Archiv für die Kategorie: ‘Verfassungsklage’

13
Apr

Gerhart Baum fordert das Ende von ELENA

Erstellt von: Redaktion

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das im Januar angelaufene “Elektronische Entgeltnachweis”-Verfahren (Elena), bei dem Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung melden müssen, für verfassungswidrig. “Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente”, sagt Baum. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die neue Datensammlung halte er deshalb für “erfolgversprechend”. Anwalt Baum selbst hatte erst jüngst mit einer Beschwerde gegen die Vorratspeicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten in Karlsruhe Erfolg. Für ihn sei Elena “in gewisser Weise sogar schlimmer” als die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten dezentral bei Unternehmen vorgehalten werden: “Hier speichert eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre”. Aktuell sehe es so aus, als würde mit Elena nicht einmal das ursprüngliche Ziel erreicht, die Verwaltung zu vereinfachen – jedenfalls nicht zeitnah und nur mit erheblichen Vorleistungen der Betriebe. Es liege deshalb jetzt nichts näher als die Frage: Brauchen wir Elena wirklich? Gerhart Baum: “Überbordenden Datenhunger hatten wir genug, mir scheint dringend Datenaskese angezeigt”.

FacebookTwitterEmail
1
Apr

Massenbeschwerde gegen ELENA

Erstellt von: Redaktion

elena

Einen Monat nach dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung haben deutsche Bürgerrechtsorganisationen beim deutschen Verfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen die Datensammlung ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) eingereicht. Über 21.000 Bürger unterstützen laut der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD die Beschwerde, die am Mittwoch an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war. “Unserer Ansicht nach verstößt ELENA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit”, erklärte Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert. Seit Anfang Jänner müssen die Arbeitgeber in Deutschland monatlich Daten sämtlicher Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank senden, auf die Mitarbeiter von Arbeits- und Sozialämtern Zugriff haben. Nach den Plänen des deutschen Wirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können.
Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen ELENA vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.

FacebookTwitterEmail
2
Mrz

Das deutsche BVG hat versagt

Erstellt von: Redaktion

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.” Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.

Der Duckhome-Blog beschreibt das Urteil wie folgt:

Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so. Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich 10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix mehr einkassiert.
FacebookTwitterEmail

Nachdem der Verfassungsgerichtshofs Rumäniens Anfang Oktober die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig erklärt hat, liegt nun eine deutsche Übersetzung des Urteils vor, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet. Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis “zur Regel” mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht mehr “frei und unzensiert” ausgeübt werden, so das Gericht. Zudem wecke die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten bei den Bürgern “die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch”. Zudem drohe die anlasslose Erfassung die Unschuldsvermutung “auszuhebeln”. Insgesamt könne die VDS daher “nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden”. “Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt”, forderte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Umsetzungsgesetz anhängig, die bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen und Einschränkungen der Datennutzung geführt haben. Die mündliche Verhandlung ist für den 15.12. angesetzt. In Österreich ist die VDS noch nicht umgesetzt, ein Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Begutachtung.

FacebookTwitterEmail
3
Jul

Erste Verfassungsklage gegen das ZugErschwG

Erstellt von: Redaktion

[Update 03.07.2008] Oh mann, man kommt schon gar nicht mehr hinterher. Der Herr Taus hat heute eine bemerkenswerte Rede im Bundestag über Grundrechte gehalten! Fefe meint, er hätte ordentlich mit seinem Schuh aufs Pult geschlagen. (bildlich gesprochen)

Wir hatten eigentlich die Indianer von MANITU in Verdacht, das sie die ersten sein würden, die gegen das ZugErschwG Verfassungsklage einreichen. Aber das macht ja jetzt, als erster, doch der Herr Tauss. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der Klageschrift.

Read the rest of this entry »

FacebookTwitterEmail
Seite 1 von 41234
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: