Archiv für die Kategorie: ‘Bayern’

27
Feb

Die Bayern ham a Watschn kriegt!

Erstellt von: Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise wieder gekippt. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das „Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann”. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung bisher aufgezeichnet wurde. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu „durchgreifenden Nachteilen“ für die Bürger Bayerns.
 
Glasdemokratie: Endlich mal deutsche Richter die von einer Einschüchterung der Bürger durch die Staatsmacht sprechen. Wie wir finden, eine schallende Ohrfeige für die bayrische CSU, welche die Verschärfung des Versammlungsrecht Juli 2008 durch das bayrische Parlament gedrückt hatte.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Das Stuttgarter “Bündnis für Versammlungsfreiheit” hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden – württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.

2
Dez

Wanderer können sich jetzt sorglos verlaufen

Erstellt von: Redaktion

In Bayern können wandernde Handyträger jetzt nicht mehr verloren gehen. Das bayerische Innenministerium hat der Öffentlichkeit am Montag ein System zur Ortung von Mobiltelefonen vorgestellt, das bis auf wenige Meter genau arbeiten soll. Die vom Landeskriminalamt und Wissenschaftlern entwickelte “Datenbank Funkzelleninformationssystem” (FIS-Bayern) kombiniert GPS-Daten mit Funkzellenmessungen und soll den Angaben zufolge vor allem bei der Bergung von Unfallopfern in entlegenen Gebieten oder bei der Suche nach Vermissten helfen. Um hier genauere Daten zu erhalten, habe die bayerische Polizeibehörde 20 Streifenwagen mit Messinstrumenten ausgerüstet, die während der Dienstfahrten GPS-Daten, Funkzellen-IDs und Signalstärken in den Funkzellen protokollieren. Im Gebirge tragen alpine Einsatzkräfte die Geräte im Rucksack. Die Daten werden in der Einsatzzentrale miteinander verknüpft, seit Mitte 2007 sollen etwa 70 bis 75 Prozent von Bayern im System erfasst worden sein. Jeder der jetzt in Bayern überwacht soll, wird jetzt zum Vermissten gemacht und schon darf jeder Polizist die Ortung anschmeissen. Innenministeriumssprecher Holger Plank teilte mit, für einen Einsatz in anderen Bereichen wie der Kriminalbekämpfung gäbe es noch keine Pläne.
Glasdemokratie: wer es glaubt wird selig, äh in Bayern heisst das ja katholisch.

4
Jul

Bayern – die neue DDR

Erstellt von: Redaktion

In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des “Bayerntrojaners”, zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat den bayerischen Staatsschützer auch gleich altes Anschuungsmaterial an die Hand gegeben.
 


17
Apr

Diktatur Bayern

Erstellt von: Redaktion

Wie wir schon im Januar berichteten, entwickelt sich der Freistaat Bayern zur grundgesetzfreien Zone. In Deutschland werden grundsätzlich nur Gesetze gemacht, die sich wie ein Gummiband benutzen lassen. Bayern wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der umstrittenen Online-Durchsuchung einen eigenen Weg gehen. Er halte es für völlig widersprüchlich, dass nach dem Kompromiss zum BKA-Gesetz im Bund ein Techniker jetzt eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren könne, aber nicht Computertechnik zur Ausspähung von Daten. CSU-Chef Erwin Huber will in Bayern die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts-Urteils voll ausschöpfen. Somit wollen die Bayern jetzt endgültig alle Rechtsstaatlichkeit über Board werfen und das erste Bundesland mit einer Diktatur werden. Bayern ist das Krebsgeschwür Deutschlands und es wird schnellstens Metastasen bilden. Am einfachsten wäre es wenn Bayern eine englische Kronkolonie werden würde.

25
Jan

Bayern grundgesetzfreie Zone?

Erstellt von: Redaktion

Dem Caos-Computer-Club (CCC) und der Piratenpartei ist ein Papier aus dem bayerische Justizministerium zugespielt worden. Das im Netz aufgetauchte Schreiben ist an die Generalstaatsanwälte und die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg adressiert. Es wird darin vor allem klargestellt, dass die Kosten für das Abhören von Internet-Telefonaten hauptsächlich aus dem Polizeihaushalt zu zahlen sind. Die Staatsanwaltschaften seien dagegen lediglich für Entschädigungen oder Vergütungen von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern oder Dritten unmittelbar zur Rechnung zu ziehen. Beigefügt ist dem Brief ein Fax-Angebot der hessischen Firma DigiTask für eine vor Ort oder per E-Mail auf einen Zielrechner zu übertragende Lauschsoftware in Form einer sogenannten Skype-Capture-Unit, die bereits bei einem Verfahren der Staatsanwaltschaft München eingesetzt worden sei. Ein Sprecher des Landeskriminalamts Bayerns (LKA) räumte die Verwendung von “Ausleitungssoftware” zum VoIP-Abhören in einzelnen Fällen mit richterlicher Genehmigung ein.
Somit wird deutlich, die Bayern wollen nicht mehr warten und setzten schon mehrmals einen Bayerntrojaner ein. Die politisch Verantwortlichen scheren sich einen Dreck um Gesetze. Alle Parteien die der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben (CSU/CDU und SPD) sind nicht mehr wählbar.

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