große Spitzeljagd
Die Deutsche Telekom hat monatelang Telefondaten von Managern, Aufsichtsräten und Journalisten ausgespäht. Ein sehr schöner Beweis dafür, das die Vorratsdatenspeicherung jederzeit missbraucht werden kann. Herr Obermann ist jetzt fieberhaft auf der Suche nach den Spitzeln im eigenen Haus. Nach monatelangem Suchen wird sich dann herausstellen, es konnten leider keine gefunden werden oder der Pförtner hat mit der Überwachung der Manager eigenmächtig gehandelt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) will aber jetzt den Bock zum Gärtner machen. Er forderte, sämtliche Verbindungsdaten in einem Sicherheits-Center (wahrscheinlich die neue NSA-Zentrale des deutschen Rollstuhlministers) unter Aufsicht von Datenschützern zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert (wie bei der Telekom) zugreifen. Warum eigentlich nicht gleich bei der alles verklagende (Kunden, unsere Kinder, ja selbst Staatsanwälte) Contentindustrie? Der sicherste Datenschutz ist immer noch, die Daten innerhalb der Vorratsdatenspeicherung NICHT zu erheben!
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat erfolgreich eine Petition gegen die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) eingereicht und ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Petition zu unterstützen. Bis zum 01. Juli 2008 kann die Petition online unterzeichnet werden:
Online-Petition unterzeichnen…
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lehnt die geplante Novelle des BKA-Gesetzes vehement ab.
Das BKA soll im Zuge der Reform ein umfassendes Spektrum geheimer Ermittlungsinstrumentarien erhalten, darunter Observation, geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören selbst in Wohnungen, Einsatz von Wanzen sowie die Möglichkeit, auch explizit nicht Beteiligte oder deren Telekommunikationseinrichtungen auszuforschen.
“Neben der fast schon nebensächlichen Online-Durchsuchung bekommt das BKA also eine Vielzahl weiterer exekutiver polizeilicher Befugnisse”, warnt Suat Kasem, die die Petition für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einreichte, “eine gefährliche Entwicklung. Es ist deshalb so wichtig, daß die Bürgerinnen und Bürger diese Petition mitzeichnen!”
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lehnt daher auch die Pläne für eine “Bundesabhörzentrale ab und fordert stattdessen die Einrichtung einer Grundrechteagentur. Diese Grundrechteagentur soll bei heimlichen Ermittlungen und ähnlichen Zwangsmaßnahmen über die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren wachen sowie über die Wahrung der Rechte der Betroffenen.
Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erläutert: “Bisher geht es an der öffentlichen Debatte vorbei, dass es nicht um Befugnisse im Einzelnen geht. Es geht um die zunehmende Erosion des Trennungsgebotes: die Trennung von Geheimdiensten und Polizei ist eine immens wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates.”

G8-Razzien: Attac fordert Löschung von Namen aus Akten
Anlässlich des Jahrestages der bundesweiten Razzien vor dem G8-Gipfel fordert das globalisierungskritische Netzwerk Attac, sämtliche bei den Durchsuchungen gesammelten Daten und Namen aus den Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu löschen. Der so genannte Terrorismus-Paragraf 129a sei als Einfallstor für polizeiliche Willkür abzuschaffen. “Die Razzien waren illegal. Die rechtswidrig gewonnenen Daten haben in den Akten der Ermittlungsbehörden nichts verloren und dürfen nicht weiterhin benutzt werden, um politisch engagierte Menschen einzuschüchtern”, sagte Pedram Shahyar vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. Am 9. Mai 2007 hatten rund 900 Polizisten auf Geheiß der Bundesanwaltschaft mehr als 40 Wohnungen, Büros, Läden und Kulturzentren von angeblichen G8-Gegnern durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Begründet wurden die Razzien mit Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung). Am 4. Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Durchsuchungen für rechtswidrig. “Die Bundesanwaltschaft hat den Paragrafen 129a missbraucht, um die globalisierungskritische Szene im Vorfeld des G8-Gipfels zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Bleiben die Namen in den Akten, Read the rest of this entry »
sie nimmt Gestalt an
