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So langsam wachen auch größere Medien auf, was das neue BKA-Gesetz für große Risiken für die Freiheit in Deutschland birgt. In einem Artikel bringt die Sueddeutsche.de Argumente das die Entschärfung des Gesetzes eine Lachnummer ist.
Auch in Eilfällen soll nun der Richter die Online-Durchsuchung anordnen müssen, eine Anordnung durch den Chef des Bundeskriminalamts, wie ursprünglich geplant, reicht nicht. Das ist mehr als nichts, genügt aber hinten und vorne nicht. Am rechtsstaatlich völlig unzulänglichen Paragrafen 20 k des BKA-Gesetzes wurden offenbar keinerlei Änderungen vorgenommen. Das bedeutet: Es gibt praktisch keine Fälle, bei denen auf eine Online-Durchsuchung von vornherein verzichtet werden muss.
Es bleibt bei einer langen Liste von rechtsstaatlichen Verstößen: Es bleibt dabei, dass das Zeugnisverweigerungsrecht von Anwälten, Ärzten und Journalisten beiseite geräumt wird. Nur Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger bleiben gegen Ausspähung leidlich geschützt.
Es bleibt dabei, dass eine Rundumüberwachung mit den geballten heimlichen Ermittlungsmethoden ohne weiteres möglich ist.
Es bleibt dabei, dass der Begriff “internationaler Terrorismus” zwar der Generalschlüssel für das BKA ist, aber nicht definiert wird.
Es bleibt dabei, dass es keinen Versuch gibt, einen Rechtsschutz gegen heimliche Grundrechtseingriffe zu organisieren.
Und es bleibt schließlich bei einer viel zu langen Erprobungszeit für das Gesetz – bis 2020! In der vorliegenden Fassung darf es nicht einmal sechs Tage in Probe gehen.
Alles Argumente die die Gegner der Vorratsdatenspeicherung und die Gegner des BKA-Gesetzes schön über ein Jahr versuchen breitenwirksam zu publizieren. Glasdemokratie: Dieses verspätete Aufwachen der großen Medien ist symptomatisch für Deutschland, aber vielleicht ist das ja auch Methode.
Der Bundesstasinnenminister Schäuble versucht in letzter Minute noch Druck auf den Bundesrat auszuüben. Zitat:
“Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande”
Verhandlungsführer der wankelmütigen SPD, die hauptsächlich an drei Punkten Nachbesserungen fordern und sich dabei etwa für eine Richtergenehmigung von heimlichen Online-Durchsuchungen auch in eiligen Fällen aussprechen, hatten zuvor bereits einen raschen Kompromiss in Aussicht gestellt. Alle anderen Parteien (Grüne, FDP, Linke) lehnen das Gesetz ab. Glasdemokratie: Leider ist der Schäuble mal wieder nicht konsequent. Er hat bei einem Scheitern des BKA-Gesetzes im Bundestag, jedenfalls nicht seinen Rücktritt (äh Fahrt) angekündigt. Also werden noch mehr Grundgesetz feindliche Ideen von diesem Mann zu erwarten sein.
Passend und kurz vor der Entscheidung im Bundesrat über das BKA-Gesetz bringt die Bundesanwaltschaft eine wichtige Meldung. Ihnen sei ein “Schlag gegen islamistische Internetpropaganda” gelungen. Wer also islamistische Propaganda verbreitet, wird jetzt zum mutmaßliche Terrorhelfer. Es ist nur verwunderlich, immer kurz vor Abstimmung einer Gesetzesvorlage tauchen Wasserstoffperoxidmischer oder Internetterroristen auf. Und das fällt NICHT nur Glasdemokratie auf.
Wie heise.de gerade meldet hat die Bundesregierung soeben die Freiheit in Deutschland abgeschafft. Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur “vorsorglichen” Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen. Insgesamt hatten viele Sachverständige verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken angesichts des Gesamtvorhabens geäußert. Trotzdem soll der Vorstoß nun mit den Änderungen der Koalition bereits am Mittwoch vom Bundestag abgesegnet werden. Sollte auch der Bundesrat in Folge zustimmen, könnte das BKA-Gesetz noch Ende des Jahres in Kraft treten.
Als am Sonnabend den 11. Oktober mehrere zehntausend Bürger in Berlin gegen die Überwachung auf die Straße gingen, soll angeblich nur ein offen filmender Polizist gesehen worden sein. Aber es war ein ganzes Kamerateam vor Ort und hat sehr verdeckt den ganzen Demonstrationszug gefilmt. Die filmenden Beamten wurden dabei ihrerseits aber von einem aufmerksamen Demonstranten gefilmt. Unter dem Titel “Surveilling anti-surveillance crowd aka is surveillance for terrorists only?” hat ein gewisser “friendofchange” ein fünf Minuten langes Video bei Youtube veröffentlicht.
Das Video von friendofchange zeigt zahlreiche Szenen, in denen Polizisten Kameras in offenen Jacken oder hinter Schutzhelmen verbergen. Offensichtlich wollten sie nicht, dass jemand bemerkt, dass sie filmen. Beispiele für die staatlichen Dreharbeiten finden sich im Youtube-Video bei 0:59, 1:30 und 1:39; die Stellen zeigen Polizisten, deren Kameras aus der Jacke herausschauen. Fazit: Die Demonstration war dringend notwendig.