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	<title>Glasdemokratie &#187; Bundesverfassungsgericht</title>
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	<description>Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden!</description>
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		<title>Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln</title>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2010 19:11:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[AUS für Fonera&#8230; Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="http://www.glasdemokratie.to/wp-content/uploads/2010/05/fonera.jpg" alt="Fonera" title="Fonera" width="85" height="113" />AUS für Fonera&#8230;</p>
<p>Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1647588/">ausreichend gesichert</a> haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: &#8220;Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.&#8221; Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz &#8211; etwa die entgangenen Lizenzgebühren &#8211; bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.<br />
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des <a href="http://www.fon.com/">Fonera</a> sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.</p>
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		<title>Gerhart Baum fordert das Ende von ELENA</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 19:55:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das im Januar angelaufene &#8220;Elektronische Entgeltnachweis&#8221;-Verfahren (Elena), bei dem Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung melden müssen, für verfassungswidrig. &#8220;Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente&#8221;, sagt Baum. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das im Januar angelaufene &#8220;Elektronische Entgeltnachweis&#8221;-Verfahren (Elena), bei dem Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung melden müssen, <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,688270,00.html">für verfassungswidrig</a>. &#8220;Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente&#8221;, sagt Baum. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die neue Datensammlung halte er deshalb für &#8220;erfolgversprechend&#8221;. Anwalt Baum selbst hatte erst jüngst mit einer Beschwerde gegen die Vorratspeicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten in Karlsruhe Erfolg. Für ihn sei Elena &#8220;in gewisser Weise sogar schlimmer&#8221; als die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten dezentral bei Unternehmen vorgehalten werden: &#8220;Hier speichert eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre&#8221;. Aktuell sehe es so aus, als würde mit Elena nicht einmal das ursprüngliche Ziel erreicht, die Verwaltung zu vereinfachen – jedenfalls nicht zeitnah und nur mit erheblichen Vorleistungen der Betriebe. Es liege deshalb jetzt nichts näher als die Frage: Brauchen wir Elena wirklich? Gerhart Baum: &#8220;Überbordenden Datenhunger hatten wir genug, mir scheint dringend Datenaskese angezeigt&#8221;.</p>
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		<title>Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2010 10:55:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html">der gestrigen veröffentlichten Entscheidung</a> stellen die Verfassungsrichter  klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse  geknüpft ist:</p>
<blockquote><p>Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die  Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung  seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.</p></blockquote>
<p>Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob  ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil  seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende  Themen zu kommunizieren.</p>
<p>An dieser Entscheidung werden aber einige der <a href="http://www.buskeismus.de/" target="_blank">deutschen Dunkelkammern</a> zu knabbern haben.</p>
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		<title>Massenbeschwerde gegen ELENA</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 14:14:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Einen Monat nach dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung haben deutsche Bürgerrechtsorganisationen beim deutschen Verfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen die Datensammlung ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) eingereicht. Über 21.000 Bürger unterstützen laut der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD die Beschwerde, die am Mittwoch an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="/wp-content/uploads/2010/04/elena.jpg" alt="elena" title="elena" width="150" height="170" /></p>
<p>Einen Monat nach dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung haben deutsche Bürgerrechtsorganisationen beim deutschen Verfassungsgericht <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1643445/">eine Massenbeschwerde</a> gegen die Datensammlung ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) eingereicht. Über 21.000 Bürger unterstützen laut der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD die Beschwerde, die am Mittwoch an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war. &#8220;Unserer Ansicht nach verstößt ELENA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit&#8221;, erklärte Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert. Seit Anfang Jänner müssen die Arbeitgeber in Deutschland monatlich Daten sämtlicher Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank senden, auf die Mitarbeiter von Arbeits- und Sozialämtern Zugriff haben. Nach den Plänen des deutschen Wirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können.<br />
Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen ELENA vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.</p>
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		<title>Google maßregelt deutsche Gerichtsurteile</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Mar 2010 15:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hamburger Beflaggung Der Justiziar des Suchmaschinenkonzerns in Deutschland, Arnd Haller, beklagte auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift MultiMedia und Recht am heutigen Mittwoch in Berlin eine gewisse &#8220;Anmaßung&#8221; hiesiger Gerichte zur weltweiten Internetregulierung durch ihre Rechtsprechung. Die Amerikaner würden die Deutschen inzwischen &#8220;für vollkommen bekloppt&#8221; halten. Ein Stein des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="http://www.glasdemokratie.to/wp-content/uploads/2010/03/hamburger_beflaggung.jpg" alt="hamburger_beflaggung" title="hamburger_beflaggung" width="120" height="165" />Hamburger Beflaggung</p>
<p>Der Justiziar des Suchmaschinenkonzerns in Deutschland, Arnd Haller, beklagte auf einem Kongress  des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift MultiMedia und Recht am heutigen Mittwoch in Berlin eine gewisse &#8220;<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Justiziar-beklagt-anmassende-deutsche-Gerichtsurteile-963121.html">Anmaßung</a>&#8221; hiesiger Gerichte zur weltweiten Internetregulierung durch ihre Rechtsprechung. Die Amerikaner würden die Deutschen inzwischen &#8220;<strong>für vollkommen bekloppt</strong>&#8221; halten. Ein Stein des Anstoßes ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten deutscher Bürger auch gegen ausländische Webseiten. Laut dem Beschluss vom Anfang des Monats sind deutsche Gerichte durchaus aufgerufen, international in diesem Bereich zu intervenieren. Konkret ging es um eine in Deutschland wohnhafte Person, die in einem Artikel der New York Times mit der russischen Mafia in Verbindung gebracht wurde. Noch unverständlicher empfindet der Rechtsexperte ein noch nicht veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus der vergangenen Woche. In einer Entscheidung über eine einstweilige Verfügung sei Google aufgegeben worden, eine Verlinkung auf eine deutsche Webseite mit strittigen Tatsachenbehauptungen nicht nur aus der deutschen Domain der Suchmaschine herauszunehmen, sondern auch aus dem internationalen Angebot unter der .com-Adresse. Laut Haller richtet sich letzteres primär nicht an deutsche, sondern an englischsprachige Nutzer und sei klar auf den US- Markt ausgerichtet. In dem Ordnungsmittelverfahren ohne mündliche Verhandlung hätten die Richter zugleich paradoxerweise befunden, dass die entsprechende Verlinkung nicht aus dem Google-Angebot unter der österreichischen und der schweizerischen Domain zu löschen sei.</p>
<p><strong>[Glasdemokratie]</strong> Wen wundert denn noch die Haltung der Amerikaner. Alle die schon mal eine deutsche kostenpflichtige Abmahnwelle erlebt haben, zweifeln doch seit dem am deutschen Rechtssystem. Nicht um sonst werden die Kammern in Berlin und Hamburg als reine &#8220;<a href="http://buskeismus.de/">Zensurkammern</a>&#8221; bezeichnet. Und immer öfter muss ja schon das <a href="http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Urteile/228.html">Bundesverfassungsgericht</a> Urteile revidieren. </p>
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		<title>Das deutsche BVG hat versagt</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 19:38:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. &#8220;Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden&#8221;, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. &#8220;Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html" target="_blank">Urteil des Bundesverfassungsgerichts</a> gegen die Vorratsdatenspeicherung  fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der  flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. &#8220;Die verdachtslose  Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten  Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen  werden&#8221;, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis  Vorratsdatenspeicherung. &#8220;Die Bundesregierung kann bei einem  entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie  Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der  Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.&#8221; Dem Richterspruch  zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen  Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem  besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend  Rechnung&#8221; und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und  Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die  Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei  der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben  hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von  den Providern ersatzlos zu löschen.</p>
