Internetanbieter sind in Australien nicht verpflichtet, das Herunterladen oder den unrechtmäßigen Austausch von Kopien zu unterbinden. Das bestätigte ein Berufungsgericht in Sydney am Donnerstag. Der Richter hielt die Entscheidung der niedrigeren Instanz aufrecht. Danach können Internetprovider nicht gezwungen werden, ihre Kunden vom Austausch illegaler Kopien abzuhalten. „Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet kann nicht als Mittel zu Verstößen gelten“, hielt der Richter im ursprünglichen Urteil fest. Er sehe keine Anzeichen, dass das beklagte Unternehmen iiNET Verstöße billige. 34 Filmstudios hatten die Klage gegen iiNET eingereicht, darunter Universal Pictures, Warner Bros, Sony und Disney. Die Firma iiNET mit Sitz in Perth an der Westküste ist der zweitgrößte australische Internetprovider. Die Studios, zusammengeschlossen im „Australischen Verband gegen Copyright-Diebstahl“ (AFACT), hatten Ermittler engagiert, die über iiNET unrechtmäßig Kopien heruntergeladen hatten. AFACT forderte den Provider dann auf, diesen „Kunden“ den Zugang zu sperren. Darauf hatte iiNET nie reagiert. Deshalb klagte AFACT. „Wir haben immer gesagt, dass wir nichts erlaubt oder getan haben, das unsere Kunden dazu einlädt, das Copyright zu verletzen“, sagte iiNET-Chef Michael Malone am Donnerstag vor dem Gericht in Sydney. iiNET-Kunden müssen Benutzer-Richtlinien anerkennen, die illegales Herunterladen verbieten. AFACT hatte argumentiert, das Unternehmen müsse auch überwachen, ob das wirklich passiere und gegebenenfalls einschreiten.
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Der Musikverwerter Gema hat 36 000 Kitas und Kindergärten angeschrieben und aufgefordert, Lizenzverträge für das Kopieren und Verteilen von Liederzetteln abzuschließen. In dem Schreiben wurden die Kitas aufgefordert, genau aufzuschreiben, welches Lied von welchem Komponisten und von welchem Musikverlag sie kopiert und verteilt haben. Das bestätigte ein Gema-Sprecher dem Tagesspiegel. Entsprechend solle ein Lizenzvertrag geschlossen werden, bei dem die Kita Gebühren zahlen muss. Der Musikverwerter Gema tritt dabei nicht in eigener Sache auf, sondern übernimmt als Dienstleister im Auftrag der VG Musikedition das Inkasso bei den Kitas. Die VG Musikedition ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Musikverlagen vertritt, die Lieder- und Notenbücher herausgeben. Die VG selber ist nicht in der Lage, das Geld bei den Kitas einzutreiben. Sie hat deshalb die Gema beauftragt, die über eine große Organisation verfügt und große Erfahrung im Eintreiben von Geld hat. Hintergrund ist die Tatsache, dass laut Urheberrecht beim Kopieren eines Verlagsprodukts Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.
Hier hat der deutsche Staat wieder einmal gesetzlich eine Möglichkeit geschaffen, selbst schon die Kleinsten abzumahnen.
Allen deutschen Kindergärten sei deshalb das Musikpiraten-Liederbuch “Singen im Advent” an Herz gelegt. Hier kann kostenfrei gesungen und kopiert werden.
Seit 2005 liegen heise.de und die Musikindustrie wegen einem Link-Verbot im rechtlichen Clinch. Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Eine detaillierte Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor, sie wird erst in einigen Monaten erwartet. In der Verhandlung vor dem BGH am gestrigen Donnerstag machte der Senat bereits in der Einführung deutlich, dass in dem langjährigen, bereits seit 2005 bestehenden Verfahren im Kern nur noch die Frage relevant sei, welche Funktion dem Link in der konkreten Berichterstattung zukomme. Der Bundesgerichtshof fasste nun die schnelle Entscheidung, die eindeutig zugunsten der Rechtsposition des Heise Zeitschriften Verlags erging. Das Urteil ist rechtskräftig, die Musikindustrie könnte das Urteil allenfalls noch vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten.
weiterführende Links:
Dokumentation: Heise versus Musikindustrie
Piratenangriff?
Zumindest einzelne Piraten glauben doch an die Entertechnik der Abmahnung. Vor gut zwei Wochen wurde ein Link über Blogs und Twitter verteilt. In einem «Mustertext» wurde unserer Bundesregierung die «betriebsbedingte fristlose Kündigung» ausgesprochen, ein entsprechendes Arbeitszeugnis wurde angehängt. Ins Leben gerufen hatte die beiden seichten Texte Gudrun Debus, die meisten Netizens eher unter ihrem Nick @piratenweib bekannt. Am Montag gab der Verein Tacheles e.V bekannt, dass er eine Abmahnung erhalten habe, weil der Text ohne Nennung des Urhebers veröffentlicht wurde, sprich: es wurde gegen die vorgegebene Creative-Commons-Lizenz verstoßen. Kostenpunkt: Insgesamt 160 Euro, aufgeteilt in einen Unterlassungsanspruch in Höhe von 100 Euro und einen Schadensersatz in Höhe von 60 Euro. Eine Unterlassungserklärung sollte selbstverständlich auch unterzeichnet werden. Klar ist, dass in mehreren Fällen mit der Creative-Commons-Lizenz schludrig umgegangen wurde. Unklar ist, ob die albernen Texte die geistige Schöpfungshöhe erfüllen. Zweifelhaft ist meines Erachtens auch, dass 160 Euro nur die Auslagen decken sollen. Der Verein Tacheles e. V. wird zur Not den Fall gerichtlich klären lassen. Gut so. Harren wir der Dinge, die da noch kommen. Das «Besondere» an diesem Fall ist natürlich, dass die Abmahnwelle direkt aus dem Umfeld der Piraten initiiert wurde. Und ja, man muss hier auch die Piraten benennen. Die Piraten auf Twitter & Co. sind die ersten, die nach der CDU schreien, wenn Wolfgang Bosbach oder Wolfgang Schäuble Einfälle zur inneren Sicherheit verbreiten. Ein Differenzierung findet nicht statt. Gudrun Debus, erst Recht mit dem Nick @piratenweib, und ihr Umfeld agieren selbstverständlich auch im Namen der Piratenpartei. Bosbach und Schäuble sprechen auch nicht für sich, es ist immer die CDU. [via FIXMBR]
Ob diese Vorgehensweise des Piratenweibes jetzt auch die gesamte Piratenpartei gutheisst, bleibt abzuwarten. Jedenfalls hat Frau Gudrun Debus ein sehr schlechtes Licht auf ihre Partei geworfen. Dieser Umstand lässt sich nicht von der Hand weisen.
Internetausdrucker Sauerland
Wir können deutsche Politiker nicht verstehen. Warum sind die bloß so beratungsresistent? Eigentlich wollte sich der Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ja zum Chefaufklärer um die tödlichen Ereignisse der diesjährigen Loveparade machen. Dabei macht er sich gerade nur noch lächerlicher und wird zum Abmahner! Ein Blog hat Anhänge aus einem Gutachten über die Loveparade-Katastrophe veröffentlicht. Die Stadt Duisburg verbot dies. Weil sie in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, mahnte die Stadt die Blogger unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro ab. Die Stadt begründete das Verbot damit, dass die Anlagen ungeschwärzte, personenbezogene Daten enthielten. Xtranews nahm die Dokumente daraufhin offline. „Leider ist uns heute per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland“, schreiben die Blogger. Aber erreicht hat die Stadt Duisburg jetzt genau das Gegenteil. Unzählige Medien haben das Thema jetzt aufgegriffen, beispielsweise sei hier auf die Augsbuger Allgemeine, die WAZ-Gruppe oder Netzpolitik.org verwiesen. Das linke Onlineportal Indymedia hat die gesamten Dokumente hochgeladen. Auch die Speicherung bei Wikileaks wird bereits diskutiert. Aus dem Netz verschwinden werden die Dokumente demnach NIE mehr. Und die solidarische Bloggergemeinde wird jetzt zusammenstehen.
Dem möglichen Gerichtsverfahren blicken die Macher von Xtranews gelassen entgegen, fürchten aber die Kosten. Ihr Blog sei „klein und regional tätig“, der Streitwert hoch angesetzt. „Für die erste Runde kalkulieren wir bereits mit 7500 Euro Kosten – sollten wir verlieren“, schreiben die Blogger. Daher auch ihr Spendenaufruf.
Lieber Herr Sauerland – ihren gesamten Beraterstab können sie getrost mehrere Wochen in Urlaub schicken. Denn für Medienwirksamkeit ihrer Person ist in den nächsten Wochen ausreichend gesorgt! Aber seinen sie nicht allzu traurig, sie befinden sich ja glücklicherweise in einer Partei, die es nicht so mit dem Internet hat!