Archiv für die Kategorie: ‘Bundesverfassungsgericht’

12
Mai

Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln

Erstellt von: Redaktion

FoneraAUS für Fonera…

Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.

13
Apr

Gerhart Baum fordert das Ende von ELENA

Erstellt von: Redaktion

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das im Januar angelaufene “Elektronische Entgeltnachweis”-Verfahren (Elena), bei dem Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung melden müssen, für verfassungswidrig. “Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente”, sagt Baum. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die neue Datensammlung halte er deshalb für “erfolgversprechend”. Anwalt Baum selbst hatte erst jüngst mit einer Beschwerde gegen die Vorratspeicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten in Karlsruhe Erfolg. Für ihn sei Elena “in gewisser Weise sogar schlimmer” als die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten dezentral bei Unternehmen vorgehalten werden: “Hier speichert eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre”. Aktuell sehe es so aus, als würde mit Elena nicht einmal das ursprüngliche Ziel erreicht, die Verwaltung zu vereinfachen – jedenfalls nicht zeitnah und nur mit erheblichen Vorleistungen der Betriebe. Es liege deshalb jetzt nichts näher als die Frage: Brauchen wir Elena wirklich? Gerhart Baum: “Überbordenden Datenhunger hatten wir genug, mir scheint dringend Datenaskese angezeigt”.

8
Apr

Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit

Erstellt von: Redaktion

Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.

1
Apr

Massenbeschwerde gegen ELENA

Erstellt von: Redaktion

elena

Einen Monat nach dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung haben deutsche Bürgerrechtsorganisationen beim deutschen Verfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen die Datensammlung ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) eingereicht. Über 21.000 Bürger unterstützen laut der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD die Beschwerde, die am Mittwoch an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war. “Unserer Ansicht nach verstößt ELENA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit”, erklärte Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert. Seit Anfang Jänner müssen die Arbeitgeber in Deutschland monatlich Daten sämtlicher Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank senden, auf die Mitarbeiter von Arbeits- und Sozialämtern Zugriff haben. Nach den Plänen des deutschen Wirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können.
Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen ELENA vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.

25
Mrz

Google maßregelt deutsche Gerichtsurteile

Erstellt von: Redaktion

hamburger_beflaggungHamburger Beflaggung

Der Justiziar des Suchmaschinenkonzerns in Deutschland, Arnd Haller, beklagte auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift MultiMedia und Recht am heutigen Mittwoch in Berlin eine gewisse “Anmaßung” hiesiger Gerichte zur weltweiten Internetregulierung durch ihre Rechtsprechung. Die Amerikaner würden die Deutschen inzwischen “für vollkommen bekloppt” halten. Ein Stein des Anstoßes ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten deutscher Bürger auch gegen ausländische Webseiten. Laut dem Beschluss vom Anfang des Monats sind deutsche Gerichte durchaus aufgerufen, international in diesem Bereich zu intervenieren. Konkret ging es um eine in Deutschland wohnhafte Person, die in einem Artikel der New York Times mit der russischen Mafia in Verbindung gebracht wurde. Noch unverständlicher empfindet der Rechtsexperte ein noch nicht veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus der vergangenen Woche. In einer Entscheidung über eine einstweilige Verfügung sei Google aufgegeben worden, eine Verlinkung auf eine deutsche Webseite mit strittigen Tatsachenbehauptungen nicht nur aus der deutschen Domain der Suchmaschine herauszunehmen, sondern auch aus dem internationalen Angebot unter der .com-Adresse. Laut Haller richtet sich letzteres primär nicht an deutsche, sondern an englischsprachige Nutzer und sei klar auf den US- Markt ausgerichtet. In dem Ordnungsmittelverfahren ohne mündliche Verhandlung hätten die Richter zugleich paradoxerweise befunden, dass die entsprechende Verlinkung nicht aus dem Google-Angebot unter der österreichischen und der schweizerischen Domain zu löschen sei.

[Glasdemokratie] Wen wundert denn noch die Haltung der Amerikaner. Alle die schon mal eine deutsche kostenpflichtige Abmahnwelle erlebt haben, zweifeln doch seit dem am deutschen Rechtssystem. Nicht um sonst werden die Kammern in Berlin und Hamburg als reine “Zensurkammern” bezeichnet. Und immer öfter muss ja schon das Bundesverfassungsgericht Urteile revidieren.

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