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Bislang dürfen ferngesteuerte Drohnen in Deutschland nur zu militärischen Zwecken eingesetzt werden. Ein Gesetzentwurf, den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer klammheimlich während der Weihnachtsfeiertage ins Parlament eingebracht hat, sieht gewaltige Änderungen vor: Künftig sollen Drohnen auch zivil eingesetzt werden – beispielsweise als Hilfsmittel der Polizei. Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den derzeit verbotenen Einsatz für zivile Zwecke rechtlich ermöglicht. Der Gesetzestext wurde in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten spät abends ohne Aussprache ins Parlament eingebracht, versteckt zwischen anderen luftfahrtrechtlichen Regelungen. Die Luftfahrtlobby hatte zuvor gemahnt, der Angst einflößende Begriff Drohne solle besser durch UAS („Unmanned Aerial System“) ersetzt werden – was dann auch passierte.
Wenn jetzt schon die gesamten Handydaten von Demonstrationsteilnehmern aufgezeichnet werden, dann möchte man auch umfangreiches Bildmaterial der Demonstranten besitzen. Und mit Drohnen ist das sehr leicht zu bewerkstelligen. Auch im Jahr 2012 treibt die deutsche Bundesregierung ihre Gesetzgebung weiter in Richtung Überwachungsstaat. Drohnen sollen nicht mehr nur dem Staat dienen, sondern der privaten Wirtschaft. Doch wenn jede Spedition ihr unbemanntes Transportflugzeug vom Hof aus steuert und jede Detektei Stahlvögel einsetzt, um Seitensprünge nachzuweisen, dann stellt sich neben der Datenschutz-Frage vor allem die nach der Sicherheit.
Drohnen lassen sich nicht nur mit Kameras ausrüsten, sondern auch mit Waffen. Somit ist es dann nicht mehr erforderlich die Bundeswehr im Innern gegen Demonstranten einzusetzen!
Das Deutschland Panzer und anderes Kriegsgerät an diktatorische Länder liefert, ist ja nun keine spektakuläre Meldung mehr. Aber auch deutsche Überwachungstechnik, hier vermehrt auch Überwachungshard- und Software, ist in diesen Länder sehr gefragt. Und wird auch fleißig und bereitwillig von deutschen Firmen geliefert. Zu den eifrigen Abnehmern gehörten und gehören Länder wie Syrien, Iran oder Mubaraks Ägypten. Länder, die der Meinungsfreiheit den Kampf angesagt haben. Und die deutsche Bundesregierung unterstützt diesen Handel, indem sie den Export deutscher Überwachungstechnologie mit Hermesbürgschaften abgesichert hat. Das NDR-Magazin Zapp berichtete in Kooperation mit Wikileaks in der vergangenen Woche, dass deutsche Unternehmen in Geschäfte mit Oman und wohl auch mit Turkmenistan verwickelt sind. Beide Staaten sind bekannt für Verstöße gegen die Meinungsfreiheit und für Zensur im Internet.
Einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde die Gamma-Unternehmensgruppe nach der Revolution in Ägypten. Dort fanden Demonstranten ein geheimes Angebot der britischen Gamma International Ltd. Das Unternehmen bot die Produkte FinSpy und FinFly Lite feil – Überwachungssoftware der modernsten Sorte. Die in Ägypten angebotenen Produkte FinSpy und FinFly gehören zur Gamma-Produktreihe FinFisher. Mit FinFisher ist es möglich, Computer und Smartphones mit einem Trojaner zu infizieren. Ein besonders schlagkräftiges Produkt der FinFisher-Reihe heißt FinFly ISP. FinFly ISP ist für Kunden interessant, die auf Schnittstellen des Telekommunikationsnetzes Zugriff haben. Das können vor allem Sicherheitsbehörden sein, die hierzu im Rahmen der staatlichen Telekommunikationsüberwachung ermächtigt sind. Also in fast allen Staaten der EU. FinSpy könnte den sogenannten Bundestrojaner ersetzen, eine Software zur Quellentelekommunikationsüberwachung. Unklar ist noch, ob das Produkt auch “den technischen, rechtlichen und fachlichen Vorgaben und Erwartungen” genügt, so das BKA. Die Behörde habe die Software deshalb vorerst nur “zu Testzwecken erworben“.
[Glasdemokratie] Na dann ist ja alles halb so schlimm.
Tag für Tag überschütten die Granden der CDU/CSU das Volk damit, dass die Demokratie das höchste Gut ist. Gerade den Ossi wird immer wieder gerne mal vorgeworfen, dass sie die Demokratie nicht so richtig zu schätzen wissen. Die NATO führt gerade mit CDU/CSU-Unterstützung auch aus Deutschland Krieg in Libyen um dem libyschen Volk die “Demokratie” zu bringen. Das es eigentlich nur um die Schürfrechte für das libysche Öl geht, braucht das Volk ja nicht zu wissen. Bei Abstimmungen im Bundestag, gerade wenn es um neue Gewinne für die deutschen Banken geht, ist Demokratie aber eher hinderlich. Da zeigen deutsche Politiker schon mal sehr überdeutlich, was sie eigentlich von der Demokratie halten. Anders kann man die Entgleisung vom Pöbel-Pofalla gegenüber seinem Fraktionskollegen Bosbach nicht deuten.
