Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Am Montag berichtete Heise Online von einem Prozess, in dem eine Filesharing-Nutzerin, die einen nicht zum Upload geeigneten Client verwendete und trotzdem abgemahnt wurde, Schadensersatz von einem Rechteinhaber erwirken will. Von grundlegender Bedeutung ist der Prozess unter anderem deshalb, weil darin die Beweiskraft der Methoden des Dienstleisters Media Protector geklärt werden könnte.
Der Richter ordnete zwar ein Gutachten an, das unter anderem diese Frage klären soll, verlangte aber dafür von der Klägerin einen Vorschuss von 5.000 Euro bis zum 23. August, der ihren Angaben zufolge ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Nun hat sich der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs mit dem Anwalt der Klägerin verständigt, der in Kontakt mit dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ein Konto zur Verfügung stellt, auf das Unterstützungszahlungen überwiesen werden können. Es läuft bei der HypoVereinsbank (Bankleitzahl 20030000) unter der Nummer 649988854. Als Empfänger sollte bei Überweisungen “Spendenkonto Dr. Wachs” und als Verwendungszweck “Gegengutachten” angegeben werden.
Das deutsche Politiker gerne Korruption über genehmigte Spendenregelungen offiziell wieder hoffähig machen wollen, darüber haben wir schon berichtet. Na und ein Gesetz erlassen, dass Korruption von deutschen Politiker strafbar wird, das wollen sie schon mal gar nicht. Obwohl Deutschland schon im Jahre 2003 die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet hat. Also schon vor 6 Jahren. Mittlerweile haben 136 Länder Korruptionsgesetze gegen Parlamentarier erlassen. Das demokratische und “rechtsstaatliche” Deutschland leider nicht!
Und wenn Politiker bei Korruption erwischt werden, wie bei Klemens Joos Lobby-Bude Eutop und der deutsche Telekom, dann schicken sie ihre Schertzkekse gleich los mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Und sie machen auch nicht vor der Pressefreiheit halt.
An dieser Stelle haben wir schon das eine und andere mal über Adressbuchbetrüger berichtet. Die heutige Geschichte, um die es geht, beginnt im Jahre 2005. Der Initiator und damalige Inhaber des Beschwerdezentrums, Dr. Peter Niehenke, wurde damals von dem Dokumentarfilmer Michael Plümpe um Hilfe gebeten. Plümpe hatte in jahrelanger Arbeit die Szene der Branchenbuch- bzw. Adressbuchverlage analysiert und war dabei auf eine Vielzahl sog. ‘schwarzer Schafe’ gestoßen. Auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage dokumentierte er das Geschäftsgebaren dieser schwarzen Schafe und gab den Opfern Tipps, wie sie sich erfolgreich gegen die Machenschaften dieser Betrüger wehren konnten. Jetzt eröffneten die Betrüger eine beispiellose Hetzjagd in die sie auch seine Familie (Frau und Kinder) mit einbezogen. In dieser Situation wandte Plümpe sich an Dr. Niehenke und bat ihn, seine Dokumentation über das Geschäftsgebaren in der Szene der Branchenbuch- und Adressbuchverlage in das Beschwerdezentrum zu integrieren. Eine Bitte, der Dr. Niehenke umgehend entsprach. Jetzt konzentrierte sich die Hetzjagd auf Dr. Peter Niehenke. Einige der Mitstreiter entschlossen sie sich, die Homepage auf einem Server im Ausland zu hosten, vom Ausland aus zu betreiben und als Betreiber dabei namentlich nicht in Erscheinung zu treten. Eine Bürgerechtlerin bot ihre Hilfe an – vermutlich, weil sie sich in den USA sicher fühlte, was das Recht auf freie Meinungsäußerung angeht. Sie registrierte eine Homepage mit dem Domainnamen ‘gegenjustizunrecht’, und zwar sowohl in Russland unter gegenjustizunrecht.ru als auch in Vanuatu unter ‘gegenjustizunrecht.vu’. In diese Seiten wurde die Dokumentation von Michael Plümpe integriert und von der Homepage des Beschwerdezentrums wurde die Dokumentation gelöscht. Sowohl das Landgericht Koblenz als auch das Landgericht Köln haben einstweilige Anordnungen gegen Niehenke erlassen. Von Niehenke wird nämlich etwas verlangt, zu dem er objektiv nicht in der Lage ist: Er soll bestimmte Passagen auf den Seiten zum Adressbuchbetrug ändern oder von diesen Seiten vollständig löschen. Da er nicht der Betreiber der Seiten ist, kann er dieser Aufforderung nicht nachkommen. Und weil er der Aufforderung nicht nachkam, wurden vom Landgericht Koblenz und auch vom Landgericht Köln Ordnungsgelder (http://www.beschwerdezentrum.org/Bilder_Grafiken/Ordnungsgeld_Koblenz_090210.pdf) gegen ihn festgesetzt (zunächst in Höhe von EUR 20.000,- , Read the rest of this entry »
Wer hoch steigt, kann auch mörderisch auf die große Fresse fliegen. So jetzt den Besitzer von “Marions Kochbuch” vor dem Hanseatische Oberlandesgericht passiert. Diese hatten den Betreiber der Fußballforen-Community Foros für die Veröffentlichung eines Fotos durch einen Forenteilnehmer in Haftung nehmen wollen und Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Wenig überraschend verurteilten die Richter des Landgerichts den Beklagten daraufhin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. Dieser sei als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Insbesondere sei dieser in der Lage gewesen, die Rechtsverletzung zu unterbinden, etwa dadurch, “dass er das Einstellen von Bildern durch Dritte auf die von ihm betriebene Webseite grundsätzlich nicht ermöglicht”. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 finden Sie im FOROS-Forum (Az. 5 U 180/07). Jetzt wissen die Kniepers mal wie das ist, wenn man Gerichtskosten bezahlen muss. Schade nur das der Plattenbelichter und seine Kochmamsel jetzt Google wieder mit neuen Bildchen überhäufen wird, denn das Geld muss ja wieder rein kommen. Nur einen berüht das Ganze überhaupt nicht, der Herr Buske darf sich weiter in seiner Dunkelkammer, unbestraft im deutschen Recht irren!
Das schweizerische Bundesgericht fällt einen wegweisenden Entscheid (Bericht) gegen Adressbuchschwindler. Kurz nachdem Hewlett-Packard (HP) Ende September 2006 im Handelsregister eine Änderung veranlasst hatte, bekam die Firma unerwünschte Post: Die NMC-Register schickte dem drittgrössten Informatikunternehmen der Schweiz eine «Offerte» für knapp 500 Franken für einen Eintrag ins «NMC-Register für Handel und Industrie» – samt Einzahlungsschein. Als ein HP-Anwalt den Abzockversuch bemerkte, erstattete er gegen NMC Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG). Das Zürcher Obergericht verurteilte NMC wegen unlauteren Wettbewerbs, doch die Firma focht den Entscheid vor Bundesgericht an. Im Oktober 2008 entschied dieses, dass NMC mit ihren Formularen gegen das UWG Verstössen hat Das Urteil 6B_272/2008/sst ist wegweisend, denn alle Adressbuchschwindler, die in oder aus der Schweiz auf Kundenfang gehen, können mit ihm angegangen werden. Der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband (SADV) bereitet gegen Adressbuchschwindelverlage nun Musterklagen vor.