<p>Der <a href="http://www.duckhome.de/tb/archives/7744-BVerfG-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung.html?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+Duckhome+%28Duckhome%29" target="_blank">Duckhome-Blog</a> beschreibt das Urteil wie folgt:</p>
<div>Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann  man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das  Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige  Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die  Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch  deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so.  Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen  Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich  10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich  geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix  mehr einkassiert.</div>
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		<title>Rumänisches Verfassungsgericht lehnt Vorratsdatenspeicherung ab</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2009/11/27/rumanisches-verfassungsgericht-lehnt-vorratsdatenspeicherung-ab/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 19:52:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nachdem der Verfassungsgerichtshofs Rumäniens Anfang Oktober die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig erklärt hat, liegt nun eine deutsche Übersetzung des Urteils vor, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet. Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis &#8220;zur Regel&#8221; mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Verfassungsgerichtshofs Rumäniens Anfang Oktober die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig erklärt hat, liegt nun eine <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/55/lang,de/#Urteil">deutsche Übersetzung</a> des Urteils vor, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet. Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis &#8220;zur Regel&#8221; mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht mehr &#8220;frei und unzensiert&#8221; ausgeübt werden, so das Gericht. Zudem wecke die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten bei den Bürgern &#8220;die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch&#8221;. Zudem drohe die anlasslose Erfassung die Unschuldsvermutung &#8220;auszuhebeln&#8221;. Insgesamt könne die VDS daher &#8220;nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden&#8221;. &#8220;Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt&#8221;, forderte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Umsetzungsgesetz anhängig, die bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen und Einschränkungen der Datennutzung geführt haben. Die mündliche Verhandlung ist für den 15.12. angesetzt. In Österreich ist die VDS noch nicht umgesetzt, ein Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Begutachtung.</p>
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		<title>Wer dreimal für ein verfassungsfeindliches Gesetz stimmt, fliegt raus</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 19:01:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Ehtik und Moral]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinepetition]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>

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		<description><![CDATA[und RAUS so jedenfalls war die Idee in einer Petition des Fefe-Blogs. Übrigens eine Idee, die ein Demokratieverständnis und den Glauben an das Grundgesetz voraussetzt. Der gesamte Text der Petition ist hier ausführlich zum nachlesen. Na und was glaubt ihr, wie hat der Petitionsausschuss geantwortet? Na klar, abgelehnt! Die Begründung für die Ablehnung ist, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="http://www.glasdemokratie.to/wp-content/uploads/2009/09/tritt.jpg" alt="" title="und ab dafür!" width="150" height="132"  />und RAUS</p>
<p>so jedenfalls war die Idee in einer Petition des <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b4713e43">Fefe-Blogs</a>. Übrigens eine Idee, die ein Demokratieverständnis und den Glauben an das Grundgesetz voraussetzt. Der <a href="http://ptrace.fefe.de/petition.txt">gesamte Text</a> der Petition ist hier ausführlich zum nachlesen. Na und was glaubt ihr, wie hat der Petitionsausschuss geantwortet? Na klar, <strong>abgelehnt</strong>! Die Begründung für die Ablehnung ist, dass der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen kann, und dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. NA KLAR! Fraktionszwang ist ja eine Maßnahme, die im bundesdeutschen Bundestag völlig verpöhnt ist. Im Übrigen sind Abgeordnete explizit davor geschützt, wegen ihrer Äußerungen und Abstimmungen im Parlament verfolgt oder sanktioniert zu werden. Somit kommt es dann zu solchen fadenscheinigen Äußerungen:</p>
<blockquote><p>Ich habe zwar für das Gesetz gestimmt, wegen dem Fraktionszwang, aber ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht stutzt das noch zurecht.</p></blockquote>
<p>Solche Parlamentarier sind echt das LETZTE!</p>
