Die Massenabmahner aus dem TV
Das besonders bekannte Kochbuch, ist berühmt für seine qualitativ hochwertigen Rezepte!
Bockwurst mit Brot
[Update] Oh oh, wie tief man doch so als Kochbuch-Webseitenbetreiber sinken kann, könnt ihr hier nachlesen!
Bundesdeutsches Justizgehabe vom FEINSTEN und ein Armutszeugnis zugleich.
Kochen ist eine Leidenschaft. Und Kochbücher gehören in eine gute Küche. Aber wozu gibt es das Internet, wenn mal auf die schnelle nicht das richtige Rezept gefunden wird. Auch Folkert Knieper und seine Frau Marion betreiben ein solches virtuelles Kochbuch im Internet. In der ARD Sendung Plusminus vom 05.02.2008 ging es aber nicht um Rezepte sondern um Massenabmahnungen. Denn Herr Knieper hat seine Internetseite soweit optimiert (obwohl das gegen die Geschäftbedingungen von Google verstößt) das seine Bilder aus dem Kochbuch erste Plätze bei einer Bildersuche belegen. Wenn diese dann auf einer anderen Seite benutzt werden, hagelt es eine Abmahnung. Die ARD-Sendung beschreibt sehr schön die Internettricks die Herr Volkert anwendet. Und auch das die Abgemahnten vor der Dunkelkammer in Hamburg keine Chance haben zu gewinnen.
Vor Gericht haben die Betroffenen kaum eine Chance. Die meisten Richter schauen nämlich nicht danach, wie ein möglicher Irrtum zustande kam. Der Mönchengladbacher Anwalt Sascha Kremer vertritt allein fast 30 Abgemahnte. Er glaubt, dass seine Mandanten gezielt in eine Urheberrechts-Falle gelockt wurden.
Leider hat die Redaktion von Plusminus wieder Read the rest of this entry »
oder?
Nachdem die Firma Philipps im Dezember 2007 eine Abmahnwelle gegen kleine Onlinehändler angeschoben hatte, versucht das jetzt auch die Firma Sharp. Warum die Hersteller ausgerechnet den Handel abmahnen, der sich doch darum bemüht, die Produkte des Abmahnenden zu verkaufen? Angeblich will man nur verhindern, das die Onlineshops Ware aus “irgendwelchen Kanäle” verkaufen. Angeblich haben sich die Händler nicht für Deutschland „zugelassene Sharp-Produkte“ besorgt und versuchen sie hierzulande anzubieten. Mit dieser Formulierung soll der Eindruck erweckt werden, man benötige eine besondere Zulassung von Sharp, wenn man Sharp-Produkte hierzulande einführt und damit Handel treibt. Zugleich wird aber verschwiegen, dass der europäische Handel vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist und mit „zweifelhaften Kanälen“ rein gar nichts zu tun hat. Wer sich Waren auf dem europäischen Binnenmarkt beschafft und diese beispielsweise als Reimport Kunden anbietet, nimmt nichts weiter für sich in Anspruch, als die europäische Warenverkehrsfreiheit, die rechtlich als Grundfreiheit in den Regelwerken der Europäischen Gemeinschaft normiert ist.
Mit anderen Worten, man möchte dem Handel Vorschriften machen um die Preise zu diktieren und somit die freie Marktwirtschaft auszuhebeln. Read the rest of this entry »
glaubt man nicht!
Unsere Zypresse hat ja schon mal ihr Volk belogen, oder sagen wir mal, ihm etwas vorenthalten. Jetzt versucht Sie es ein zweites mal. Unter der Überschrift “Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke” versucht sie jetzt, die Vorratsdatenspeicherung als reines rechtsstaatliches Mittel reinzuwaschen. Die erfassten Daten sollen nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. Und auf gar keinen Fall zur Befriedigung “zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie” benutzt werden. Aber solche derartigen Lügen kennen wir ja schon von den Daten der LKW-Maut.
Sehr geehrte Frau Zypries, für uns haben Sie deshalb den Titel “Frau Baronin von Münchhausen” verdient.

No Guantanamo
USA wollen wieder Weltspitze werden! Nachdem Mr. Bush ja zur Zeit ein wenig unter Druck steht, will die USA wieder ganz nach oben. An die Spitze der Gefängnisnationen. Nirgendwo sonst sitzen so viele Menschen in den Gefängnissen, wie in den USA. Und diese Position wollen Sie jetzt auch noch ausbauen. US-Politiker fordern verschärfte Strafen gegen Copyright-Vergehen. Also so Strafen wie gegen die US-Bürgerin Jammie Thomas wegen Weitergabe von 24 Musikstücken von 222.000 US-Dollar Schadensersatz, gehen den Herren Politiker noch nicht weit genug. Den gerade am 05.12.2007 hat die US-Regierung der Musikindustrie ihre Unterstützung im Verfahren gegen Jammie Thomas zugesagt. Derzeit beträgt die Höchststrafe je Copyright-Vergehen 30.000 US-Dollar aber über diese Maß hinaus sollen die künftigen Strafen gehen. Und auch die Latte zur Einordnung eines Vergehens als Wiederholungstat soll tiefergelegt werden, für die eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren fällig werden kann. Computer, mit denen Copyright-Vergehen begangen wurden, dürfen vom Justizministerium eingezogen und zu dessen Gunsten weiterverkauft werden. Irgendwie muss sich doch staatlich am weltweiten Hardwarehandel mitverdienen lassen.
Auszug heise.de:
“Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in dem Kampf, unsere Konkurrenzfähigkeit auf dem weltweiten Markt zu verteidigen”, begründet Conyers die Initiative laut Mitteilung des Justizausschusses. Der PRO IP Act solle dafür sorgen, dass Innovation und Kreativität in der Gesellschaft weiterhin wohl gedeihen. Der Schutz des geistigen Eigentums sei wichtig für die US-Wirtschaft, ergänzt Smith. Die Fälschung und unerlaubte Weitergabe geistigen Eigentums koste viele Arbeitsplätze und gefährde die Existenz von Unternehmen.
Wunderbar wie sich auch gleich die Konzerne zu Wort melden und ihre angeblich horrenden Verluste durch Copyright-Vergehen vermelden. Aber nicht die großen Plagiathersteller weltweit wird es treffen, NEIN den gelegentlichen Musik- und Filmdownloader wird man wegsperren. Somit sollte die USA schon mal anfangen größere Gelände aufzukaufen, damit dann erweiterte Guantanamo-Camps errichtet werden können.
Wer aber glaubt die USA ist weit weg, der irrt, die Contentindustrie und ihre Abmahnanwälte gehen in Deutschland auch immer verschärfter vor und werden ab dem 01.01.2008 noch einen Zahn zulegen.