Ein Bericht des LTV1-Fernsehmagazins DeFacto, der am 14.2.10 ausgestrahlt wurde, schlägt hohe Wellen. Demnach waren 7,4 Millionen elektronisch erfasste Dokumente, in denen der Valsts Ieņēmumu dienests (VID), also das lettische Finanzamt, die persönlichen Daten der Steuerzahler erfasst, über das Internet frei zugänglich. Der lettische Wirtschaftsminister Einars Repse erklärte das Leck am Montag für gestopft und versprach Aufklärung. Am Mittwoch will sich das Nationale Sicherheitskomitee in Riga mit der Affäre beschäftigen. Der Hinweis auf die massive Sicherheitslücke kam laut TV-Bericht von einer Gruppe von Hackern namens “Volksarmee des Vierten Erwachens” (4ATA). Die Gruppe behauptete zudem, das Sicherheitsloch sei mit vollem Wissen von Finanzbeamten absichtlich geschaffen worden. Es sei aus dem Internet kinderleicht möglich gewesen, sich über eine elektronische Steuererklärungsmaske jeden beliebigen Datensatz mit Finanz- und Personenangaben von Unternehmen, Staatsbeamten und Privatpersonen zu beschaffen. Bisher ist unklar, ob und wie viele sensible Informationen in die Hände Krimineller geraten sind. Der lettischen Staatspolizei zufolge ist es zumindest möglich, dass Datensätze gestohlen wurden und zu kriminellen Zwecken missbraucht werden könnten.
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) keine Steine in den Weg gelegt. Die Länderchefs verabschiedeten in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, obwohl in Datenschützer als zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig eingestuft hatten. Das umfangreiche Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramms kann damit in Betrieb gehen. Konkret soll die Bundesregierung gemäß der Resolution prüfen, ob die Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht von einer unabhängigen Treuhandinstanz verwaltet werden sollten. Ferner sei sicherzustellen, dass das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern im Abrufungsverfahren über die zu ihnen gespeicherten Informationen “sofort und effektiv wahrgenommen werden kann”. Weiter hat der Bundesrat Zweifel, ob die besonders umstrittene Übermittlung von “Fehlzeiten” von Mitarbeitern aus der Verordnung abgeleitet werden kann. Die Entschließung regt zudem einen Verzicht auf die bisher vorgesehene Möglichkeit an, im Datenbaustein “Kündigung” und “Entlassung” über ein Freitextfeld Zusatzinformationen etwa über Abmahnungen oder vertragswidriges Verhalten einzugeben.
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SWIFT
Das EU-Parlament hat die vom EU-Rat Ende November auf den letzten Drücker im Alleingang verabschiedete transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten mit recht großer Mehrheit abgelehnt. 378 Abgeordnete votierten bei der Abstimmung am heutigen Donnerstag in Straßburg gegen das Abkommen, 196 dafür. In der abschließenden Debatte am gestrigen Mittwoch hatten die Spitzen der meisten großen Fraktionen den Abgeordneten im Einklang mit der Empfehlung des Innenausschusses bereits geraten, den Vertrag mit den USA abzulehnen. Sie sahen mit der Übereinkunft den in Europa garantierten Grundrechtsschutz nicht gewährleistet. Die Volksvertreter haben damit erstmals von ihrem Mitentscheidungsrecht beim Abschluss internationaler Verträge auch im Bereich innerer Sicherheit Gebrauch gemacht, das sie durch den Vertrag von Lissabon Ende vergangenen Jahres bekommen haben. Die Parlamentsspitze sprach von einem “historischen Moment”. Mit dem Nein der Abgeordneten muss das am 1. Februar in Kraft getretene Abkommen ausgesetzt werden. Der Text sieht dafür eine 40-tägige Kündigungsfrist vor. Damit können US-Behörden zunächst nicht mehr EU-weit auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) in Europa zurückgreifen. Gesonderte bilaterale Rechtsvereinbarungen zu diesem Zweck sind aber denkbar.
Somit kann man davon ausgehen, das diese Situation nur einen Aufschub darstellt. Es wird von den USA und der EU in naher Zukunft einen neuen Versuch geben, das SWIFT-Abkommen erneut durch das EU-Parlament zu bekommen.
Peter Hustinx
EU-Datenschützer Peter Hustinx hat präzisere Regeln für die neue Zentralagentur für EU-Polizeidatenbanken gefordert. Diese dürfe nicht den Polizeibehörden selbst unterstellt sein. Der oberste EU-Datenschützer (EDPS) veröffentlichte am Montag eine Stellungnahme zur Etablierung einer zentralen Agentur für die Verwaltung von EU-Polizeidatenbanken. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 24. Juni über die Einrichtung einer zentralen Agentur zur Verwaltung des Schengen-Informationssystems SIS II, des Visa-Informationssystems VIS sowie der Fingerabdrucksdatenbank Eurodac. Hustinx spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass der Betrieb dieser Datenbanken von einer einzelnen Agentur übernommen werde. Beispielsweise könnten so Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeit leichter geklärt werden. Er warnt allerdings eindringlich vor Risiken, die bisher von der Kommission noch nicht ausreichend angesprochen worden seien. So lehnt Hustinx die von der Kommission unter anderem evaluierte Option ab, dass die zentrale Agentur unter dem Kommando der EU-Polizeibehörde Europol oder der Grenzsicherungsagentur Frontex stehen solle. Sowohl Europol als auch Frontex hätten ein starkes eigenes Interesse an den Daten in den verschiedenen IT-Großsystemen, so dass es hier schnell zu Verstößen gegen den Datenschutz kommen könne. Er empfiehlt daher, eine unabhängige Agentur zur Verwaltung der Daten einzurichten, die selbst keinerlei Interesse an den von ihr administrierten Informationen habe.
Am gestrigen Freitag kündigte der CDU-Abgeordnete Peter Dincher aus dem pfälzischen Dahn an, sein Landtagsmandat niederzulegen. Der Ex-Polizist soll eine Polizeibeamtin angestiftet haben, ihm im Zusammenhang mit der spektakulär gescheiterten Privatfinanzierung des Freizeitparks am Nürburgring illegal Daten über Geschäftsleute aus dem Polizeilichen Informationssystem (POLIS) zu besorgen. Erst zwei Tage zuvor hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen zugegeben, dass auch seine Tochter – ebenfalls eine Polizistin – angeblich aus Neugier POLIS-Auszüge mit nach Hause genommen habe. Er habe diese Unterlagen abgegriffen, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) droht ein erheblicher Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, wenn der Eindruck entstehe, sensible Daten seien bei der Polizei nicht sicher. Besonders prekär sei, dass die Daten ausgespäht worden seien, um sie im politischen Machtkampf zu instrumentalisieren.