Archiv für die Kategorie: ‘Bundesverfassungsgericht’

[Update 11.10.2011] Karl Weiss – Wir brechen die Verfassung
 
[Update 10.10.2011] Mittlerweile geben ja verschiedene Bundesländer zu, das sie den Trojaner mehrmals eingesetzt haben. Und der Hersteller des Trojaners ist wohl auch entlarvt, wenn man ein wenig in den Ausschreibungsunterlagen der EU stöbert.
 
Der vom CCC analysierte Trojaner wurde wohl vom LKA in Bayern eingesetzt! Und das wurde schon einmal für rechtswidrig erklärt. Wir können aber getrost davon ausgehen dass den auch andere Bundesländer eingesetzt haben. Eine der Quellen des CCC hat sich heute auch schon selbst offenbart.
 
Die Funktionen des Bundestrojaner die der CCC entdeckt hat, einmal leicht erklärt!


 
Endlich ist es soweit. Seit Jahren versucht der CCC den Bundestrojaner zu bekämpfen. Und immer wieder haben sie gefordert, lasst uns einen untersuchen. Jetzt war es soweit! Dem CCC sind mehrere Varianten des Bundestrojaner zugespielt worden. Und die Ergebnisse der Analyse sind ernüchternd und erschreckend zu gleich! Die entsprechende Pressemitteilung des CCC ist sehr entlarvend! Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können. Oh Oh!
Nicht erst seit das Bundesverfassungsgericht die Pläne zum Einsatz des Bundestrojaners am 27. Februar 2008 durchkreuzte, ist von der unauffälligeren Neusprech-Variante der Spionagesoftware die Rede: von der “Quellen-TKÜ” (“Quellen-Telekommunikationsüberwachung”). Mit anderen Worten, es sollte “doch nur Skype abgehört werden”, weiter nichts!? Tatsächlich aber hat der Trojaner eine Nachladefunktion für beliebige zusätzlich Malware. Wenn dieser Trojaner erst einmal auf einem Rechner installiert ist, steht dieser danach für jeden offen wie ein Scheunentor! Man muss nur anklopfen und den Trojaner freundlich bitten. Und das Kernelmodul räumt allen lokalen Benutzern Adminrechte an. So etwas nennt man sicherheitstechnisch ein Kastatrophe! Zumindest haben die Antivirenhersteller vom CCC inzwischen Kopien des Trojaners erhalten und sollten ihn ab morgen früh erkennen und entfernen können, zumal keine Rootkit-übliche Tarnfunktionalität in dem Kernelmodul implementiert war.
Es gibt sogar schon bundesdeutsche Medien, die sich trauen darüber zu berichten. So z.Bsp. die Zeit! Auch die FAZ hat schon zwei bemerkenswerte Artikel veröffentlicht. Erstaunlich ist, das deutsche Leitmedien die richtigen Gedankengänge veröffentlichen. Na mal, abwarten, ob in der nächsten Woche dem bundesdeutschen politischen Establishment der Arsch auf Grundeis geht? Eines aber ist ganz sicher, dass bundesdeutsche Wahlergenis der Piratenpartei wird in der nächsten Woche wohl locker zweistellig werden.

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Die Speicherungs-Praxis fast aller Telekommunikationsanbieter ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gesetzwidrig. Die Unternehmen ignorieren die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, genauso wie Politiker aus Union und SPD sowie Polizeivertreter. zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten deutscher Mobilfunkanbieter. Angesichts der sich ständig wiederholenden Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wähnen sich die Telefonanbieter T-Mobile, Vodafone und E-Plus offenbar in guter Gesellschaft. Rühmliche Ausnahme ist hier O2, die sich an den Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten scheinen. Nicht nur, dass die Befürworter der anlasslosen Speicherung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung keine Argumente auf ihrer Seite haben, weil eine Vorratsdatenspeicherung keinen relevanten Zugewinn bei der Verbrechensaufklärung bringt. Sie stehen jetzt überdies in der Pflicht zu beweisen, dass ihr ständiges Gerede von einer aktuell bestehenden ‚Schutzlücke’ keine dreiste Lüge ist. Denn das Geheimpapier der Generalstaatsanwaltschaft München belegt, dass schon längst alle angeblich unerlässlichen Mobilfunkdaten vorhanden sind, freilich illegal auf Vorrat gespeichert. Dies wirft eine Reihe gravierender Fragen auf: So muss schnellstens geklärt werden, seit wann die Unternehmen die Kundendaten bis zu sechs Monate speichern, ob und wenn ja wie viele dieser Daten durch Polizei oder Geheimdienste angefordert und für welche Zwecke illegal zur Verfügung gestellt wurden und seit wann Innenminister von Bund und Ländern von dieser anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wussten. Speicherung, die heute illegal ist, darf morgen nicht legalisiert werden. Deshalb müssen sich Menschen in der Bürgerrechtsbewegung engagieren und z.B. am 10. September in Berlin auf der Demonstration ‚Freiheit statt Angst‘ dem Kurs in den Überwachungsstaat Widerstand entgegensetzen.

Quelle: Jan Korte (Die Linke)

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12
Mai

Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln

Erstellt von: Redaktion

FoneraAUS für Fonera…

Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.

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13
Apr

Gerhart Baum fordert das Ende von ELENA

Erstellt von: Redaktion

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das im Januar angelaufene “Elektronische Entgeltnachweis”-Verfahren (Elena), bei dem Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung melden müssen, für verfassungswidrig. “Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente”, sagt Baum. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die neue Datensammlung halte er deshalb für “erfolgversprechend”. Anwalt Baum selbst hatte erst jüngst mit einer Beschwerde gegen die Vorratspeicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten in Karlsruhe Erfolg. Für ihn sei Elena “in gewisser Weise sogar schlimmer” als die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten dezentral bei Unternehmen vorgehalten werden: “Hier speichert eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre”. Aktuell sehe es so aus, als würde mit Elena nicht einmal das ursprüngliche Ziel erreicht, die Verwaltung zu vereinfachen – jedenfalls nicht zeitnah und nur mit erheblichen Vorleistungen der Betriebe. Es liege deshalb jetzt nichts näher als die Frage: Brauchen wir Elena wirklich? Gerhart Baum: “Überbordenden Datenhunger hatten wir genug, mir scheint dringend Datenaskese angezeigt”.

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8
Apr

Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit

Erstellt von: Redaktion

Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.

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