Archiv für die Kategorie: ‘Bundesverfassungsgericht’

19
Dez

Deutsche bezahlen ihre eigene Überwachung

Erstellt von: Redaktion

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition den umstrittenen Gesetzesentwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Die Linksfraktion und die Grünen votierten gegen das Vorhaben; die FDP enthielt sich. Mit dem bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebrachten und Anfang Dezember vom Rechtsausschuss gebilligten Vorstoß soll unter anderem der Abruf von Verbindungs- und Standortdaten, die öffentliche Telekommunikationsanbieter gemäß den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufbewahren müssen, pauschal entschädigt werden. Für die Linken verlangte deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke, dass “in jedem Einzelfall die tatsächlich anfallenden Kosten vergütet werden” müssten. Wenn der unbescholtene Bürger schon für seine eigene Überwachung bezahlen solle, schulde Schwarz-Rot ihm zumindest buchhalterische Sorgfalt. Derzeit seien die Pauschalen teils viel zu hoch, teils überhaupt nicht nachvollziehbar. Somit hat wieder mal die CDU/CSU/SPD Fraktion bewiesen, das sie deutsche Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen treten. Hoffentlich vergessen ihnen die deutschen Mitbürger das nicht bei der nächsten Wahl.
 
Glasdemokratie: Übrigens mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes und dieser erneuten Verschleuderung von Steuergeldern haben die deutschen Mächtigen ihrem Volk ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht.

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Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag die im Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat leicht entschärfte Version der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ohne weitere Aussprache abgesegnet. Für das lange umkämpfte Vorhaben stimmten CDU/CSU und SPD, die Opposition votierte geschlossen dagegen. “Das Vermittlungsergebnis macht aus einem sehr schlechten Gesetz ein schlechtes Gesetz”, so FDP-Innenexpertin Gisela Piltz zu dem Kompromiss; die Verbesserungen beim Kernbereichsschutz seien “lächerlich”. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sprach von einer “Blamage für die SPD”; die Präzisierung der Kompetenzverteilung sei eine Farce. Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit bei den Grünen, sagte, es würden noch “ganz viele Giftzähne” im Gesetz verbleiben. Den Protesten von Ärzten, Anwälten und Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten werden soll, schlossen sich weitere Medienvereinigungen an. “Auch der Gesetzentwurf des Vermittlungsausschusses räumt Journalisten keinen umfassenden Schutz des Berufsgeheimnisses ein”, monierte der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV).
Der FDP-Politiker Gerhart Baum will trotz der Korrekturen am BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der frühere Innenminister kündigte seinen Gang nach Karlsruhe für Anfang Januar an. Der FDP-Politiker gehörte bereits zu den Klägern, die im Februar in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Onlinedurchsuchung zu Fall gebracht hatten. Vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten blieben mangelhaft, begründete Baum seinen Entschluss. Seinen Angaben zufolge werden weitere Personen die Klage unterstützen. Aber auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stimmt der Mittelweg laut der Nachrichtenagentur AP “nicht glücklich”. Er erwartet, dass wegen der Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in einigen Jahren erneut darüber zu diskutieren ist, Online-Durchsuchungen im Eilfall ohne richterliche Zustimmung zu erlauben.

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12
Nov

Zweifel an der Vorratsdatenspeicherung

Erstellt von: Redaktion

Die sachsen-anhaltinische Justizministerin Angela Kolb hat die fortwährende Aufrüstung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen Straftaten kritisiert. “Ich bin kein Verfechter der Vorratsdatenspeicherung”, wandte sich die SPD-Politikerin etwa gegen die vor einem Jahr vom Bundestag beschlossene verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren. Man müsse realistisch sein, gerade was die Strafverfolgungsbehörden angehe. Diese hätten kaum Personal, um die sechs Monate aufbewahrten Verbindungs- und Standortdaten auszuwerten. Somit entstünden letztlich “nur Datenfriedhöfe”. Die Logik der Vorratsdatenspeicherung führt laut Kolb in eine Spirale, “wo es immer den Ruf nach Mehr gibt”. Sie habe daher die Hoffnung, “dass uns Karlsruhe sagt, was rechtlich zulässig ist”, sagte sie in Bezug auf die laufenden Klagen gegen die sechsmonatige Aufbewahrung der Verkehrsdaten beim Bundesverfassungsgericht. Den Gesetzgebern legte sie zudem ans Herz, vor dem Beschluss neuer Sicherheitsgesetze zuerst die bereits ergangenen einschlägigen Entscheidungen der Wahrer des Grundgesetzes zu lesen. Sie sei daher auch gespannt, wie die Karlsruher Richter die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt einschließlich heimlicher Online-Durchsuchungen sehen. Generell gab sie die Losung aus, sich auf die Werte des Grundgesetzes zu besinnen und diese im digitalen Raum umzusetzen. Das grundsätzliche Problem der politischen Überwachungsbefürworter ist ihr technischer Unverstand. Der technische Hintergrund sowie seiner Machbarkeiten, z.B. einer Onlinedurchsuchung mittels einem “Bundestrojaner “, ist den deutschen Kontrollfreaks und Paranoiker mit ihrer Allmachtsphantasie gar nicht beizubringen. Die einsamen Rufe Jürgen Kuris, dem stellvertretenden Chefredakteur der c’t, die “Online-Durchsuchung sei ein “Windei” und lasse sich technisch kaum umsetzen, oder die Jürgen Schmidts (“Jeder kann sich schützen“) oder des Journalisten Falk Lüke (Das Pferd ist eine Ente) verhallten ungehört in der intellektuellen Wüste. Die Idee des Behörden-Hackens ist zu schön, um nicht wahr zu sein. Das traurige an der deutschen Politik ist, das durch Berufspolitiker heute Gesetze verabschiedet werden, ohne sie vorher zu prüfen, ob sie auch Grundgesetztauglich sind. Und das obwohl rund 70% aller deutschen Politiker Juristen sind. Armes Deutschland!

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3
Sep

Massive Nutzung der TK-Vorratsdaten

Erstellt von: Redaktion

Laut einer Statistik der Bundesregierung haben Ermittler allein zwischen Mai und Juli in 934 Strafverfahren auf verdachtsunabhängig gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten zurückgegriffen. Dies geht aus einem Schreiben (PDF-Datei) des federführenden Bundesjustizministeriums an das Bundesverfassungsgericht hervor. Es wurde im Rahmen der “Massenklage” von über 34.000 Bürgern gegen die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren vorgelegt und vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern betont aber, dass sich aus den Zahlen nicht auf einen tatsächlichen Bedarf nach den auf Vorrat zu speichernden Telekommunikationsdaten schließen lasse. Nachdem über 34.000 Bürgerinnen und Bürger im August bei dem Bundesverfassungsgericht beantragt haben, die zum Jahresbeginn eingeführte Vorratsdatenspeicherung auszusetzen, haben staatliche Stellen mehrfach Werbung für die umstrittene Protokollierung des Telekommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens der gesamten Bevölkerung verbreitet: Das bayerische Landeskriminalamt, die Fernsehsendung Report München und nun das Bundesjustizministerium. “Wenn Politiker wie Wolfgang Schäuble oder Dieter Wiefelspütz uns aus Anlass der jüngsten Datenskandale weismachen wollen, nur im privaten Bereich bestünde ein Problem, nimmt ihnen das doch niemand mehr ab”, kommentiert Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bevölkerung hat bereits länger die Nase voll von immer mehr Überwachung durch den Staat, und dass die Daten dort keineswegs sicher sind, zeigen alleine im letzten Jahr die China-Trojaner in der Bundesregierung, die Datenlecks bei den Meldebehörden oder der Verkauf von Daten durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamts.

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3
Sep

Telekom spielt Spitzel der Contentindustrie

Erstellt von: Redaktion

ohne richterlichen Beschluß

Der Jurist Patrick Breyer wirft der Deutschen Telekom vor, die Verbindungsdaten von Nutzern ohne richterliche Anordnung und ausreichenden Schutz an Strafverfolger übersandt zu haben. Es handle sich um einen “erneuten Bruch des Kommunikationsgeheimnisses” durch den Bonner Konzern nach der Aufdeckung der Bespitzelung von Telekom-Managern und Journalisten im Frühjahr, schreibt der Rechtexperte in seinem Blog. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall wegen des Verdachts des rechtswidrigen Angebots von Hörbüchern in Tauschbörsen. Sie habe die Telekom aufgefordert, die Feststellung der Personen zu ermöglichen, denen zu einer bestimmten Uhrzeit eine aufgezeichnete IP-Adresse zugeteilt gewesen sei.
Wie aus dem veröffentlichten Teil der Akte hervorgeht, hat die TK-Firma den Strafverfolgern nicht nur die entsprechenden Personalien mitgeteilt, sondern auch die kompletten Verbindungsdaten mit dem Zeitpunkt des Beginns und Endes der Internetsitzung der jeweiligen Surfer. Verbindungsdaten dürften Telekommunikationsunternehmen aber nur nach richterlicher Anordnung herausgeben, moniert Breyer. Wer derlei sensible Informationen unbefugt offen lege, mache sich strafbar. Erschwerend komme hinzu, dass die Telekom selbst von “Verbindungsdaten” gesprochen und sich damit über die Brisanz der “Lieferung” wohl im Klaren gewesen sei. Weiter beklagt Breyer eine weitgehend ungeschützte Übermittlung der personenbezogenen Daten per E-Mail an die Staatsanwaltschaft. Die Telekom habe offenbar lediglich eine Komprimierung und rudimentäre Verschlüsselung nach dem ZIP-Verfahren eingesetzt, die mit kostenlosen Programmen aus dem Internet in Sekundenschnelle überwunden werden könne. Für den Juristen bestätigt der Fall einmal mehr seine These, dass Telekommunikationsdaten nur dann “sicher” seien, wenn sie erst gar nicht erfasst und gespeichert würden. Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten setzte dagegen große Halden sensibler Informationen der Gefahr “fahrlässiger oder missbräuchlicher Weitergabe aus”.

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