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		<title>Erste Verfassungsklage gegen das ZugErschwG</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Jul 2009 12:02:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetblockaden]]></category>
		<category><![CDATA[Internetzensur]]></category>
		<category><![CDATA[Jörg Tauss]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornographie]]></category>
		<category><![CDATA[Piratenpartei]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsklage]]></category>

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		<description><![CDATA[[Update 03.07.2008] Oh mann, man kommt schon gar nicht mehr hinterher. Der Herr Taus hat heute eine bemerkenswerte Rede im Bundestag über Grundrechte gehalten! Fefe meint, er hätte ordentlich mit seinem Schuh aufs Pult geschlagen. (bildlich gesprochen) [There is a video that cannot be displayed in this feed. Visit the blog entry to see the [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>[Update 03.07.2008]</strong> Oh mann, man kommt schon gar nicht mehr hinterher. Der Herr Taus hat heute eine <em><strong>bemerkenswerte</strong></em> Rede im Bundestag über Grundrechte gehalten! <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b4b32ee8">Fefe meint</a>, er hätte ordentlich mit seinem Schuh aufs Pult geschlagen. (bildlich gesprochen)</p>
<p><center>[There is a video that cannot be displayed in this feed. <a href="http://www.glasdemokratie.to/2009/07/03/erste-verfassungsklage-gegen-das-zugerschwg/">Visit the blog entry to see the video.]</a></center></p>
<p>Wir hatten eigentlich die <a href="/2009/06/18/weg-frei-fur-eine-verfassungsklage/">Indianer von MANITU</a> in Verdacht, das sie die ersten sein würden, die gegen das ZugErschwG Verfassungsklage einreichen. Aber das macht ja jetzt, als erster, doch der Herr Tauss. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der Klageschrift.</p>
<p><span id="more-471"></span></p>
<p>Die Mitwirkungsbefugnisse der Abgeordneten seien deutlich eingeschränkt worden. Das vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition angenommene Gesetz zur &#8220;Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten&#8221; unterscheide sich &#8220;gravierend&#8221; von der zunächst von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes (TMG), heißt es in dem Antrag weiter. Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale.</p>
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		<title>Gysi rockt im Bundestag!</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2009/07/02/gysi-rockt-im-bundestag/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Jul 2009 06:41:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Die Linke]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Gauweiler]]></category>
		<category><![CDATA[Gregor Gysi]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie wir heute wissen, haben die Politiker die dem EU-Vertrag und seinem Begleitgesetz im Bundestag zugestimmt haben, grundgesetzwidrig gehandelt. Zumal sie damals was beschlossen haben, was die meisten gar nicht gelesen hatten. Und weil die meisten das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wieder nicht gelesen haben, hat es ihnen Gregor Gysi nochmal, mehr als deutlich, erklärt. [There [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wir <a href="/2009/06/30/ja-zum-eu-vertrag-dennoch-ein-aber/">heute wissen</a>, haben die Politiker die dem EU-Vertrag und seinem Begleitgesetz im Bundestag zugestimmt haben, grundgesetzwidrig gehandelt. Zumal sie damals was beschlossen haben, was die meisten gar nicht gelesen hatten. Und weil die meisten das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wieder nicht gelesen haben, hat es ihnen Gregor Gysi nochmal, mehr als deutlich, erklärt.<br />
<center>[There is a video that cannot be displayed in this feed. <a href="http://www.glasdemokratie.to/2009/07/02/gysi-rockt-im-bundestag/">Visit the blog entry to see the video.]</a></center></p>
<blockquote><p>&#8230; Warum sagt nicht einer von ihren Fraktionen, wenigstens einen kritischen Satz? &#8220;Ja, wir haben etwas grundgesetzwidriges beschlossen!&#8221; &#8230; Das wäre ja wohl das mindeste, was ich hier erwartet hätte! &#8230; Durch Gauweiler, Staufenberg und die Fraktion die Linke, sind die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt worden und <b>SIE</b> hätten sie geschwächt!</p></blockquote>
<p>Wir sollten uns alle bei Dr. Gauweiler, Graf Staufenberg und den Linken, bedanken! Zumal dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerade erdbebenmäßig durch die EU-Mitgliedsstaaten läuft, denen gerade klar wird , wie sehr die nationalen Parlamente und die nationalen Verfassungsgerichte durch den Lissabon-Vertrag <a href="http://linkablage.blogspot.com/2009/07/urteil-des-bverfg-zu-lissabon-vertrag.html">über den Tisch gezogen</a> wurden.</p>
<p>P.S <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b4b4b92b">Hinweis von Fefe</a>: Geht mal zu Google Deutschland, sucht nach <tt>verräter partei</tt>, und klickt Auf gut Glück.<br />
<b>Glasdemokratie</b>: Natürlich wird diese Partei, jetzt noch lauter schreien: &#8220;Das Internet ist gefährlich und gehört abgeschafft&#8221;</p>
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