Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!
AUS für Fonera…
Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.
verdi Deutschland hat ein Positionspapier zum neuen Leistungsschutzrecht veröffentlicht. iRights hat den Entwurf zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für die Presse samt einer ersten Analyse veröffentlicht. Das geleakte Dokument stellt die Verhandlungspositionen von Zeitungsverlegern (BDZV und VDZ) und Gewerkschaften (DJV und ver.di) gegenüber. Es zeigt – worüber schon länger spekuliert wurde –, dass ver.di und djv ein Leistungsschutzrecht grundsätzlich unterstützen. Der Auswertung von iRights zufolge müsste Google News seinen Dienst künftig bei einer Verwertungsgesellschaft gegen Entgelt lizenzieren. Nach den Plänen der Gewerkschaften käme dafür die VG Wort in Frage, nach den Maßstäben der Verleger eine neu zu gründende Verwertungsgesellschaft Presse. Da der Entwurf keine Unterscheidung von News-Aggregatoren vornimmt, wären auch Suchmaschinen generell und Social-Media-Aggregatoren wie Rivva vom Lizenzierungszwang betroffen. Zusätzlich müssten auch Unternehmen, deren Angestellte Internetzugang haben und auf Presseprodukte im Netz zugreifen können, zahlen. Selbiges würde offenbar für Behörden gelten. Ob die Nutzung des Internets zu beruflichen Zwecken generell Leistungschutzrecht-kostenpflichtig wird, ist noch umstritten.
Und das Ende vom Lied wird sein, Google und andere Suchmaschinen werden in Zukunft einfach keine deutsche Presseprodukte mehr präsentieren. Somit verschwindet die deutsche Presselandschaft einfach aus dem Internet. Nicht das das ein Verlust wäre, denn somit hätte die deutsche Verdummungsindustrie einen Vertriebsweg weniger! Aber retten wird diese Massnahme deutsche Printmedien nicht, eher ihren Tod rasend beschleunigen. Und dann wird wieder jeder deutsche Verleger eine ausländische Tochter haben, damit wenigstens ihre wichtigen Meldungen im Internet stehen. Und somit ihr eigenens Leistungsschutzrecht ab absurdum führen.
Deutsche verkehrte Welt halt!
Das deutsche Pflichtmodell
Sachen gibts es, die gibt es aber auch nur in Deutschland. In Deutschland dürfen nur noch USB-Sticks verkauft werden, die wie ein Goldbarren aussehen. Es soll sofort zu sehen sein, dass man sich das Ding auch leisten kann. Der deutsche Michel lässt sich ja mit Vorliebe das Geld ohne einen Gegenwert aus der Tasche ziehen. Die Verwertungsmafia hat jetzt eine neue Masche gefunden, bei Verkauf von Hardware, mitzuverdienen. Nach den GEZ-Gebühren für einen PC, Abgabe auf CD-Rohlinge, Abgaben auf CD/DVD-Brenner, Abgaben auf Kopiergeräte darf in Teutschland jetzt sogar 10 Cent pro Speicherstift oder -karte von der Verwertungsmafia VG Wort und VG Bild-Kunst kassiert werden. Und der Verband BITKOM spielt auch noch mit. Einfach unterirdisch.
Demnächst müssen Versteigerungsportale für jede versteigerte Festplatte auch noch Schutzgeld bezahlen. Aber Teutschland ist ja dafür bekannt, das Menschen Geld verdienen dürfen, ohne auch nur einen Finger zu rühren. Selbstverständlich alles von der Politik und den entsprechenden Verbänden abgesegnet.
Welche Kriterien müssen noch mal für eine Bananenrepublik erfüllt sein?
Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die neue Gesetzesregelung bestätigt, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt – unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Verletzer von Urheberrechten in Bagatellfällen überzogene Anwaltshonorare bezahlen müssen.
Die Karlsruher Richter sahen derzeit keine Veranlassung, die seit 1. September 2008 geltende Kostenbeschränkung anzugreifen. Dem Gesetzgeber müsse Zeit gegeben werden zur Prüfung, ob das mit der Neureglung verfolgte Konzept tauglich und angemessen sei, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (1 BvR 2062/09 – Beschluss vom 20. Jänner 2010)
[Glasdemokratie] Somit hat es sich wohl zumindest ausgekniepert!