Immer an vordersten Front beim Schutz des völlig veralterten Urheberrechts für die Content-Mafia – die CDU/CSU Granden. Eine Abmahnwelle nach der anderen durchzieht Deutschland. Und immer kommt aus den Reihen der CDU/CSU Zustimmung. Ja sogar über eine dreimonatige Internetsperre gegen Urheberrechtsverletzer wird laut nachgedacht.
Wenn aber CDU Politiker, so wie letzten Siegried Kauder, dabei erwischt werden, wie sie gegen das Urheberrecht verstoßen, dann auf einmal ist das Urheberrecht doch nicht ganz so eng zu sehen. Da wird bei Hinweisen erst nach drei Tagen reagiert und das auch nur halbherzig. Wenn es also um eigene CDU-Homepages geht, ist so ein Urheberrecht eher hinderlich.
Bankenkrise, Staatsverschuldung, Rentenkassenplünderung und die CDU/CSU- Granden rufen das Volk zur Sparsamkeit und Solidarität auf. Bei einer eigenen Staatsverschuldung der BRD von 2.103.930.881.669,00€ (in Worten über 2 Billionen €) schwadronieren die deutschen Massenmedien nur darüber, dass Griechenland seine Sparziele nicht erreichen wird. Wenn welche von den CDU/CSU Granden gerne einmal privat den Papst besuchen wollen, dann greift man schon gerne einmal auf die deutsche Flugbereitschaft zurück. Und so etwas kostet dem deutschen Steuerzahler schnell mal 150.000,00€, bei so etwas ist Sparsamkeit eher hinderlich.
Somit wird dem deutschen Michel wieder einmal klar, Demokratie, Urheberrecht und Sparsamkeit sind nur was für das Volk, das durch die deutschen Massenmedien auch noch gegeneinander aufgehetzt wird. Junge gegen Alte, Arbeitslose gegen HartzIV-Empfänger, Leiharbeiter gegen Festangestellte usw.
Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert. Anfang dieses Jahres war es so weit, dass ein “Cyberfahnder” im Spiegel indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für Meinungsdelikte wie “Verunglimpfung” wiederhaben wollen. Ähnlich scheint es sich mit dem Staatstrojaner zu verhalten: Der, so dessen Befürworter, sollte eigentlich nur in “eng begrenzten Ausnahmefällen” (Wolfgang Schäuble) und bei “schwerster Kriminalität und Terrorismus” (Jörg Ziercke) eingesetzten werden. Nun kam heraus, dass das Instrument in Bayern sogar in einem Fall zum Einsatz kam, in dem umstritten ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Betroffen davon ist nicht etwa ein Islamist, sondern der Angestellte einer Firma, die nach Angaben seines Rechtsanwalts Patrick Schladt mit dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln “mutieren”. Als 2009 eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand, erfuhr der Angestellte aus dem niederbayerischen Landshut, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Nachdem sein Anwalt Akteneinsicht beantragte und bekam, musste er feststellen, dass die Unterlagen nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch Screenshots vom Bildschirm seines Mandanten enthielten. Die, so erfuhr er, hatte ein Staatstrojaner angefertigt, der während einer Routinekontrolle am Franz-Josef-Strauß-Flughafen heimlich auf dessen Laptop installiert worden war. Als Begründung dafür hatte offenbar gereicht, dass der Angestellte Skype benutzte und die Beamten des bayerischen Landeskriminalamts sich beim Abhören seiner Festnetz- und Mobiltelefonate ärgerten, dass ihnen die Inhalte dieses Kommunikationsweges verschlossen blieben. Also beantragten sie beim Amtsgericht Landshut eine Genehmigung zur [extern] rechtlich umstrittenen so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (“Quellen-TKÜ”) und bekamen sie unter Verweis auf den § 100a der Strafprozessordnung (StPO) als Rechtsgrundlage mit der Begründung erteilt, dass eine “weitere Ausforschung des Sachverhalts [...] ohne Quellen-TKÜ wesentlich erschwert” sei.
Das Bundeskriminalamt und konservative Hardliner in den Reihen der CDU/CSU dürften in Bezug auf das Zugangserschwerungsgesetz demnächst in Erklärungsnot kommen. In einem aktuellen Evaluationsbericht, den das BKA auf Erlass des Bundesinnenministeriums regelmäßig erstellen muss, werden die Ergebnisse der (internationalen) Löschbemühungen u.a. für den Zeitraum 1.-31. Januar 2011 dargestellt.
Diese umfassen nun erstmals eine Evaluation der Löschbemühungen nicht nur – wie bisher – nach einer Woche, sondern auch nach zwei, drei und vier Wochen. Entgegen der bisherigen Darstellung und Interpretation der Löscherfolge zeigt sich nun, dass das Löschen kinderpornografischer Inhalte offenbar zum größten Teil eine zeitliche Frage ist.
Die Zahlen des BKA für Januar 2011 im Einzelnen:
Mitteilungen zu kinderpornografischen Inhalten im World Wide Web ins Ausland: 143,
davon wurden
innerhalb 1 Woche gelöscht: 97 (68%)
innerhalb 2 Wochen gelöscht: 133 (93%)
innerhalb 3 Wochen gelöscht: 140 (98%)
innerhalb 4 Wochen gelöscht: 142 (99%).
Diese Zahlen belegen, dass das Löschen von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt auch im Ausland möglich ist. Es muss jetzt also darum gehen, die internationale Zusammenarbeit so auszubauen, dass die Löschungen noch effektiver und schneller erfolgen können. Die Forderungen nach Netzsperren lassen sich nun nicht mal mehr mit Hilfe des BKA stützen.