Wie heise.de heute meldet, gehen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Aufbau einer Bundesabhörzentrale, die staatliche Lauschangriffe koordiniert, deutlich weiter, als zunächst bekannt geworden war. Die geplante zentrale Abhöreinrichtung soll einem Bericht des “Spiegel” zufolge mittelfristig zu einer Art Technikdienstleister nach Vorbild der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) oder des britische Government Communications Headquarters (GCHQ) ausgebaut werden. Dies gehe aus einem internen Papier des Innenministeriums hervor. Bei den beiden genannten Einrichtungen handelt es sich um gestandene Geheimdienste, die sich etwa um das Knacken verschlüsselter Kommunikation kümmern. Die NSA steht seit Längerem als Mittelpunkt eines umfangreichen Beschnüffelungsprogramms der US-Regierung im Zentrum der Kritik. Schäuble will laut der Vorlage auch die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes aus dem deutschen Auslandsgeheimdienst herauslösen und in die neue Abhörbehörde integrieren, die zunächst beim Bundesverwaltungsamt in Köln angesiedelt werden soll. Es gehe darum, heißt es in dem Papier, “inländische Telekommunikationsüberwachung mit der internationalen Telekommunikationsüberwachung” zu verbinden. Zur Begründung gibt das Ministerium an, dass die Sicherheitsbehörden den neuen digitalen Kommunikationswegen und Verschlüsselungsmöglichkeiten “nicht mehr ausreichend begegnen” könnten. Somit hat der deutsche Rollstuhlfahrer endlich sein wahres Gesicht gezeigt, er möchte die Überwachung des ganzes Volkes konzentrieren und dann mit den Daten international handeln. Dagegen war die ostdeutsche STASI eine Milchbubiorganisation.
Erstellt von: Redaktion
Tags: Wanze
… Ungeziefer im Auto?
Familienwochenendausflug. Das Autoradio spielt ihren Lieblingssender. Gerade bemerkt ihre Frau “Liebling was sind denn das für Störgeräusche im Radio?” Da sie die Klangqualität ihres Autoradio wieder herstellen wollen, machen sie sich im Inneren des Autos auf die Suche nach der Quelle. Und siehe da, schon finden Sie ein technischen Gerät!? Und weil Sie so empört darüber sind, übergeben Sie dieses, an die Presse um herauszufinden, wer den der Besitzer sein könnte. Doch Fehlanzeige, es findet sich kein Besitzer. Vor allen Dingen können Sie sich gar nicht vorstellen, warum jemand sowas in ihrem Auto installieren sollte. Gut Sie lesen unseren Blog, haben sich auch schon mal nach der “militanten Gruppe” auf der Website des Bundeskriminalamtes erkundigt, sie kaufen immer Wasserstoffperoxyd, für die blonde Haare ihrer Frau und schalten immer ihr Handy aus. Sie haben den Vorfall schon fast wieder vergessen, da bekommen Sie Post vom Kieler Innenministerium in dem steht, dass die Wanze dem Innenministerium gehört. Und die wollen die jetzt wieder haben, oder ersatzweise 2500.00€ Schadensersatz.
So passiert, dem Pseudonym Daniel Schenk aus Bad Oldesloh. Der Antifa-Aktivist hatte im Frühjahr 2007 mit anderen das Interesse von Generalbundesanwältin Monika Harms geweckt. Diese hatte die Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen an Bundeswehrfahrzeugen und bei Rüstungsfirmen in Schleswig-Holstein an sich gezogen. Vorwurf: “Bildung einer terroristischen Vereinigung” – Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB). Obwohl es sich um einfache Brandstiftungen handelte, konnte die Bundesanwaltschaft mit der 129a-Allzweckwaffe das gesamte Repertoire nachrichtendienstlicher Mittel beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof durchsetzen. Inzwischen musste die Bundesanwaltschaft das Verfahren an die für Staatsschutzsachen in Schleswig Holstein zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg abgeben, da nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes die Bundesanwaltschaft gar nicht zuständig gewesen war. Denn nach Auffassung des Gerichts könnten einfache Sachbeschädigungen und Brandstiftungen auf leere Gebäude die Staats- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht erschüttern. Aber auch das ist ja nichts Neues, das die deutsche Generalbundesanwältin Harms nicht weiss was Sie tut und somit grundsätzlich über das Ziel hinausschießt. Und dafür regelmäßig vom Bundesgerichtshof eine Klatsche kassiert.
Also, sollte auch bei Ihnen so ein technisches Gerät den Radioempfang stören, dann ausbauen und aufbewahren, es könnte sich irgendwann der Besitzer melden.
Glasdemokratie: Die deutschen Sicherheitsbehörden haben mittlerweile, vor Paranoia, jegliche Peilung verloren.