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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Beschluß vom 11.März Dutzende Abhör- und Observationsmaßnahmen von Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Zum Zeitpunkt der Anordnung habe kein ausreichender Tatverdacht bestanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Zwischen 2001 und 2006 hatten Polizei und Verfasungsschutz drei Linke observiert sowie deren Telefonanschlüsse und den E-Mail-Verkehr überwacht, weil sie der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) verdächtigt wurden. Die Untergrundorganisation hatte sich bis zu ihrer Selbstauflösung 2009 zu 25 Anschlägen bekannt. Im Juni 2001 erhielten der Regierungsbeauftragte für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf Lambsdorff, sowie zwei Repräsentanten der »Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft« anonyme Drohschreiben. Schnell gerieten linke Aktivisten und Wissenschaftler ins Visier. Der Soziologe Andre Holm beispielsweise. Formulierungen in seinen Publikationen würden mit Vokabeln übereinstimmen, die auch in den Bekennerschreiben der »mg« verwendet werden, so die BKA-Fahnder. Die Ermittler starteten eine gigantische Ausspähaktion. Spezialisten hörten Telefongespräche ab, installierten Videokameras vor Wohnungen und plazierten GPS-Sender in Fahrzeugen. Staatsschützer protokollierten Banküberweisungen und analysierten Bekennerschreiben. »Die Gespräche von schätzungsweise Hunderten Menschen, die Kontakt zu den drei Beschuldigten hatten, wurden aufgezeichnet«, kritisierte Rechtsanwalt Sönke Hilbrans. Der Erfolg der Observation war ohnehin äußerst bescheiden. 2008 mußten die Verfahren eingestellt werden. Nun moniert der BGH auch die Ermittlungsmethoden. So seien die linguistischen Analysen lediglich »Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert«, stellten die Richter fest. »Diese Profilingmethode dürfte sich nach diesem Urteil erledigt haben«, so Jurist Hilbrans. Die BGH-Richter gehen noch weiter. Präventive Gefahrenabwehr sei nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und dürfe nicht durch Ermittlungsmaßnahmen auf Grundlage der Straßprozeßordnung durchgeführt werden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die umstrittene Online-Durchsuchung seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Anfang 2009 noch nicht angewandt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Fraktion der Linken hervor. Mit dem 2008 beschlossenen BKA-Gesetz bekam die Behörde unter anderem das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Vor einer Online- Durchsuchung muss ein Richter die Maßnahme per Beschluss anordnen. Ministeriumssprecher Stefan Paris erklärte, dass das BKA dazu zwar in der Lage sei, das Gesetz sehe die Maßnahme aber als ultima ratio vor, also als äußerstes Mittel. Bislang seien die Ermittler ohne Online-Durchsuchungen ausgekommen. Es könne aber sein, dass sie nötig würden. Daher brauche man die Rechtsgrundlage. Dagegen bezeichnete der Linken-Politiker Jan Korte Online- Durchsuchungen als «völlig überflüssig». Die Bundesregierung solle die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen, sagte er der Zeitung. Paris bestätigte auch die in dem Bericht genannten Kosten: Demnach investierte das BKA bislang knapp 700 000 Euro in Online- Durchsuchungen. Davon entfallen rund 581 000 Euro auf Personalkosten.
[Glasdemokratie] 700000 Euro für eine Maßnahme die niemand braucht! Toll, Deutschland muss es ja dicke haben?!
Auf der SIGNIT09, die vom 22. – 24. Mai in Köln statt fand, hat Anne Roth, die Freundin von Andrej Holm, eine ganze Stunde über “Wie manchmal ein Blog helfen kann, die Privatsphäre zu retten” referiert. Ihr Freund Andrej Holm wurde im Sommer 2007 in der gemeinsamen Wohnung von einem Sondereinsatzkommando der Polizei festgenommen. An diesem Tag erfuhren sie, dass ein Verfahren nach § 129a gegen ihn geführt und er also verdächtigt wurde, ein Terrorist zu sein. Beide, ihre Verwandten und Freunde und Freundinnen wurden schon seit einem Jahr überwacht. Zwei Monate nach der Festnahme hat Anne Roth angefangen, über das Innenleben einer Anti-Terror-Fahnung zu bloggen. Wer nicht dabei sein konnte, hat hier noch mal die Gelegenheit.
