eine nach der Anderen
Nachdem jetzt Bürgerrechtler die Vorratsspeicherung als Koalitionsprüfstein sehen, gehen wir aber davon aus, das die FDP noch ganz andere Kröten schlucken wird. Wie ihr wisst schätzen wir Gerhard Baum von der FDP sehr. Aber er wird in dem neuen Machtgefüge nicht viel ausrichten können. Genauso wenig wie die bayrische FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Nachdem Politiker des voraussichtlichen Koalitionspartners von CDU/CSU vor den gestern gestarteten Verhandlungen schärfere Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus forderten sowie weiterhin auf Websperren und Vorratsdatenspeicherung bestanden, hat der FoeBuD zu einer Mahnwache aufgerufen, die unter dem Titel “Bürgerrechte sind keine Verhandlungsmasse!” steht. Die Piratenpartei ermahnte ebenfalls die FDP, ihr Wort zu halten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft nun besorgte Bürger auf, in Postkarten an die Verhandlungsführer von FDP, CDU und CSU ein Ende der verdachtslosen Aufzeichnung aller Kommunikationsverbindungen und Handystandorte zu verlangen.
Glasdemokratie: Wir halten das alles für Säbelrasseln der FDP. Damit die Koalition aber zustande kommt, wird die FDP klein bei geben. Im Koalitionsvertrag wird stehen, “ja wir stellen die Überwachungsgesetze nochmals auf den Prüfstand” aber am Ende bleibt alles beim Alten. Die FDP wird eine Kröte nach der anderen schlucken müssen.

Auch nach der Verabschiedung des BKA-Gesetzes reißt die Kritik an den umstrittenen Neuregelungen nicht ab. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach am Freitag von einem «schwarzen Tag für die Grundrechte«. Linksfraktionsvize Petra Pau beklagte, das Gesetz wirke «wider den Rechtsstaat». Grünen-Chefin Claudia Roth wertete die Neuregelungen als »Bürgerrechtskiller«. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte dagegen die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat «außerordentlich». Wegen des neuen BKA-Gesetzes sehen die Rechtsanwälte in Deutschland das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten belastet. Auch völlig unbeteiligte Mandanten könnten von den neuen Überwachungskompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) betroffen sein, sagte der Präsident des Deutschen Anwaltvereines (DAV), Hartmut Kilger, in einem Interview der Nachrichtenagentur AP. Zudem beklagte er ein Zeugnisverweigerungsrecht, das bei der Terrorabwehr zwischen verschiedenen Berufsgruppen unterscheidet. Es geht nicht um Privilegien von Anwälten, sondern um das Menschenrecht auf die Privatheit jedes Bürgers. Aber was die Verletzung der Menschenrechte angeht, hat das BKA ja einschlägige braune Erfahrungen und Wurzeln. Das BKA hat 50 Jahre gebraucht um sich überhaupt mit dieser Vergangenheit zu beschäftigen. Sicherlich wird man nochmal 50 Jahren brauchen um dann zu bekennen , dass gut ausgebildete STASI-Nachrichtendienstler nach Abwicklung des Mielke Apparates übernommen worden sind. Aber der Zweck heiligt ja bekanntlich die Mittel.

Nach einem Gerichtsurteil ist das Anlegen der Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig. Unbescholtene Fans drängen auf die längst überfällige Löschung aus dem Computer. Ein niedersächsische Anhänger hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei “Gewalttäter Sport” geklagt, die seit 1994 durch das BKA geführt wird. In dieser Datensammlung werden nicht nur Personen gelistet, die im Umfeld von Sportveranstaltungen straffällig geworden sind, es können auch Fans auf Verdacht registriert werden. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger im vergangenen Mai Recht, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung kurz vor Weihnachten. Die Begründung: Da es sich um eine sogenannte Verbunddatei handelt, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei laut Paragraf 7 Absatz 6 des BKA-Gesetzes eine Rechtsverordnung nötig. Dafür bedürfe es einer Zustimmung des Bundesrates, diese Verordnung sei allerdings nie erlassen worden – damit sei die Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig. Das BKA betreibt dutzende Dateien mit Millionen gespeicherten Datensätzen. Im Jahr 2000 kamen drei umstrittene Gewalttäter-Dateien hinzu, für politisch links motivierte Täter, rechts motivierte Täter und Ausländerkriminalität. Diese Dateien basieren auch auf den Erfahrungen der “Gewalttäter Sport”. Dass nun ausgerechnet die sogenannte Hooligandatei das polizeiliche Informationssystem Inpol in Frage stellt, hielten viele Bürgerrechtler für ausgeschlossen. Sollte dem niedersächsischen Fan endgültig Recht gegeben werden, könnte den Polizeibehörden eine Klagewelle drohen, möglicherweise sogar Schadensersatzforderungen und die Löschung aller Namen. Es könnte erst der Anfang sein.
Kriegsrichter Filbinger
und Horst Köhler
In seiner diesjährigen Weihnachtsansprache hat der deutsche Bundespräsident Horst Köhler ja bewiesen, das er sich gedanklich irgendwo befindet, nur nicht mehr in der Realität. Im Duckhome-Blog wird zurecht gefragt, ob der Mann ständig unter Drogen steht. Aber so hat er wenigstens für alle sichtbar gezeigt, auf wessen Seite er steht. Nein nicht auf der Seite der kleines Mannes, sondern auf der neoliberalen Ausbeuterseite. Aber wer hat angesichts des Handschlages von Hitlers erfolgreichem Kriegsrichter, dem CDU-Mitglied Hans Filbinger, im Jahre 2004 eigentlich noch daran gezweifelt. Und heute hat es sich auch noch auf die Seite der Überwacher geschlagen. Köhler hat nämlich heute das ErmächtigungsBKA-Gesetz unterzeichnet. Und das ohne bundespräsendiale durchgreifenden Bedenken. In der alkoholgeschwängerten Weihnachtszeit fällt Denken auch echt schwer. Somit startet Deutschland ins Jahr 2009 mit heimlichen Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie und die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und die Ortung von Mobiltelefonen. Eine sehr schöne Einschätzung seiner Weihnachtsrede ist in der Jungen Welt nachzulesen. Wenn das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz wieder kippt, und das kann es nur zwangsläufig, dann wird das auch eine Abberufung von allerhöchster Stelle, für den deutschen Bundespräsidenten.
Steuergelder
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition den umstrittenen Gesetzesentwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Die Linksfraktion und die Grünen votierten gegen das Vorhaben; die FDP enthielt sich. Mit dem bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebrachten und Anfang Dezember vom Rechtsausschuss gebilligten Vorstoß soll unter anderem der Abruf von Verbindungs- und Standortdaten, die öffentliche Telekommunikationsanbieter gemäß den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufbewahren müssen, pauschal entschädigt werden. Für die Linken verlangte deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke, dass “in jedem Einzelfall die tatsächlich anfallenden Kosten vergütet werden” müssten. Wenn der unbescholtene Bürger schon für seine eigene Überwachung bezahlen solle, schulde Schwarz-Rot ihm zumindest buchhalterische Sorgfalt. Derzeit seien die Pauschalen teils viel zu hoch, teils überhaupt nicht nachvollziehbar. Somit hat wieder mal die CDU/CSU/SPD Fraktion bewiesen, das sie deutsche Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen treten. Hoffentlich vergessen ihnen die deutschen Mitbürger das nicht bei der nächsten Wahl.
Glasdemokratie: Übrigens mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes und dieser erneuten Verschleuderung von Steuergeldern haben die deutschen Mächtigen ihrem Volk ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht.