Die Speicherungs-Praxis fast aller Telekommunikationsanbieter ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gesetzwidrig. Die Unternehmen ignorieren die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, genauso wie Politiker aus Union und SPD sowie Polizeivertreter. zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten deutscher Mobilfunkanbieter. Angesichts der sich ständig wiederholenden Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wähnen sich die Telefonanbieter T-Mobile, Vodafone und E-Plus offenbar in guter Gesellschaft. Rühmliche Ausnahme ist hier O2, die sich an den Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten scheinen. Nicht nur, dass die Befürworter der anlasslosen Speicherung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung keine Argumente auf ihrer Seite haben, weil eine Vorratsdatenspeicherung keinen relevanten Zugewinn bei der Verbrechensaufklärung bringt. Sie stehen jetzt überdies in der Pflicht zu beweisen, dass ihr ständiges Gerede von einer aktuell bestehenden ‚Schutzlücke’ keine dreiste Lüge ist. Denn das Geheimpapier der Generalstaatsanwaltschaft München belegt, dass schon längst alle angeblich unerlässlichen Mobilfunkdaten vorhanden sind, freilich illegal auf Vorrat gespeichert. Dies wirft eine Reihe gravierender Fragen auf: So muss schnellstens geklärt werden, seit wann die Unternehmen die Kundendaten bis zu sechs Monate speichern, ob und wenn ja wie viele dieser Daten durch Polizei oder Geheimdienste angefordert und für welche Zwecke illegal zur Verfügung gestellt wurden und seit wann Innenminister von Bund und Ländern von dieser anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wussten. Speicherung, die heute illegal ist, darf morgen nicht legalisiert werden. Deshalb müssen sich Menschen in der Bürgerrechtsbewegung engagieren und z.B. am 10. September in Berlin auf der Demonstration ‚Freiheit statt Angst‘ dem Kurs in den Überwachungsstaat Widerstand entgegensetzen.
Quelle: Jan Korte (Die Linke)

AUS für Fonera…