Leider hat das Rufen vom Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in der deutschen Politikerwüste niemand vernommen. Aber das hatten wir ja schon vorausgesagt! Der Bundesrat ließ am Freitag das vom Bundestag im Juni beschlossene Zugangserschwerungsgesetz passieren. Es tritt am 1. August in Kraft. Im Internet werden damit künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Adressen aufgerufen werden, die auf einer vom Bundeskriminalamt verwalteten Liste stehen, auf der URLs verzeichnet sind, unter denen kinderpornografische Inhalte zu sehen sein sollen. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klargemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Die aufrufende IP wird aber schon gespeichert. VORSICHTSHALBER, wer weiss, wozu die deutsche Regierungsmannschaft diese Daten noch mal benutzen wird.
Eine öffentliche Petition gegen das Gesetz fand über 134.000 Unterzeichner – so viele wie bisher keine andere in der Geschichte des E-Petitionssystems des deutschen Bundestags. Franziska Heine, die Initiatorin der Petition, hat ebenso wie der Piratenpartei-Abgeordnete Jörg Tauss angekündigt, gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Tauss will das Zustandekommen des Gesetzes zunächst durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.
Glasdemokratie: Es dürfen erste Wetten abgegeben werden, wann denn die deutsche Sperrliste des BKA´s, das erstemal öffentlich wird. Die DNS-Server der deutschen Zensurprovider werden zukünftig wohl arbeitslos. Aber vielleicht auch nicht, denn öffentliche DNS-Server werden in Deutschland über kurz oder lang, eh VERBOTEN!
So, die deutsche Online-Petiton gegen Netzsperren hat die magische Marke von 100.000 Mitzeichner überschritten. Damit ein herzlichen Glückwunsch an die Initiatorin Franziska Heine und an alle Mitzeichner. Da die Aktion aber noch bis zum 16. Juni läuft, hat sie große Chancen die erfolgreichste Petition in der Geschichte des ePetitionssystems der BananenBundesrepublik Deutschland zu werden.
Gleichzeitig werden die nächsten Hiobsbotschaften über die Einschränkung von Bürgerrechten bekannt. Die EU-Kommission will Schweden auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verklagen. Da sollen wohl die schwedischen Provider-Hippis gezähmt werden. Der deutsche Bundestag verabschiedet einen neuen Anti-Terror-Paragraphen. Somit wird jetzt in Deutschland caritatives Spenden sammeln, zum Drahtseilakt. Hatte Deutschland in der Vergangenheit nicht schon mal ein solches Gesinnungsstrafrecht? Müßig zu erwähnen, das ab heute auch der “Deal” in deutschen Gerichtssälen, Gesetz ist. Somit kann man ab heute, mit einem deutschen Richtern, handeln wie auf einem türkischen Teppichbasar. Und weiter gehts! Die deutsche Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen jetzt auch durch den Verfassungsschutz. Das nennen wir mal konsequent, immerhin durften die ja auch schon mal im Ausland üben. Die Franzosen wollen ihren eigenen “Franzosentrojaner“. Was soll das sein? Ein Trojaner im Kondom? Na ja, zumindest der Europa-Rat beschäftigt sich in Reykjavik auf der heute startenden erste Ministerkonferenz des Europarates zu den neuen Medien, mal alibimäßig mit der Frage nach dem Verhältnis “zwischen Meinungsfreiheit und Internetsperren“. Das dabei auch nur halbwegs was Vernüftiges bei rauskommt, wagen wir echt zu bezweifeln.