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Das Busch- und zukünftige Obamazäpfchen hat ja heute die Frau Birthler in ihrer Behörde besucht. Vor 19 Jahren hatten DDR-Bürgerrechtler die einstige Zentrale der Staatssicherheit im Stadtteil Lichtenberg gestürmt. Zum Auftakt des Gedenkjahres zum 20. Jahrestag des Mauerfalls informierte sich die Kanzlerin bei einem Rundgang mit Behördenchefin Marianne Birthler über die Hinterlassenschaft des Ministeriums von Stasi-Chef Erich Mielke und die Arbeit der Behörde. Frau Merkel hat sich erkundigt, ob denn nun alle ihre Beweise für die Teilnahme an der Havemannbespitzelung vernichtet sind und Frau Birthler hat sich ihren Arbeitsplatz bis 2019 gesichert. Sie ist nämlich der Meinung, dass der Anteil junger Menschen die sich für die Stasiakten interessieren, jährlich zunehmen. Die Stasi hat ja tausende 3-4 jährige überwacht, denn älter können diese jungen Menschen vor 20 Jahren nicht gewesen sein. Manche sind ja eh der Meinung, dass Frau Birthler nur die Akten von kleinen, schwulen, korrupten Friseure, oder Bäcker oder Pastoren, die damit unter Druck gesetzt werden sollten, verwaltet. Den die wichtigen Akten sind längst vernichtet oder den deutschen oder amerikanischen Behörden übergeben worden. Aber die Deutschen sollen sich noch sehr lange mit der Stasi befassen, damit sie nicht merken, das schon wieder von jedem Bewegungsprofile (Telefon-, E-Mail-, Internet-, Handy-, Flugreisenüberwachung und die Biometrie in den Ausweisdokumenten) angefertigt werden. Millionen von Einwohnermeldedaten, Telekomdaten und Bankkontendaten sind schwarz im Umlauf, aber auch diese Skandale soll vergessen gemacht werden. Der Deutsche soll nicht merken, das die Überwachung durch den Staat und BKA, die der Stasi in der damaligen DDR, längst überholt hat. Damit die Handlungsweise der deutschen Kanzlerin für alle erklärbar ist, hier ihre mit einem Augenzwinkern erstellte Biographie:
Auch nach der Verabschiedung des BKA-Gesetzes reißt die Kritik an den umstrittenen Neuregelungen nicht ab. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach am Freitag von einem «schwarzen Tag für die Grundrechte«. Linksfraktionsvize Petra Pau beklagte, das Gesetz wirke «wider den Rechtsstaat». Grünen-Chefin Claudia Roth wertete die Neuregelungen als »Bürgerrechtskiller«. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte dagegen die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat «außerordentlich». Wegen des neuen BKA-Gesetzes sehen die Rechtsanwälte in Deutschland das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten belastet. Auch völlig unbeteiligte Mandanten könnten von den neuen Überwachungskompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) betroffen sein, sagte der Präsident des Deutschen Anwaltvereines (DAV), Hartmut Kilger, in einem Interview der Nachrichtenagentur AP. Zudem beklagte er ein Zeugnisverweigerungsrecht, das bei der Terrorabwehr zwischen verschiedenen Berufsgruppen unterscheidet. Es geht nicht um Privilegien von Anwälten, sondern um das Menschenrecht auf die Privatheit jedes Bürgers. Aber was die Verletzung der Menschenrechte angeht, hat das BKA ja einschlägige brauneErfahrungen und Wurzeln. Das BKA hat 50 Jahre gebraucht um sich überhaupt mit dieser Vergangenheit zu beschäftigen. Sicherlich wird man nochmal 50 Jahren brauchen um dann zu bekennen , dass gut ausgebildete STASI-Nachrichtendienstler nach Abwicklung des Mielke Apparates übernommen worden sind. Aber der Zweck heiligt ja bekanntlich die Mittel.
So langsam wachen auch größere Medien auf, was das neue BKA-Gesetz für große Risiken für die Freiheit in Deutschland birgt. In einem Artikel bringt die Sueddeutsche.de Argumente das die Entschärfung des Gesetzes eine Lachnummer ist.
Auch in Eilfällen soll nun der Richter die Online-Durchsuchung anordnen müssen, eine Anordnung durch den Chef des Bundeskriminalamts, wie ursprünglich geplant, reicht nicht. Das ist mehr als nichts, genügt aber hinten und vorne nicht. Am rechtsstaatlich völlig unzulänglichen Paragrafen 20 k des BKA-Gesetzes wurden offenbar keinerlei Änderungen vorgenommen. Das bedeutet: Es gibt praktisch keine Fälle, bei denen auf eine Online-Durchsuchung von vornherein verzichtet werden muss.
Es bleibt bei einer langen Liste von rechtsstaatlichen Verstößen: Es bleibt dabei, dass das Zeugnisverweigerungsrecht von Anwälten, Ärzten und Journalisten beiseite geräumt wird. Nur Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger bleiben gegen Ausspähung leidlich geschützt.
Es bleibt dabei, dass eine Rundumüberwachung mit den geballten heimlichen Ermittlungsmethoden ohne weiteres möglich ist.
Es bleibt dabei, dass der Begriff “internationaler Terrorismus” zwar der Generalschlüssel für das BKA ist, aber nicht definiert wird.
Es bleibt dabei, dass es keinen Versuch gibt, einen Rechtsschutz gegen heimliche Grundrechtseingriffe zu organisieren.
Und es bleibt schließlich bei einer viel zu langen Erprobungszeit für das Gesetz – bis 2020! In der vorliegenden Fassung darf es nicht einmal sechs Tage in Probe gehen.
Alles Argumente die die Gegner der Vorratsdatenspeicherung und die Gegner des BKA-Gesetzes schön über ein Jahr versuchen breitenwirksam zu publizieren. Glasdemokratie: Dieses verspätete Aufwachen der großen Medien ist symptomatisch für Deutschland, aber vielleicht ist das ja auch Methode.
Passend und kurz vor der Entscheidung im Bundesrat über das BKA-Gesetz bringt die Bundesanwaltschaft eine wichtige Meldung. Ihnen sei ein “Schlag gegen islamistische Internetpropaganda” gelungen. Wer also islamistische Propaganda verbreitet, wird jetzt zum mutmaßliche Terrorhelfer. Es ist nur verwunderlich, immer kurz vor Abstimmung einer Gesetzesvorlage tauchen Wasserstoffperoxidmischer oder Internetterroristen auf. Und das fällt NICHT nur Glasdemokratie auf.
Vertreter der Opposition, Datenschützer und Wirtschaftsverbände haben die vom Bundeskabinett beschlossenen umfassenden Erweiterungen der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr scharf gerügt. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sprach von einem “Panoptikum der Überwachung”. Von Rasterfahndung über Späh- und Lauschangriffe bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung: Das BKA werde mit dem Kabinettsentwurf (PDF-Datei) zur “Super-Spitzel-Behörde” ausgebaut.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte an diesem “schwarzen Tag für die Menschenrechte” die geplante “Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI”. Heftige Proteste auch von den Linken: Fraktionsvize Wolfgang Neskovic befürchtet, dass mit der noch vom Bundestag zu beratenden Novelle erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt werde, “sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen”. So werde “eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen”.
Ähnlich äußerten sich Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen: “Besonders heikel ist der Umbau der Sicherheitsarchitektur, den das Gesetz vorsieht: Das Bundeskriminalamt wird zur Superbehörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgebaut.” Generell habe die Bundesregierung mit dem Gesetz, das neben der neuen Lizenz für die Ausforschung von IT-Systemen etwa auch die Rasterfahndung ausweite, einen “Best-of-Katalog” des Überwachungsstaats produziert. BKA-Chef Jörg Ziercke will von derlei Vorwürfen aber nichts wissen. Auch SPD-Innenpolitiker sehen in einigen Punkten noch Korrekturbedarf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erhob ebenfalls “erhebliche datenschutzrechtliche” Bedenken. Das BKA solle trotz seines eingeschränkten Aufgabenbereichs bei der Prävention mehr Befugnisse erhalten, als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustünden. Es sei daher zweifelhaft, ob die Einräumung so weitgehender neuer Kompetenzen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trage. Als “unzureichend” bezeichnete Schaar die vorgesehenen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen.
Piltz hat vergleichbare konkrete Einwände. Als “vollkommen inakzeptabel” bezeichnete sie die geplante Möglichkeit für das BKA, in Wohnungen Kameras ohne strikte Regelung zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen anzubringen. Bei der Klausel zu Online-Razzien würden zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten. Weder sei entgegen früherer Verlautbarungen aus Bundesministerien explizit verboten, zur Installation der Überwachungsprogramme Wohnungen zu betreten, “noch ist der Kernbereichsschutz so ausgestaltet, dass die unantastbare Menschenwürde geschützt wird”.