Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Na diesmal hat Getty Images mal richtig zugeschlagen. Vor gar nicht all zu langer Zeit wurde mal ja von Getty Images auch für gekaufte Bilder abgemahnt. Diesmal hat Getty Image aber für nicht erworbene Rechte an 6 Bildern abgemahnt. Und die Münchner Richter haben auch ordentlich eine finanzielle Kelle drauf gelegt. Die Übernahme von im Web bereitgestellten Fotos ohne Einwilligung des Urhebers ist verboten. Wird dabei der Name des Fotografen weggelassen, verdoppelt sich der zu zahlende Schadensersatz. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) München entschieden und ein EDV-Unternehmen zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro für sechs kopierte Bilder verurteilt (Az. 7 O 8506/07). Das EDV-Unternehmen hielt den geforderten Gesamtbetrag der ersten Abmahnung von 5230 Euro für zu hoch und ging zum Gegenangriff über: Im Wege der negativen Feststellungsklage rief das Unternehmen das Landgericht München an. Das war ein Fehler! Gerichte muss man sich in Deutschland noch sorgfältig aussuchen. München und Hamburg sind hierbei völlig bääääh.
Die rheinland-pfälzischen Verbraucherschützer warnen vor dem Internet-Software-Anbieter opendownload.de. Derzeit häuften sich Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Seitenbetreibers, wie die Verbraucherzentrale in Mainz mitteilte. Das Unternehmen bitte Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben sollen. Der Betreiber der Seite, die Mannheimer “Content Services”, versuche, kostenlose Programme Dritter weiterzuleiten und dann bei unbedarften Internetnutzern abzukassieren. Besonders dreist: Wer sich anmeldet, muss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reicht das Setzen eines Häkchens aber nicht aus, um wirksam auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Das gleiche Prinzip wird auf der Website “dein-geistiges-alter.de”, “vornamen-suchen.de” und “lehrstellen-infos.de” angewendet.
[Update] Auch in der Schweiz wird die Firma Online Content Ltd. immer auffälliger. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) erteilt jeden Tag Auskunft und rät allen Betroffenen:
“Auf keinen Fall bezahlen!”
In einem Bericht der Internetseite www.20minuten.ch werden auch eindeutig verantwortliche Namen genannt. Wie diese Leute mit welchen Firmen und Rechtsanwälten zusammenarbeiten, kann hier in einem Organigramm nachgelesen werden. Ausführlichere Informationen über die Firma Online Content Ltd. ,zu ihren Methoden und Tricks sowie Erfahrungen und Gegenwehr finden Sie auch hier…!
Die Abofallen-Betreiber der Firma Online Content Ltd. haben eine juristische Niederlage wegen unlauteren Wettbewerbs einstecken müssen. Mit einer Einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 514/08) hat ihnen das Landgericht Frankfurt verboten, ohne einen leicht erkennbaren Kostenhinweis zur Teilnahme an ihrem Angebot fabrik-verkauf.de aufzurufen. Soweit bekannt, ist damit erstmals ein Anbieter ähnlicher Dienstleistungen gegen die Methoden der Abzocker vorgegangen. Der Antragssteller monierte im Verfügungsantrag, dass der Nutzer sogar herunterscrollen musste, um den Kostenhinweis wahrnehmen zu können. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit in der Preisangabenverordnung. Die Anmeldeseite sei “bewusst so gestaltet”. Dies sei im Sinne des Wettbewerbsrechts unlauter gegenüber den Konkurrenten. Die Online Content Ltd., die vorgerichtlich vom einschlägig bekannten Rechtsanwalt Bernhard Syndikus vertreten wurde, hat bislang keinen Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt. In dieser Woche hatte bereits der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber erreicht. Das Landgericht Hanau hatte entschieden, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit den zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat.
Erst übernehmen sogenannte Manager in den ostdeutschen Wasserbetrieben nach der Wende die Führung und dann lassen sie sich aus wasserwirtschaftlicher Unkenntnis, von sogenannten Ingenieurbüros gigantische Abwasseranlagen bauen. Bezahlen müssen das die angeschlossenen Abwasserkunden. Und dort kann man ja jederzeit die Gebühren anpassen. Und Leuten denen man für ihre dezentralen Nutzwassergewinnungsanlagen den Umweltpreis des Landes Brandenburg verliehen hat, die bezahlen halt keine Abwassergebühren. Und das darf in einem deutschen Rechtstaat nicht sein. Denen wird dann mit staatlicher Hilfe die Anlage zerstört und diese werden dann mittels Zwang an die überdimensionierten Anlagen angeschlossen. In diesem Video können sie sehen, wie der so hochgelobte deutsche UnRechtsstaat in solchen Fällen umgeht.
Bei Rotglut.org konnte man heute lesen, das Katja Günther wieder dritte, vierte, letzte und allerletzte Mahnungen verschickt. In letzter Zeit reichte es schon aus, wenn man eine Abzockerseite nur angesurft hat. Durch die hinterlassende IP-Nummer konnte man schon eine Rechnung bekommen. Nach einem Bericht der TAZ werden mindestens 72 Millionen Melde-Datensätze von Privatfirmen rechtswidrig gespeichert und verkauft. Neben der alten und der neuen Adresse sowie der Nebenwohnsitze sind das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die Nationalität, der Familienstand und weitere Daten Bestandteil dieser Datensätze. Es ist somit möglich, denkbar und alles andere als unwahrscheinlich, dass diverse “Internet-Unternehmen”, die behaupten bei einer angeblichen Online-Anmeldung nicht nur eine IP-Adresse, sondern auch das Geburtsdatum angeblicher Kunden gespeichert zu haben, sich diese Daten vom Schwarzmarkt besorgt haben. Es besteht hier der Verdacht, dass dies im Besonderen, aber nicht ausschließlich auf Unternehmen -oder sogar direkt die Inkassodienstleister selbst- zutrifft, die durch folgende Firmen und Personen “Mahnungen”, “letzte Mahnungen”, “letzte außergerichtliche Mahnungen” versenden:
- DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, Eschborn
- ProInkasso GmbH, Hanau
- “Strafrechtlerin” Katja Günter, Frankfurt a. Main
- “IDS-Herford” (Frank Babenhauserheide), Herford
… und bei denen, ähnlich wie bei der Net-Content Ltd. oder der Online-Content-Ltd, Genealogie Ltd., Ahnenforschungs Ltd.,Netarena.TV , sowie einer Anzahl von sehr merkwärdigen schweizerischen, slowakischen oder überseeischen “Firmen” ohnehin schon mit sehr fragwürdigen Methoden vorgegangen wird um den Abschluss sehr angeblich kostenpflichtiger Verträge zu behaupten.
Somit ist die Weitergabe fast aller Meldedaten, der digitale Super-GAU. Und wenn erst die komplette Datenbank mit den neuen deutschen Steuernummern auf dem Schwarzmarkt auftaucht, gibt es datenschutztechnisch kein Halten mehr.