INDECT steht für “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment” (“Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt”). Es ist ein Forschungsprojekt der Europäischen Union, startete 2009 und soll 2013 abgeschlossen sein. INDECT ist das umfassendste Überwachungsprogramm, das je installiert werden sollte. Es umfasst nicht nur das Internet. Auch Menschen auf der Straße werden INDECT nicht entgehen. Was wie wirre Science Fiction klingt, könnte ab 2013 schwer zu begreifende Wirklichkeit werden. Science Fiction war gestern. INDECT ist morgen. INDECT verbindet sämtliche Daten aus Foren, Social Networks (z.B. Facebook), Suchmaschinen des Internets mit staatlichen Datenbanken, Kommunikationsdaten und Kamerabeobachtungen auf der Straße. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und was unsere nächsten Schritte sein werden. INDECT wird unsere Freunde kennen und wissen, wo wir arbeiten. INDECT wird beurteilen, ob wir uns normal oder abnormal verhalten.
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Das Deutschland Panzer und anderes Kriegsgerät an diktatorische Länder liefert, ist ja nun keine spektakuläre Meldung mehr. Aber auch deutsche Überwachungstechnik, hier vermehrt auch Überwachungshard- und Software, ist in diesen Länder sehr gefragt. Und wird auch fleißig und bereitwillig von deutschen Firmen geliefert. Zu den eifrigen Abnehmern gehörten und gehören Länder wie Syrien, Iran oder Mubaraks Ägypten. Länder, die der Meinungsfreiheit den Kampf angesagt haben. Und die deutsche Bundesregierung unterstützt diesen Handel, indem sie den Export deutscher Überwachungstechnologie mit Hermesbürgschaften abgesichert hat. Das NDR-Magazin Zapp berichtete in Kooperation mit Wikileaks in der vergangenen Woche, dass deutsche Unternehmen in Geschäfte mit Oman und wohl auch mit Turkmenistan verwickelt sind. Beide Staaten sind bekannt für Verstöße gegen die Meinungsfreiheit und für Zensur im Internet.
Einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde die Gamma-Unternehmensgruppe nach der Revolution in Ägypten. Dort fanden Demonstranten ein geheimes Angebot der britischen Gamma International Ltd. Das Unternehmen bot die Produkte FinSpy und FinFly Lite feil – Überwachungssoftware der modernsten Sorte. Die in Ägypten angebotenen Produkte FinSpy und FinFly gehören zur Gamma-Produktreihe FinFisher. Mit FinFisher ist es möglich, Computer und Smartphones mit einem Trojaner zu infizieren. Ein besonders schlagkräftiges Produkt der FinFisher-Reihe heißt FinFly ISP. FinFly ISP ist für Kunden interessant, die auf Schnittstellen des Telekommunikationsnetzes Zugriff haben. Das können vor allem Sicherheitsbehörden sein, die hierzu im Rahmen der staatlichen Telekommunikationsüberwachung ermächtigt sind. Also in fast allen Staaten der EU. FinSpy könnte den sogenannten Bundestrojaner ersetzen, eine Software zur Quellentelekommunikationsüberwachung. Unklar ist noch, ob das Produkt auch “den technischen, rechtlichen und fachlichen Vorgaben und Erwartungen” genügt, so das BKA. Die Behörde habe die Software deshalb vorerst nur “zu Testzwecken erworben“.
[Glasdemokratie] Na dann ist ja alles halb so schlimm.
Kritischer Beitrag der Fernsehsendung “Panorama” über die Kampagne von CDU-Politikern und Bundeskriminalamt für eine neuerliche verdachtslose Erfassung aller unserer Verbindungsdaten:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Beschluß vom 11.März Dutzende Abhör- und Observationsmaßnahmen von Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Zum Zeitpunkt der Anordnung habe kein ausreichender Tatverdacht bestanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Zwischen 2001 und 2006 hatten Polizei und Verfasungsschutz drei Linke observiert sowie deren Telefonanschlüsse und den E-Mail-Verkehr überwacht, weil sie der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) verdächtigt wurden. Die Untergrundorganisation hatte sich bis zu ihrer Selbstauflösung 2009 zu 25 Anschlägen bekannt. Im Juni 2001 erhielten der Regierungsbeauftragte für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf Lambsdorff, sowie zwei Repräsentanten der »Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft« anonyme Drohschreiben. Schnell gerieten linke Aktivisten und Wissenschaftler ins Visier. Der Soziologe Andre Holm beispielsweise. Formulierungen in seinen Publikationen würden mit Vokabeln übereinstimmen, die auch in den Bekennerschreiben der »mg« verwendet werden, so die BKA-Fahnder. Die Ermittler starteten eine gigantische Ausspähaktion. Spezialisten hörten Telefongespräche ab, installierten Videokameras vor Wohnungen und plazierten GPS-Sender in Fahrzeugen. Staatsschützer protokollierten Banküberweisungen und analysierten Bekennerschreiben. »Die Gespräche von schätzungsweise Hunderten Menschen, die Kontakt zu den drei Beschuldigten hatten, wurden aufgezeichnet«, kritisierte Rechtsanwalt Sönke Hilbrans. Der Erfolg der Observation war ohnehin äußerst bescheiden. 2008 mußten die Verfahren eingestellt werden. Nun moniert der BGH auch die Ermittlungsmethoden. So seien die linguistischen Analysen lediglich »Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert«, stellten die Richter fest. »Diese Profilingmethode dürfte sich nach diesem Urteil erledigt haben«, so Jurist Hilbrans. Die BGH-Richter gehen noch weiter. Präventive Gefahrenabwehr sei nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und dürfe nicht durch Ermittlungsmaßnahmen auf Grundlage der Straßprozeßordnung durchgeführt werden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die umstrittene Online-Durchsuchung seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Anfang 2009 noch nicht angewandt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Fraktion der Linken hervor. Mit dem 2008 beschlossenen BKA-Gesetz bekam die Behörde unter anderem das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Vor einer Online- Durchsuchung muss ein Richter die Maßnahme per Beschluss anordnen. Ministeriumssprecher Stefan Paris erklärte, dass das BKA dazu zwar in der Lage sei, das Gesetz sehe die Maßnahme aber als ultima ratio vor, also als äußerstes Mittel. Bislang seien die Ermittler ohne Online-Durchsuchungen ausgekommen. Es könne aber sein, dass sie nötig würden. Daher brauche man die Rechtsgrundlage. Dagegen bezeichnete der Linken-Politiker Jan Korte Online- Durchsuchungen als «völlig überflüssig». Die Bundesregierung solle die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen, sagte er der Zeitung. Paris bestätigte auch die in dem Bericht genannten Kosten: Demnach investierte das BKA bislang knapp 700 000 Euro in Online- Durchsuchungen. Davon entfallen rund 581 000 Euro auf Personalkosten.
[Glasdemokratie] 700000 Euro für eine Maßnahme die niemand braucht! Toll, Deutschland muss es ja dicke haben?!






