Archiv für die Kategorie: ‘Abzocke’

15
Okt

Gebrüder Schmidtlein in Wien verurteilt

Erstellt von: Redaktion

Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen. Das Verfahren hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt. Vergeblich hatte der Anwalt der Beklagten versucht, der Klage mit formellen Argumenten auszuweichen. Auch der Wechsel des zwischenzeitlichen Website-Betriebs von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR hin zur Redcio OGH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Brüder sind, half nicht, dem Urteilsspruch zu entgehen. Die Männer kamen nicht zur Verhandlung nach Wien und konnten daher vom Richter nicht vernommen werden. Das Recht, das Urteil auf Kosten eines vor Gericht unterlegenen Websitebetreibers unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Printmedium veröffentlichen zu dürfen, hatte die Arbeiterkammer erst im vergangenen Jahr beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes erstritten. Damals war die Kammer erfolgreich gegen “Gratis”-Abzocker aus der Schweiz vorgegangen. Auf den nun behandelten Schmidtlein-Websites ist derzeit keine Neuanmeldung möglich.

23
Mrz

Die kniepersche Bremse

Erstellt von: Redaktion

Wer hoch steigt, kann auch mörderisch auf die große Fresse fliegen. So jetzt den Besitzer von “Marions Kochbuch” vor dem Hanseatische Oberlandesgericht passiert. Diese hatten den Betreiber der Fußballforen-Community Foros für die Veröffentlichung eines Fotos durch einen Forenteilnehmer in Haftung nehmen wollen und Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Wenig überraschend verurteilten die Richter des Landgerichts den Beklagten daraufhin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. Dieser sei als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Insbesondere sei dieser in der Lage gewesen, die Rechtsverletzung zu unterbinden, etwa dadurch, “dass er das Einstellen von Bildern durch Dritte auf die von ihm betriebene Webseite grundsätzlich nicht ermöglicht”. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 finden Sie im FOROS-Forum (Az. 5 U 180/07). Jetzt wissen die Kniepers mal wie das ist, wenn man Gerichtskosten bezahlen muss. Schade nur das der Plattenbelichter und seine Kochmamsel jetzt Google wieder mit neuen Bildchen überhäufen wird, denn das Geld muss ja wieder rein kommen. Nur einen berüht das Ganze überhaupt nicht, der Herr Buske darf sich weiter in seiner Dunkelkammer, unbestraft im deutschen Recht irren!

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