Archiv für die Kategorie: ‘CSU’

1
Apr

Zensur im Gesetzentwurf

Erstellt von: Redaktion

Sollten Sie immer noch Zweifel daran haben, ob mit der Sperre von Kinderpornographieseiten auch eine Zensur in Deutschland eingeführt werden soll, dann können Sie sich jetzt selbst davon überzeugen. WIKILEAKS hat jetzt einen aktuellen Arbeitsentwurf zum Internetzensurgesetz veröffentlicht. Da erscheint doch die Hausdurchsuchung bei dem Betreibers der de-Domain von WIKILEAKS gleich in einem anderen Licht. Der Blog von FeFe hat das ganze schon richtig eingeschätzt:
 
Völlig klar, das Volk informieren, das ist völlig untragbar. Unakzeptabel! Nicht hinnehmbar! Wo kämen wir da hin, wenn das Volk sowas hier liest:

(3) Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten.

Das wird schon direkt einkalkuliert und ins Gesetz geschrieben. Wenn das Volk das sieht, fängt es womöglich zu denken an, und fragt sich, ob hier überhaupt Kinderpornographie gesperrt werden soll, oder ob es nicht um ein Feindsenderverbot geht. Das kann sich ja jeder vorstellen, wie das BKA dann im Einzelfall haftet, wenn blog.fefe.de versehentlich auf der Zensurliste landet.
Ihr werdet nicht glauben, womit die das Begründen. Achtung, festhalten:

Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987) (vgl. hierzu die Pressemitteilung des) Bundeskriminalamtes vom 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität).

JA! Sie benutzen wirklich Operation Himmel, das größte Debakel der Geschichte des BKA, wo sie am Ende so gut wie niemanden anklagen konnten, als Begründung!
 
Aber halt, geht noch weiter:

Die technologieneutrale Ausgestaltung des Gesetzentwurfes geht mit Blick auf beabsichtigten Vereinbarungen davon aus, dass lediglich – möglichst „grundrechtsschonend” – die so genannte DNS-Sperre eingesetzt wird. Diese Sperrtechnik ist nach diesseitiger Auffassung nicht mit einem Eingriff in das durch Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis verbunden, weshalb auch keine Ausnahmeregelungen zu § 88 TKG in dem Entwurf enthalten sind.

 
Seht ihr? DNS-Manipulation ist kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis! Das ist gut zu wissen. Dann hätte der Bundestag sicher auch nichts dagegen, wenn jemand ihren DNS-Server manipulieren würde, oder? Immerhin fällt ihnen selber auf, dass sie da keine Argumente für haben, daher:

(Anmerkung: Hier muss ausführliche Begründung folgen über DNS-Sperre und Gründe, weshalb damit kein Eingriff in Art 10 GG damit auch $88 TKG irrelevant ist, s. hierzu im Wesentlichen Stellungnahme der Ressorts BMI, BMFSFJ und BMWi vom 19.02.09)

 
Argumente gibt es nicht, daher verweisen wir auf Aussagen von uns selbst!
 
Mittlerweile ist es in Old Germany schon soweit das der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, eine solche ernüchternde Bilanz des Jahres 2008 zieht. Und sich auch nicht scheut, offen von einem Skandaljahr zu schreiben.

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25
Mrz

Eckpunkte für Zensur in Deutschland festgelegt

Erstellt von: Redaktion

Das deutsche Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung über Blockaden kinderpornographischer Webseiten beschlossen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zeigte sich zufrieden: Die Mehrzahl der großen Provider, nämlich 75 Prozent, habe sich entschlossen, den von ihr seit Monaten mit Nachdruck geforderten Vertrag über eine freiwillige Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Angeboten im Web abzuschließen, erklärte die CDU-Politikerin vor der Presse. So seien die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, O2 und Kabel Deutschland nun bereit, die Selbstverpflichtung abzugeben. Die aus den Verhandlungen ausgestiegenen Zugangsanbieter Freenet, Versatel und United Internet (1&1) würden im zweiten Schritt mit dem angestrebten Gesetz gezwungen, “Seiten, die Vergewaltigungen zeigen, zu sperren”. Von der Leyen geht nun davon aus, dass die den Vertrag unterschreibenden Provider die Filter- und Sperrmechanismen “in drei bis sechs Monaten” implementiert haben. Die Zensur hat längst schon in den Köpfen eingesetzt. Bei Mircosoft zum Beispiel. Versuchen Sie doch mal das Wörtchen “SEX” bei der deutschen Suche MSN Live. Und dieses Verhalten der deutschen Suchmaschine ist mindestens seit dem 01.12.2007 schon so! Die österreichischen, schweizerischen und französischen Varianten der Suchmaschine funktionieren tadellos. Auch die staatliche Hexenjagd hat in Deutschland längst begonnen. Wie Wikileaks.org berichtet, fand gestern eine Hausdurchsuchung bei dem Domaininhaber von WikiLeaks.de statt. Die Hysterie, dass auch die deutsche Sperrliste des Bundeskriminalamtes veröffentlicht werden könnte, hat die Verantwortlichen längst erfasst. Die vollständig datentechnische Überwachung jedes einzelnen Bürgers (VDS), hat man mit dem Gespenst der Terrorismusanschläge in Deutschland begründet. Und die Wiedereinführung einer Zensur in Deutschland begründet man mit dem Gespenst, dass 80 Prozent der deutschen Internetnutzer auf kinderpornographischen Webseiten landen.
 
So fühlt es sich an, wenn das Land von Lobbyisten, Demagogen, Antidemokraten, technischen Schmachmaten und machthungrigen Politikern regiert wird. Aber beim China-Bashing in der ersten Reihe stehen. :vogel:

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11
Mrz

Schäuble und das Bundesverfassungsgericht

Erstellt von: Redaktion

Schnell abwählen, die Bande!

Der deutsche Innenminister Schäuble hat Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht! Na, das ist ja mal eine Meldung. Wir glauben ja, es gibt mittlerweile keinen deutschen Staatsbürger mehr, der DAS nicht seit geraumer Zeit bemerkt hat. Und wenn der Rollstuhlfahrer nur Gesetze entwirft, die dann durch das Bundesverfassungsgericht (die Hütter des Grundgesetzes) wieder entschärft werden müssen, kann einen das schon frustrieren. Da man als deutscher Politiker immer Recht hat, muss die Schuld grundsätzlich bei anderen gesucht werden. Also, nichts liegt also näher, als den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes die Kompetenz für Demokratie und Freiheit abzusprechen. Wer eine solche Meinung vertritt:

Zunehmende Schwierigkeiten habe er damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger.

kann sich nicht mehr auf dem Boden dessen, bewegen. Das in Deutschland, nicht alle Bürger vor dem Gesetz GLEICH sind, wurde erst wieder durch die sanfte Presse und Gerichtsbehandlung eines skifahrenden Ministerpräsidenten bewiesen. Man stelle sich einmal vor, dieses Unglück, wäre einer “wortbrechenden, verlogenen und machtgeilen” Andrea Ypsilanti passiert. Nicht auszudenken.
 
Glasdemokratie: Der deutsche Wähler sollte sich in diesem Jahr wirklich die existenzielle Frage stellen, wird er nach der Wahl weiter in Demokratie und Freiheit leben, wenn er Parteien, wie CDU/CSU/SPD wählt.

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Es gibt immer wieder mutige Menschen, die Internet-Sperrlisten (internationaler Vergleich) veröffentlichen, um zu beweisen, dass diese vom Staat als Zensurmaßnahme missbraucht werden könnte. Gerade in Zeiten, in der eine Diskussion um Ursula von der Leyens Pläne zum Einstieg in die Internetzensur stattfindet. So landete ein finnischer Blogger, der die finnische Sperrliste veröffentlicht hatte, mit seinem Blog selber auf dieser Sperrliste. Die Veröffentlichung der dänischen Sperrliste ist jetzt dem “Schutzalter”-Blog zum Verhängnis geworden. Der Betreiber ist mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Technik beglückt worden. Netzpolitik.org schreibt dazu:

Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting “davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,” und ferner ist es “ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat” – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b.

und der Lawblog schreibt weiter:

Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte – wie vom Gesetz gefordert – einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen.

 
Viele Kommentatoren in den verschiedensten Blog´s gehen von einem gezielten Einschüchterungsversuch des deutschen Staates aus.
Glasdemokratie: Es kommen baldige Zeiten, bei denen deutsche Internetbesucher dieses angezeigt bekommen ;-) , wenn sie unseren Blog besuchen wollen.

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27
Feb

Die Bayern ham a Watschn kriegt!

Erstellt von: Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise wieder gekippt. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das „Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann”. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung bisher aufgezeichnet wurde. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu „durchgreifenden Nachteilen“ für die Bürger Bayerns.
 
Glasdemokratie: Endlich mal deutsche Richter die von einer Einschüchterung der Bürger durch die Staatsmacht sprechen. Wie wir finden, eine schallende Ohrfeige für die bayrische CSU, welche die Verschärfung des Versammlungsrecht Juli 2008 durch das bayrische Parlament gedrückt hatte.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Das Stuttgarter “Bündnis für Versammlungsfreiheit” hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden – württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.

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