigentlich nur in “eng begrenzten Ausnahmefällen” (Wolfgang Schäuble) und bei “schwerster Kriminalität und Terrorismus” (Jörg Ziercke) eingesetzten werden. Nun kam heraus, dass das Instrument in Bayern sogar in einem Fall zum Einsatz kam, in dem umstritten ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Betroffen davon ist nicht etwa ein Islamist, sondern der Angestellte einer Firma, die nach Angaben seines Rechtsanwalts Patrick Schladt mit dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln “mutieren”. Als 2009 eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand, erfuhr der Angestellte aus dem niederbayerischen Landshut, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Nachdem sein Anwalt Akteneinsicht beantragte und bekam, musste er feststellen, dass die Unterlagen nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch Screenshots vom Bildschirm seines Mandanten enthielten. Die, so erfuhr er, hatte ein Staatstrojaner angefertigt, der während einer Routinekontrolle am Franz-Josef-Strauß-Flughafen heimlich auf dessen Laptop installiert worden war. Als Begründung dafür hatte offenbar gereicht, dass der Angestellte Skype benutzte und die Beamten des bayerischen Landeskriminalamts sich beim Abhören seiner Festnetz- und Mobiltelefonate ärgerten, dass ihnen die Inhalte dieses Kommunikationsweges verschlossen blieben. Also beantragten sie beim Amtsgericht Landshut eine Genehmigung zur [extern] rechtlich umstrittenen so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (“Quellen-TKÜ”) und bekamen sie unter Verweis auf den § 100a der Strafprozessordnung (StPO) als Rechtsgrundlage mit der Begründung erteilt, dass eine “weitere Ausforschung des Sachverhalts [...] ohne Quellen-TKÜ wesentlich erschwert” sei.

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16
Nov

Drohneneinsatz beim Castor-Transport

Erstellt von: Redaktion

Aufklärungsdrohne

Während der Protestaktionen gegen den diesjährigen Transport von Atommüll nach Gorleben hat die Polizei eine Aufklärungsdrohne eingesetzt. Das mit Kameras bestückte unbemannte Fluggerät sei viermal verwendet worden, sagte eine Sprecherin der Polizeidirektion Lüneburg. Genutzt worden sei es zur Luftaufklärung, Einsatzführung, Beweissicherung und Dokumentation. Ziel sei es gewesen, mit den Aufnahmen auch nachträglich Straftaten aufzuklären. Einsatzleiter Friedrich Niehörster hatte nach dem Castor-Transport zunächst bestritten, dass es zum Drohneneinsatz kam. Die Sprecherin erklärte dies damit, dass er unmittelbar nach dem Ende des Transports noch keine Kenntnis davon gehabt habe.
Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg bezeichnte die Ausspähung der Demonstranten während des Atommülltransports mit Hilfe der Drohne als “rechtlich äußerst problematisch”. Die ferngesteuerte Drohne sei von der Polizei erstmals bei einem Castor-Transport eingesetzt worden, sagte deren Sprecher Wolfgang Ehmke. “Fotos und Videoaufnahmen der Drohne verletzen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten”, kritisierte er. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums ist die Polizei-Drohne 91 Zentimeter lang und mit zwei Rotoren, einer Tageslicht- und einer Dämmerungskamera ausgestattet. Die Bilder der Mini-Drohne werden in Echtzeit an deren Bodenstation übertragen und können dort aufgezeichnet werden.

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9
Nov

Haspa erstellte Kundenprofile

Erstellt von: Redaktion

Die Hamburger Sparkasse (Haspa) erstellte nach Recherchen von NDR Info psychologische Profile ihrer Kunden, um effektiver Versicherungen oder Aktien verkaufen zu können. Dem Bericht zufolge teilt die größte deutsche Sparkasse ihre Kunden in sieben Typen ein, darunter „Bewahrer“, „Hedonisten“ oder „Abenteurer“. Wie aus Dokumenten hervorgehe, sollen die Bankberater dadurch gezielter auf die Verbraucher zugehen. Die Kunden der Bank würden über die Einordnung in verschiedene psychologische Profile nicht informiert, hieß es. Auf welcher Datenbasis die Sparkasse ihre Kunden einordne, sei unklar. Ohne Zustimmung der Kunden ist eine ausführliche Auswertung etwa von Girokonten nicht erlaubt. Außerdem müssten die Kontoinhaber über den Zweck der Auswertung informiert werden.

Nicht das Ihr alle jetzt glaubt das macht nur die HASPA. Das machen alle Banken, nur die HASPA hat sich halt erwischen lassen. Das die Bank nur die Produkte verkauft, die ihre Kunden auch gebrauchen können, ist ein Ammenmärchen. Die Kundenberater haben Monatsziele zu erfüllen. Von Bausparverträge über Lebensversicherungen müssen die alles verkaufen, was in der Bankgruppe angeboten wird. Und sie versuchen ALLES zu verkaufen. Und sie benutzen auch jede Werbestrategie – legale wie illegale!

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23
Sep

Der gläserne Bankomatkunde

Erstellt von: Redaktion

bald ganz nackich?

Die Daten nahezu aller Inhaber deutscher Bankomatkarten werden offenbar in großem Umfang ohne Rechtsgrundlage dauerhaft gespeichert. Nach Recherchen des Hörfunksenders NDR Info hat der größte deutsche Dienstleister für Kartenzahlungen einen umfangreichen Datenpool angelegt, um damit Aussagen über die Zahlungsfähigkeit der Kartenbesitzer treffen zu können. Die Easycash GmbH in Ratingen, Marktführer bei der Verarbeitung von EC-Zahlungen, speichert demnach Umsatz- und Kartendaten von bis zu 50 Millionen deutscher Bankverbindungen. In verarbeiteter Form werden diese Daten von Easycash selbst und bei mehreren seiner Vertragsunternehmen genutzt. Einzig die REWE Group mit ihren Tochterunternehmen REWE, Penny, Toom und Promarkt erklärte, dass sie inzwischen auf die Nutzung solcher Kartendaten von Easycash verzichte. Den Easycash-Vertragsbedingungen zufolge werden bei jeder Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift – also im sogenannten Lastschriftverfahren – Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung in Kombination mit den Karten- und Kontodaten des Karteninhabers gespeichert.

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22
Jul

Kik doch den Datenschutz

Erstellt von: Redaktion

Der Schnüffel-Diskont

Der SchnüffelTextildiscounter KiK hat die Vermögensverhältnisse der Mitarbeiter ausspioniert. Ziel sei es gewesen, sich von Beschäftigten in finanziellen Schwierigkeiten zu trennen. Die Schnüffelei hat bei KiK offenbar eine lange Tradition. “Panorama” liegt ein internes Schreiben des für Personal zuständigen KiK-Geschäftsführers Heinz Speet aus dem Jahr 1998 vor. Darin teilte Speet “streng vertraulich” mit, KiK hole “über alle neu eingestellten Aushilfsbeschäftigten eine telefonische Auskunft bei der Creditreform ein”. Es sei Unternehmenspolitik gewesen, Mitarbeiter rauszuwerfen, die den Offenbarungseid abgegeben hatten oder sonst in Finanzturbulenzen steckten. Kik habe sogar den Bezirksleitern damit gedroht, sie müssten für ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter haften. Seit Oktober 2009 soll das Verfahren bei KiK nicht mehr praktiziert werden. Wers glaubt?

[Glasdemokratie] Nicht nur das sie in Asien Kinder für sich schuften lassen, Stundenlöhne die 60% unter Tarif liegen bezahlen und unbezahlte Überstunden, wenn dann die eigenen Mitarbeiter dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dann werden diese entlassen.
 
Boah, der Laden ist so assi, der geht GAR NICHT!

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