Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
“Die Dreckschleuder” berichtet über diesen fiesen Kniepers. Und zwar was Gutes. Diese Leute haben sich mit Abmahnungen über Kochbuchbilder und Fernsehsendungen viele Freunde in Deutschland gemacht.
Doch jetzt will das OLG Hamburg die Kniepers zu HarzIV-Empfänger machen. In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am 21.01.2009 de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen. Konkret ging es um zwei Foren, in denen Fotos aufgetaucht waren, die angeblich widerrechtlich den Rezept-Seiten der Kniepers entnommen worden waren. Der Kammervorsitzende stellte gleich zu Beginn klar, dass er die Ansicht seines Landgerichtskollegen in der Sache nicht teilt: Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.
Schadenfreude ja, Euphorie nein, denn DAS ist leider nicht das Ende des Abmahnwahns in Deutschland.
Die amerikanische Musikindustrie will ihre Strategie im Kampf gegen illegales Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material grundlegend verändern. Der Verband der großen US-Labels (Recording Industry Association of America, RIAA) wird künftig auf Massenklagen verzichten und setzt stattdessen auf die Zusammenarbeit mit den Zugangsanbietern. Seit 2003 hatte der Verband rund 35.000 Internetnutzer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Dem Zeitungsbericht zufolge hat die RIAA im Herbst begonnen, die Klagekampagne einzustellen. Danach werde die RIAA beim Verdacht eines illegalen Up- oder Downloads eine E-Mail an den Provider schicken. Je nach Vereinbarung soll der Provider dann die Nachricht weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoß aufmerksam machen und auffordern, damit aufzuhören – die Identität des Kunden erfahre der Verband dabei nicht. Mit dem neuen Ansatz würde eine der umstrittensten – und für die Justiz aufwändigsten – Praktiken der RIAA wegfallen: über eine Strafanzeige gegen Unbekannt versucht der Verband, an die Identität des Nutzers zu kommen, von dem wenig mehr als eine IP-Adresse bekannt ist. Der mutmaßliche Filesharer wird dann mit einem Zivilverfahren überzogen – eine auch in Deutschland
verbreitete Praxis.
Glasdemokratie: Somit gibt es für die Dorfbewohner im Wald und ihre Mitstreiter leider in 2009 nichts mehr zu verdienen. Aber irgendwie will sich bei uns, kein vorweihnachtliches Mitleid einstellen.
Verschiedene Internetseiten, die über Abofallen und vermeintliche Gratisdienste informieren, sehen sich derzeit starken DDoS-Attacken ausgesetzt. Dabei legen Unmengen an Anfragen die betroffenen Homepages lahm. Sie werden mit automatischen Seitenaufrufen quasi geflutet. Die Verbraucherschützer vermuten Betreiber von so genannten Abofallen hinter den Attacken. Verbraucherschutzportale wie zum Beispiel antiabzocke.net, abzocknews.de, nicht-abzocken.eu und rotglut.org sind zur Zeit massiven DDos-Angriffen ausgesetzt und nicht erreichbar. Seit dem 10. Dezember 2009 werden die Seiten mit automatisierten Anfragen überflutet und lahm gelegt. Der Server von abzocknews.de wurde mit 20.000 Gigabit pro Sekunde attackiert. Allein für diesen Angriff sind rund 40.000 Rechner aus einem Bot-Netz nötig. Adrian Fuchs, Betreiber von abzocknews.de, vermutet im Gespräch mit netzwelt die Macher von Abofallen, über die seine Seite aufklärt, hinter den Attacken: “Die Abzocker wollen Weihnachtsgeld.” Er ist sich sicher mit der Berichterstattung auf seiner Seite einen “Volltreffer” gelandet zu haben. In einem Verbraucherschutzforum wird vermutet, dass die Urheber aus Wien stammen. Beliebt sind etwa Routenplaner, Rechercheseiten zu Horoskopen oder Vornamen oder Downloaddienste.
Aber in diesem Jahr ist auf Grund der allgemeinen Teuerungsrate der Preis des virtuellen Adventskalender schon stolze 97 Euro. Aber wenigstens die Aufmachung ist die gleiche. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Online Service Ltd. Anfang des Jahres wegen “my-adventskalender.de” abgemahnt und verfolgt das Unternehmen aktuell in einem Gewinnabschöpfungsverfahren. Jetzt hat sich nicht nur der Name und sondern angeblich auch der Besitzer geändert. Den aktuelle Abzockerkalender findet man jetzt unter “mein-adventskalender.net” und wie verbraucherrechtliches herausgefunden hat gehört die Seite jetzt einer NOM New Online Media Ltd. und diese hat einen Vertretungsberechtigen mit Namen:
Mr Christian Riebold
Date of Birth: 24/08/1984
Doberaner Straße 110 – 112
Apartment 111
18057 ROSTOCK
Kein Wundern, ändern sich diese Abzocker-Firmennamen und ihre Inhaber im Sekundentakt. Und damit auch alle Opfer die Seite finden, wird wieder fleißig SPAM verschickt. Wer auf diese Seite stößt oder durch den Nikolaus per Mail gestossen wird, sollte sie schleunigst wieder verlassen. Wer bereits darauf hereingefallen ist, sollte nicht zahlen und sich auch nicht einschüchtern lassen.
Nähere Informationen hierzu in den FAQ zu Internetvertragsfallen.
Heute mal vielleicht eine gute Meldung aus Österreich. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Telekom Austria gegen allen anderen Behauptungen wohl doch gegen den § 99 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen. Nach einem Schreiben des Providers, die heise.de vorliegen, wurden auf Anfrage einer Rechtsanwaltskanzlei zu angeblich im März und April 2008 bei Filesharingvorgängen gespeicherten IP-Nummern die damals zugeordneten Namen und Anschriften herausgegeben, obwohl die Auskunftsersuchen erst im August und September erfolgten. Somit war die Speicherfrist durch das Vorliegen der Daten im August und September um ein Vielfaches überschritten. Nachdem Ende Oktober bekannt geworden war, dass das Unternehmen Nutzerdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage an die Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben hatte, kündigte das Unternehmen bis auf Weiteres eine Einstellung dieser Praxis an. Von einer Veränderung der Speicherpraxis, die eine Datenweitergabe erst möglich machte, war dagegen bisher noch nicht die Rede. Deshalb prüfen jetzt mehrere wegen Filesharingvorwürfen Abgemahnte aus Österreich ein rechtliches Vorgehen gegen die Telekom Austria. Denn anders als in Deutschland wurde in Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt!