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Immer neue Hintergründe des sogenannten Thüringer Nazitrios kommen an die Öffentlichkeit. Und eine engere Zusammenarbeit mit dem Thüringer Verfassungsschutz wird immer wahrscheinlicher. Schon die Stuttgarter Zeitung stellte am 11.11.2011 die Frage: “Mischen die Geheimdienste mit?” Und zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, das heute auch noch sogenannte “legale illegale Papiere” bei dem Trio aufgetaucht sind. Solche Dokumente werden zum Beispiel Personen ausgestellt, die für Geheimdienste arbeiten oder gearbeitet haben. In Thüringer Polizistenkreisen fragt man sich längst hinter vorgehaltener Hand: Wer stellte denen die falsche Dokumente aus, mit denen sie erst nach Belgien geflohen sind, dann auf dem Balkan und selbst in Südamerika unterwegs gewesen sind. Wer half ihnen, wer deckte sie und gab ihnen Geld? Wie konnten sich die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegenseitig so erschiessen, dass ihre Gesichter völlig unkenntlich sind? Warum soll anschließend ihre Komplizin Beate Zschäpe den Wohnwagen dann auch noch angezündet haben?
Der “Spiegel” berichtet von einem Aktenvermerk des Thüringer Landeskriminalamtes, in dem vermutet wird, dass das Trio das Untertauchen mit Hilfe eines Geheimdienstes gelang. Ein Polizist steckte dem Nachrichtenmagazin zudem, dass “die Spurenlage in dem Wohnmobil, in dem die Leichen der beiden gefunden wurden, nicht unbedingt auf einen gemeinsamen Suizid hindeuten” würde und dass Beate Z. bei der Polizei “Schutz gesucht” habe.
Erwartungsgemäß dementiert der Geheimdienst all diese Vermutungen. Seit dem Abtauchen des Trios im Januar 1998 habe man keine Hinweise über ihren Aufenthaltsort gehabt, heißt es beim Verfassungsschutz in Erfurt. Bleibt abzuwarten wie sich dieser Geheimdienstskandal weiterentwickelt, dann das es einer ist, darüber sind sich fast alle Medien einig. Bleibt abzuwarten welche Politiker jetzt aktiv werden, um diese Sache wieder zu vertuschen, damit der Thüringer Sicherheitsapparat nicht in seinen Grundfesten erschüttert wird.
Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert. Anfang dieses Jahres war es so weit, dass ein “Cyberfahnder” im Spiegel indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für Meinungsdelikte wie “Verunglimpfung” wiederhaben wollen. Ähnlich scheint es sich mit dem Staatstrojaner zu verhalten: Der, so dessen Befürworter, sollte eigentlich nur in “eng begrenzten Ausnahmefällen” (Wolfgang Schäuble) und bei “schwerster Kriminalität und Terrorismus” (Jörg Ziercke) eingesetzten werden. Nun kam heraus, dass das Instrument in Bayern sogar in einem Fall zum Einsatz kam, in dem umstritten ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Betroffen davon ist nicht etwa ein Islamist, sondern der Angestellte einer Firma, die nach Angaben seines Rechtsanwalts Patrick Schladt mit dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln “mutieren”. Als 2009 eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand, erfuhr der Angestellte aus dem niederbayerischen Landshut, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Nachdem sein Anwalt Akteneinsicht beantragte und bekam, musste er feststellen, dass die Unterlagen nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch Screenshots vom Bildschirm seines Mandanten enthielten. Die, so erfuhr er, hatte ein Staatstrojaner angefertigt, der während einer Routinekontrolle am Franz-Josef-Strauß-Flughafen heimlich auf dessen Laptop installiert worden war. Als Begründung dafür hatte offenbar gereicht, dass der Angestellte Skype benutzte und die Beamten des bayerischen Landeskriminalamts sich beim Abhören seiner Festnetz- und Mobiltelefonate ärgerten, dass ihnen die Inhalte dieses Kommunikationsweges verschlossen blieben. Also beantragten sie beim Amtsgericht Landshut eine Genehmigung zur [extern] rechtlich umstrittenen so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (“Quellen-TKÜ”) und bekamen sie unter Verweis auf den § 100a der Strafprozessordnung (StPO) als Rechtsgrundlage mit der Begründung erteilt, dass eine “weitere Ausforschung des Sachverhalts [...] ohne Quellen-TKÜ wesentlich erschwert” sei.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise wieder gekippt. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das „Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann”. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung bisher aufgezeichnet wurde. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu „durchgreifenden Nachteilen“ für die Bürger Bayerns.
Glasdemokratie: Endlich mal deutsche Richter die von einer Einschüchterung der Bürger durch die Staatsmacht sprechen. Wie wir finden, eine schallende Ohrfeige für die bayrische CSU, welche die Verschärfung des Versammlungsrecht Juli 2008 durch das bayrische Parlament gedrückt hatte.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Das Stuttgarter “Bündnis für Versammlungsfreiheit” hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden – württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.
In Bayern können wandernde Handyträger jetzt nicht mehr verloren gehen. Das bayerische Innenministerium hat der Öffentlichkeit am Montag ein System zur Ortung von Mobiltelefonen vorgestellt, das bis auf wenige Meter genau arbeiten soll. Die vom Landeskriminalamt und Wissenschaftlern entwickelte “Datenbank Funkzelleninformationssystem” (FIS-Bayern) kombiniert GPS-Daten mit Funkzellenmessungen und soll den Angaben zufolge vor allem bei der Bergung von Unfallopfern in entlegenen Gebieten oder bei der Suche nach Vermissten helfen. Um hier genauere Daten zu erhalten, habe die bayerische Polizeibehörde 20 Streifenwagen mit Messinstrumenten ausgerüstet, die während der Dienstfahrten GPS-Daten, Funkzellen-IDs und Signalstärken in den Funkzellen protokollieren. Im Gebirge tragen alpine Einsatzkräfte die Geräte im Rucksack. Die Daten werden in der Einsatzzentrale miteinander verknüpft, seit Mitte 2007 sollen etwa 70 bis 75 Prozent von Bayern im System erfasst worden sein. Jeder der jetzt in Bayern überwacht soll, wird jetzt zum Vermissten gemacht und schon darf jeder Polizist die Ortung anschmeissen. Innenministeriumssprecher Holger Plank teilte mit, für einen Einsatz in anderen Bereichen wie der Kriminalbekämpfung gäbe es noch keine Pläne. Glasdemokratie: wer es glaubt wird selig, äh in Bayern heisst das ja katholisch.
In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des “Bayerntrojaners”, zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat den bayerischen Staatsschützer auch gleich altes Anschuungsmaterial an die Hand gegeben.