Archiv für die Kategorie: ‘Bundesverfassungsgericht’

2
Mrz

Das deutsche BVG hat versagt

Erstellt von: Redaktion

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.” Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.

Der Duckhome-Blog beschreibt das Urteil wie folgt:

Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so. Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich 10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix mehr einkassiert.

Nachdem der Verfassungsgerichtshofs Rumäniens Anfang Oktober die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig erklärt hat, liegt nun eine deutsche Übersetzung des Urteils vor, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet. Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis “zur Regel” mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht mehr “frei und unzensiert” ausgeübt werden, so das Gericht. Zudem wecke die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten bei den Bürgern “die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch”. Zudem drohe die anlasslose Erfassung die Unschuldsvermutung “auszuhebeln”. Insgesamt könne die VDS daher “nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden”. “Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt”, forderte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Umsetzungsgesetz anhängig, die bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen und Einschränkungen der Datennutzung geführt haben. Die mündliche Verhandlung ist für den 15.12. angesetzt. In Österreich ist die VDS noch nicht umgesetzt, ein Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Begutachtung.

und RAUS

so jedenfalls war die Idee in einer Petition des Fefe-Blogs. Übrigens eine Idee, die ein Demokratieverständnis und den Glauben an das Grundgesetz voraussetzt. Der gesamte Text der Petition ist hier ausführlich zum nachlesen. Na und was glaubt ihr, wie hat der Petitionsausschuss geantwortet? Na klar, abgelehnt! Die Begründung für die Ablehnung ist, dass der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen kann, und dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. NA KLAR! Fraktionszwang ist ja eine Maßnahme, die im bundesdeutschen Bundestag völlig verpöhnt ist. Im Übrigen sind Abgeordnete explizit davor geschützt, wegen ihrer Äußerungen und Abstimmungen im Parlament verfolgt oder sanktioniert zu werden. Somit kommt es dann zu solchen fadenscheinigen Äußerungen:

Ich habe zwar für das Gesetz gestimmt, wegen dem Fraktionszwang, aber ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht stutzt das noch zurecht.

Solche Parlamentarier sind echt das LETZTE!

3
Jul

Erste Verfassungsklage gegen das ZugErschwG

Erstellt von: Redaktion

[Update 03.07.2008] Oh mann, man kommt schon gar nicht mehr hinterher. Der Herr Taus hat heute eine bemerkenswerte Rede im Bundestag über Grundrechte gehalten! Fefe meint, er hätte ordentlich mit seinem Schuh aufs Pult geschlagen. (bildlich gesprochen)


Wir hatten eigentlich die Indianer von MANITU in Verdacht, das sie die ersten sein würden, die gegen das ZugErschwG Verfassungsklage einreichen. Aber das macht ja jetzt, als erster, doch der Herr Tauss. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der Klageschrift.

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2
Jul

Gysi rockt im Bundestag!

Erstellt von: Redaktion Tags: , ,

Wie wir heute wissen, haben die Politiker die dem EU-Vertrag und seinem Begleitgesetz im Bundestag zugestimmt haben, grundgesetzwidrig gehandelt. Zumal sie damals was beschlossen haben, was die meisten gar nicht gelesen hatten. Und weil die meisten das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wieder nicht gelesen haben, hat es ihnen Gregor Gysi nochmal, mehr als deutlich, erklärt.


… Warum sagt nicht einer von ihren Fraktionen, wenigstens einen kritischen Satz? “Ja, wir haben etwas grundgesetzwidriges beschlossen!” … Das wäre ja wohl das mindeste, was ich hier erwartet hätte! … Durch Gauweiler, Staufenberg und die Fraktion die Linke, sind die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt worden und SIE hätten sie geschwächt!

Wir sollten uns alle bei Dr. Gauweiler, Graf Staufenberg und den Linken, bedanken! Zumal dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerade erdbebenmäßig durch die EU-Mitgliedsstaaten läuft, denen gerade klar wird , wie sehr die nationalen Parlamente und die nationalen Verfassungsgerichte durch den Lissabon-Vertrag über den Tisch gezogen wurden.

P.S Hinweis von Fefe: Geht mal zu Google Deutschland, sucht nach verräter partei, und klickt Auf gut Glück.
Glasdemokratie: Natürlich wird diese Partei, jetzt noch lauter schreien: “Das Internet ist gefährlich und gehört abgeschafft”

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