
Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung soeben meldet, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. Vorratsdatenspeicherung) als unverhältnismäßig bezeichnet. (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI)
In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung heißt es wörtlich:
“Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden [...] Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist”.
Schnell abwählen, die Bande!
Der deutsche Innenminister Schäuble hat Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht! Na, das ist ja mal eine Meldung. Wir glauben ja, es gibt mittlerweile keinen deutschen Staatsbürger mehr, der DAS nicht seit geraumer Zeit bemerkt hat. Und wenn der Rollstuhlfahrer nur Gesetze entwirft, die dann durch das Bundesverfassungsgericht (die Hütter des Grundgesetzes) wieder entschärft werden müssen, kann einen das schon frustrieren. Da man als deutscher Politiker immer Recht hat, muss die Schuld grundsätzlich bei anderen gesucht werden. Also, nichts liegt also näher, als den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes die Kompetenz für Demokratie und Freiheit abzusprechen. Wer eine solche Meinung vertritt:
Zunehmende Schwierigkeiten habe er damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger.
kann sich nicht mehr auf dem Boden dessen, bewegen. Das in Deutschland, nicht alle Bürger vor dem Gesetz GLEICH sind, wurde erst wieder durch die sanfte Presse und Gerichtsbehandlung eines skifahrenden Ministerpräsidenten bewiesen. Man stelle sich einmal vor, dieses Unglück, wäre einer “wortbrechenden, verlogenen und machtgeilen” Andrea Ypsilanti passiert. Nicht auszudenken.
Glasdemokratie: Der deutsche Wähler sollte sich in diesem Jahr wirklich die existenzielle Frage stellen, wird er nach der Wahl weiter in Demokratie und Freiheit leben, wenn er Parteien, wie CDU/CSU/SPD wählt.
Das Bundesverfassungsgericht hält den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Dies wurde heute in einem Grundsatzurteil bestätigt. Grundlage für das Urteil ist unter anderem ein Gutachten, welches von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs verfasst wurde. AFP meldet:
Der Einsatz von rund 1800 Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, weil die etwa zwei Millionen betroffenen Wähler nicht überprüfen konnten, ob ihre Stimmen richtig erfasst wurden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt und deshalb der “Bestandsschutz der Volksvertretung überwiegt”.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht wäre nicht Verfassungsgericht, wenn nicht ein Hintertürchen wäre. Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe “zuverlässig” prüfen können, ob die Stimme vom Computer “unverfälscht” erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.
Jetzt sans ganz deppert worn!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise wieder gekippt. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das „Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann”. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung bisher aufgezeichnet wurde. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu „durchgreifenden Nachteilen“ für die Bürger Bayerns.
Glasdemokratie: Endlich mal deutsche Richter die von einer Einschüchterung der Bürger durch die Staatsmacht sprechen. Wie wir finden, eine schallende Ohrfeige für die bayrische CSU, welche die Verschärfung des Versammlungsrecht Juli 2008 durch das bayrische Parlament gedrückt hatte.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Das Stuttgarter “Bündnis für Versammlungsfreiheit” hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden – württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.
Kriegsrichter Filbinger
und Horst Köhler
In seiner diesjährigen Weihnachtsansprache hat der deutsche Bundespräsident Horst Köhler ja bewiesen, das er sich gedanklich irgendwo befindet, nur nicht mehr in der Realität. Im Duckhome-Blog wird zurecht gefragt, ob der Mann ständig unter Drogen steht. Aber so hat er wenigstens für alle sichtbar gezeigt, auf wessen Seite er steht. Nein nicht auf der Seite der kleines Mannes, sondern auf der neoliberalen Ausbeuterseite. Aber wer hat angesichts des Handschlages von Hitlers erfolgreichem Kriegsrichter, dem CDU-Mitglied Hans Filbinger, im Jahre 2004 eigentlich noch daran gezweifelt. Und heute hat es sich auch noch auf die Seite der Überwacher geschlagen. Köhler hat nämlich heute das ErmächtigungsBKA-Gesetz unterzeichnet. Und das ohne bundespräsendiale durchgreifenden Bedenken. In der alkoholgeschwängerten Weihnachtszeit fällt Denken auch echt schwer. Somit startet Deutschland ins Jahr 2009 mit heimlichen Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie und die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und die Ortung von Mobiltelefonen. Eine sehr schöne Einschätzung seiner Weihnachtsrede ist in der Jungen Welt nachzulesen. Wenn das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz wieder kippt, und das kann es nur zwangsläufig, dann wird das auch eine Abberufung von allerhöchster Stelle, für den deutschen Bundespräsidenten.