Vertreter der Opposition, Datenschützer und Wirtschaftsverbände haben die vom Bundeskabinett beschlossenen umfassenden Erweiterungen der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr scharf gerügt. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sprach von einem “Panoptikum der Überwachung”. Von Rasterfahndung über Späh- und Lauschangriffe bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung: Das BKA werde mit dem Kabinettsentwurf (PDF-Datei) zur “Super-Spitzel-Behörde” ausgebaut.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte an diesem “schwarzen Tag für die Menschenrechte” die geplante “Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI”. Heftige Proteste auch von den Linken: Fraktionsvize Wolfgang Neskovic befürchtet, dass mit der noch vom Bundestag zu beratenden Novelle erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt werde, “sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen”. So werde “eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen”.
Ähnlich äußerten sich Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen: “Besonders heikel ist der Umbau der Sicherheitsarchitektur, den das Gesetz vorsieht: Das Bundeskriminalamt wird zur Superbehörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgebaut.” Generell habe die Bundesregierung mit dem Gesetz, das neben der neuen Lizenz für die Ausforschung von IT-Systemen etwa auch die Rasterfahndung ausweite, einen “Best-of-Katalog” des Überwachungsstaats produziert. BKA-Chef Jörg Ziercke will von derlei Vorwürfen aber nichts wissen. Auch SPD-Innenpolitiker sehen in einigen Punkten noch Korrekturbedarf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erhob ebenfalls “erhebliche datenschutzrechtliche” Bedenken. Das BKA solle trotz seines eingeschränkten Aufgabenbereichs bei der Prävention mehr Befugnisse erhalten, als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustünden. Es sei daher zweifelhaft, ob die Einräumung so weitgehender neuer Kompetenzen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trage. Als “unzureichend” bezeichnete Schaar die vorgesehenen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen.
Piltz hat vergleichbare konkrete Einwände. Als “vollkommen inakzeptabel” bezeichnete sie die geplante Möglichkeit für das BKA, in Wohnungen Kameras ohne strikte Regelung zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen anzubringen. Bei der Klausel zu Online-Razzien würden zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten. Weder sei entgegen früherer Verlautbarungen aus Bundesministerien explizit verboten, zur Installation der Überwachungsprogramme Wohnungen zu betreten, “noch ist der Kernbereichsschutz so ausgestaltet, dass die unantastbare Menschenwürde geschützt wird”.
Quelle: heise.de
große Spitzeljagd
Die Deutsche Telekom hat monatelang Telefondaten von Managern, Aufsichtsräten und Journalisten ausgespäht. Ein sehr schöner Beweis dafür, das die Vorratsdatenspeicherung jederzeit missbraucht werden kann. Herr Obermann ist jetzt fieberhaft auf der Suche nach den Spitzeln im eigenen Haus. Nach monatelangem Suchen wird sich dann herausstellen, es konnten leider keine gefunden werden oder der Pförtner hat mit der Überwachung der Manager eigenmächtig gehandelt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) will aber jetzt den Bock zum Gärtner machen. Er forderte, sämtliche Verbindungsdaten in einem Sicherheits-Center (wahrscheinlich die neue NSA-Zentrale des deutschen Rollstuhlministers) unter Aufsicht von Datenschützern zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert (wie bei der Telekom) zugreifen. Warum eigentlich nicht gleich bei der alles verklagende (Kunden, unsere Kinder, ja selbst Staatsanwälte) Contentindustrie? Der sicherste Datenschutz ist immer noch, die Daten innerhalb der Vorratsdatenspeicherung NICHT zu erheben!

G8-Razzien: Attac fordert Löschung von Namen aus Akten
Anlässlich des Jahrestages der bundesweiten Razzien vor dem G8-Gipfel fordert das globalisierungskritische Netzwerk Attac, sämtliche bei den Durchsuchungen gesammelten Daten und Namen aus den Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu löschen. Der so genannte Terrorismus-Paragraf 129a sei als Einfallstor für polizeiliche Willkür abzuschaffen. “Die Razzien waren illegal. Die rechtswidrig gewonnenen Daten haben in den Akten der Ermittlungsbehörden nichts verloren und dürfen nicht weiterhin benutzt werden, um politisch engagierte Menschen einzuschüchtern”, sagte Pedram Shahyar vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. Am 9. Mai 2007 hatten rund 900 Polizisten auf Geheiß der Bundesanwaltschaft mehr als 40 Wohnungen, Büros, Läden und Kulturzentren von angeblichen G8-Gegnern durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Begründet wurden die Razzien mit Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung). Am 4. Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Durchsuchungen für rechtswidrig. “Die Bundesanwaltschaft hat den Paragrafen 129a missbraucht, um die globalisierungskritische Szene im Vorfeld des G8-Gipfels zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Bleiben die Namen in den Akten, Read the rest of this entry »
sie nimmt Gestalt an
Wie heise.de heute meldet, gehen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Aufbau einer Bundesabhörzentrale, die staatliche Lauschangriffe koordiniert, deutlich weiter, als zunächst bekannt geworden war. Die geplante zentrale Abhöreinrichtung soll einem Bericht des “Spiegel” zufolge mittelfristig zu einer Art Technikdienstleister nach Vorbild der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) oder des britische Government Communications Headquarters (GCHQ) ausgebaut werden. Dies gehe aus einem internen Papier des Innenministeriums hervor. Bei den beiden genannten Einrichtungen handelt es sich um gestandene Geheimdienste, die sich etwa um das Knacken verschlüsselter Kommunikation kümmern. Die NSA steht seit Längerem als Mittelpunkt eines umfangreichen Beschnüffelungsprogramms der US-Regierung im Zentrum der Kritik. Schäuble will laut der Vorlage auch die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes aus dem deutschen Auslandsgeheimdienst herauslösen und in die neue Abhörbehörde integrieren, die zunächst beim Bundesverwaltungsamt in Köln angesiedelt werden soll. Es gehe darum, heißt es in dem Papier, “inländische Telekommunikationsüberwachung mit der internationalen Telekommunikationsüberwachung” zu verbinden. Zur Begründung gibt das Ministerium an, dass die Sicherheitsbehörden den neuen digitalen Kommunikationswegen und Verschlüsselungsmöglichkeiten “nicht mehr ausreichend begegnen” könnten. Somit hat der deutsche Rollstuhlfahrer endlich sein wahres Gesicht gezeigt, er möchte die Überwachung des ganzes Volkes konzentrieren und dann mit den Daten international handeln. Dagegen war die ostdeutsche STASI eine Milchbubiorganisation.
Metastasen
[Update 20.04.2008]Damit sich ein jeder jetzt ein eigenes Bild vom neuen Entwurf des BKA-Gesetzes machen kann, gibt es jetzt eine PDF-Variante auf netzpolitik.org zum nachlesen. Leider wurde ja bisher von offizieller Stelle (von den deutschen Medien ganz zu schweigen) vergessen, die Öffentlichkeit über die Pläne von Schäuble, Zypries und Co. aufzuklären.
Künftig soll die Überwachung durch Wanzen und Videokameras in Wohnungen von unbescholtenen Bürgern erlaubt sein. Es genügt schon, wenn sich dort Verdächtige aufhalten. Das steht im neuen Entwurf des BKA-Gesetzes. Im Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person “richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Woher weiss man denn jetzt, wann sich ein Verdächtiger in der eigenen Wohnung aufhält. Müssen die Deutschen jetzt alle Geburtstagseinladungslisten auf Verdächtige überprüfen, damit man sicher sein kann, das die eigene Feier nicht auf einem BKA-Bildschirm landet. Es handelt sich um eine Lidlisierung des Rechts. Wenn in Supermärkten Kunden und Mitarbeiter durch beauftragte Privatdetektive heimlich beobachtet werden, schreit die Politik – zu Recht – auf. Wenn aber der Staat die Menschen in deren eigenen vier Wänden heimlich beobachtet, dann soll das in einem Rechtsstaat erlaubt sein? Das höchste Gericht hat sehr penible Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der Privatheit gefordert. In Paragraph 20k, Absatz 7 des neuen Gesetzes kann man den Eindruck haben, dass sich die Minister Schäuble und Zypries darüber lustig machen.
Wir waren bisher immer der Meinung, wir haben 2008, aber irgendwie ist in Deutschland 1984!