Archiv für die Kategorie: ‘Abmahnung’

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.

Quelle: heise.de

FacebookTwitterEmail
19
Apr

Abmahnwahn pervertiert weiter!

Erstellt von: Redaktion

Abmahnungen per Onlinedienst

Auf der Website www.parkplatzdieb.de mit einem unseriösen Dienst der Münchner Graf | Partner Kanzlei, kann man jetzt online seinen falsch parkenden Nachbarn kostenpflichtig mit der Abmahnkeule verhauen. Abmahnung per Online-Dienst: Ein fremdes Auto parkt die Einfahrt zu, Online-Formular ausgefüllt, Bild mit Kennzeichen hoch geladen, auf Absenden geklickt und schon wird ganz geil abgemahnt. Somit bekommt der Falschparker auch noch einen finanziellen Denkzettel. Von herkömmlichen Polizeianrufen und Abschleppenlassen raten die Online-Abmahner hingegen ab. Ob diese Form der Abmahnung rechtlich Bestand hat, ist sehr umstritten.

Doch es reicht ja, wenn eine kleine Menge von Abgemahnten zahlt, in diesem Fall kommt es auf die Masse an.
Kohle machen um jeden Preis!

FacebookTwitterEmail

Der junge Mann hat ein schönes Büro in Hamburg mit Blick auf die Alster, ist Jurist und gleichzeitig Geschäftsführer der proMedia GmbH. Sein Name Clemens Rasch. Er verdient sein Geld mit Massenabmahnungen im Auftrage der Musikindustrie/IFPI. Die proMedia GmbH jagt nach Verstößen im Internet, besorgt die IP-Nummern und generiert somit die Aufträge für die Anwaltskanzlei. Sie ist faktisch der einzige Klient der Kanzlei. Natürlich alles gesetzkonform. Und es wird sich gebrüstet, wir verklagen Greise und zwölfjährige Mädchen, Professoren, Hausfrauen, Polizisten und Studenten. Nicht des Geldes wegen, NEIN dem Gesetz soll Genüge getan werden. Komisch nur, das alle Schreiben

» Schreiben Seite 1 » Schreiben Seite 2 » Unterlassungserklärung » Kostennote

gleich aussehen und nur in minimalen Passagen geändert werden. Hier wir unter dem rechtsstaatlichen Deckmantel mittels Serienbriefen Kohle gescheffelt. Gleichzeitig ist anzunehmen, wenn nach den Forderungen, einer Abmahnung darf nur noch einen Kostennote von 50€ beiliegen, das der gesetzliche Eifer dieser Kanzlei gegen Null tendieren dürfte.Eine sehr gute Seite, die sich mit den Machenschaften (anders ist das leider nicht zu bezeichnen) der Kanzlei Rasch befasst, finden Sie hier…. Eine informative Seite über Urteile, Fallbeispiele, News und inklusive Forum.

Es würde unserer Gesellschaft viel besser zur Gesicht stehen, wenn sich unsere Juristen mehr mit solchen Dingen beschäftigen würden:



Leider kann man mit sowas ja nun gar kein großes Geld verdienen. Und Kinder haben in diesem Staat nun mal keine Lobby!!! Und schon gar nicht unter unseren Erfüllungsgehilfen der IFPI, den Politikern!

FacebookTwitterEmail
6
Mrz

Die große Macht der Musikindustrielobbyisten

Erstellt von: Redaktion

und ihre kleinen Erfüllungspolitiker. Wie jetzt bekannt wurde geht dem Rechtsausschuss des Bundesrats die geplanten Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung nicht weit genug. Diese Fachpolitikern wollen doch wirklich per Gesetz festschreiben, das jeder Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegen Netzprovider hat.

Ausführliche Hinweise unter dem Artikel “Bundesrat sägt am Richtervorbehalt bei Auskunftsanspruch gegen Provider”
Noch viel interessanter als der Artikel selbst, lesen sich aber die dazugehörenden Diskussionsbeiträge.

Das müsste eigentlich auch die Lobbyisten der Handelskonzerne (Mediamarkt, Saturn etc.) auf den Plan rufen. Der, durch den Marktleiter, herbeigerufenen Herr Steinhöfel darf per Gesetz bei Ladendiebstahl, dann gleich auch noch eine Hausdurchsuchung durchführen, ohne richterlichen Erlass, selbstverständlich.

FacebookTwitterEmail
Seite 14 von 14« Erste...1011121314
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: