Archiv für die Kategorie: ‘Musikindustrie’

6
Dez

USA ein Gefängnisstaat

Erstellt von: Redaktion Tags: , ,

USA wollen wieder Weltspitze werden! Nachdem Mr. Bush ja zur Zeit ein wenig unter Druck steht, will die USA wieder ganz nach oben. An die Spitze der Gefängnisnationen. Nirgendwo sonst sitzen so viele Menschen in den Gefängnissen, wie in den USA. Und diese Position wollen Sie jetzt auch noch ausbauen. US-Politiker fordern verschärfte Strafen gegen Copyright-Vergehen. Also so Strafen wie gegen die US-Bürgerin Jammie Thomas wegen Weitergabe von 24 Musikstücken von 222.000 US-Dollar Schadensersatz, gehen den Herren Politiker noch nicht weit genug. Den gerade am 05.12.2007 hat die US-Regierung der Musikindustrie ihre Unterstützung im Verfahren gegen Jammie Thomas zugesagt. Derzeit beträgt die Höchststrafe je Copyright-Vergehen 30.000 US-Dollar aber über diese Maß hinaus sollen die künftigen Strafen gehen. Und auch die Latte zur Einordnung eines Vergehens als Wiederholungstat soll tiefergelegt werden, für die eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren fällig werden kann. Computer, mit denen Copyright-Vergehen begangen wurden, dürfen vom Justizministerium eingezogen und zu dessen Gunsten weiterverkauft werden. Irgendwie muss sich doch staatlich am weltweiten Hardwarehandel mitverdienen lassen.

Auszug heise.de:

“Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in dem Kampf, unsere Konkurrenzfähigkeit auf dem weltweiten Markt zu verteidigen”, begründet Conyers die Initiative laut Mitteilung des Justizausschusses. Der PRO IP Act solle dafür sorgen, dass Innovation und Kreativität in der Gesellschaft weiterhin wohl gedeihen. Der Schutz des geistigen Eigentums sei wichtig für die US-Wirtschaft, ergänzt Smith. Die Fälschung und unerlaubte Weitergabe geistigen Eigentums koste viele Arbeitsplätze und gefährde die Existenz von Unternehmen.

Wunderbar wie sich auch gleich die Konzerne zu Wort melden und ihre angeblich horrenden Verluste durch Copyright-Vergehen vermelden. Aber nicht die großen Plagiathersteller weltweit wird es treffen, NEIN den gelegentlichen Musik- und Filmdownloader wird man wegsperren. Somit sollte die USA schon mal anfangen größere Gelände aufzukaufen, damit dann erweiterte Guantanamo-Camps errichtet werden können.
Wer aber glaubt die USA ist weit weg, der irrt, die Contentindustrie und ihre Abmahnanwälte gehen in Deutschland auch immer verschärfter vor und werden ab dem 01.01.2008 noch einen Zahn zulegen.

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Die Forscherinnen Birgitte Andersen und Marion Frenz von der Universität London sind nach Auswertung einer kanadischen Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass Tauschbörsen dem CD-Verkauf NICHT schaden!
Die Musikindustrie wird seit Jahren nicht müde, immer wieder das Märchen zu verbreiten, die bösen Tauschbörsenbenutzer machen die Musikindustrie kaputt. Immer wieder gibt die Musikindustrie Studien in Auftrag, die beweisen sollen, wie hoch die Verluste, durch das illegale Tauschen von Musik, sind. Und diese Ergebnisse werden als Rechtfertigung ins Feld geführt, um immer wieder Tauschbörsenbenutzer kostenpflichtig abzumahnen. Auch für die hohen Streitwerte der Abmahnungen müssen die Studien der Musikindsutrie immer wieder herhalten.
Und jetzt beweisen zwei Frauen von der Londoner Universität genau das Gegenteil, nämlich das der Absatz sogar noch durch den Liedertausch gefördert wird. Die Wissenschaftlerinnen haben für ihre Studie Daten ausgewertet, die von April bis Juni 2006 im Auftrag des kanadischen Wirtschaftsministeriums (Industry Canada) von Read the rest of this entry »

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Tja, das kann in der Hektik schon mal vorkommen, das man sich verschreibt. Aber das ein Schreibfehler nicht vor Kosten schützt, musste jetzt auch der Massenabmahner Rasch erkennen. Wie aus einem rechtskräftigen Urteil vom 18. Juli 2007 (AZ. 17 O 243/07) des Landgerichtes Stuttgart bekannt geworden ist, ist dem Massenabmahner Rasch ein Zahlendreher bei einer IP-Adresse unterlaufen. Dadurch wurde einem unbescholtenden Internetbenutzer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei Audiodateien zugeschickt. Streitwerthöhe durch die angeblichen 287maligen Rechtsverletzungen betrug 60.000€. Somit sollte eine Abmahngebür von 3500€ durch Rasch geltend gemacht worden sein.
Der Abgemahnte konnte aber durch Logdateien beweisen, das er zu dem Zeitpunkt der Rechtsverstöße eine andere IP-Adresse durch seinen Provider zugewiesen bekommen hatte. Das teilte der Abgemahnte auch dem Massenabmahner unverzüglich mit. Leider ging die Anwaltskanzlei darauf nicht ein, womit der Abgemahnte sich gezwungen sah, eine negative Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart einzureichen.
Punkt, Satz und Sieg!!!
Als es aber um die Kosten des Verfahrens ging, wollte der Massenabmahner von seinen eigenen Streitwerten nichts mehr hören. Das Landgericht Stuttgart hielt aber den hohen Streitwert für angemessen, weil von der Kanzlei selber angesetzt. So musste die Kanzlei die Kosten des Verfahrens tragen, ausgehend von dem angesetzten Streitwert.
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Die Sendung Planetopia des Senders Sat.1 ist ja für seine technisch versierten Sendungen bekannt.
Aber das diese Sendung jetzt auch Werbeplattform für die Musikindustrie ist, das ist neu. Wiedermal durfte der Massenabmahner Rasch die angeblich riesigen Verluste für die Musikindustrie herunterbeten, leider blieb er auch diesmal die Beweise schuldig. Auch wurde in dem Beitrag verschwiegen, das Herr Rasch alleiniger Geschäftsführer, der proMedia GmbH ist. Richtig ist, er betreibt ein Anwaltsbüro an der Alster und einer seiner größten Klienten ist die IFPI, die deutsche Abteilung der internationalen Musik-Industrie. In deren Auftrag fahndet der Mittvierziger Rechtsanwalt Rasch nach Menschen, die Urheberrechte der Künstler verletzen, dabei nutzt er Material, das von der ProMedia GmbH zusammen getragen wurde. Er generiert seine Abmahnungen also selbst.
Auch wird in dem Bericht gezeigt, das die proMedia die beschlagnahmten Festplatten selbst nach verdächtigem Materiel untersucht. Seit wann ist eine privatwirtschaftliche gewinnorientierte Firma eine offizielle Ermittlungsbehörde. Wer garantiert den Beklagten, das die Firma die Musikstücke nicht selbst auf die Festplatten aufspielt. Solche Beweise der proMedia sind als befangen abzulehnen.

Leider besitzt die proMedia bei den offiziellen Ermittlungsbehörden den sogenannter Sachverständigenstatus. Das nennen wir ausgezeichnete Lobbyarbeit, es ist und bleibt aber ein Skandal. Desweiteren versucht die Lobby der Musikindustrie für die nächste Novelle des Urheberrechtsgesetzes den Richtervorbehalt streichen zu lassen. Das würde der Musikindustrie den Status von einer Ermittlungsbehörde verleihen.
Manche Gerichte erkennen jetzt aber auch schon, das diese Massenabmahnnerei auschliesslich der Gewinnermittlung dient. Deshalb urteilte das Amtsgericht Offenburg wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit”, dass die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers nicht zurückverfolgt werden darf.

Eines ist klar: Der illegale Download von Musik ist strafbar! Ob ein heruntergeladenes mp3 File aber einen Streitwert von 20.000€ hat, diesen Beweis bleibt die Musikindustrie immer schuldig. Nach dem Streitwert richtet sich aber die teilweise vierstellige Abmahngebühr. Also kann der Streitwert gar nicht hoch genug sein!
Abgemahnte sollten niemals sofort zahlen und sich immer anwaltliche Hilfe einholen.

Vielleicht hilft ja in Deutschland in ein oder zwei Jahren auch das Verschlüsseln einer Festplatte nicht mehr.

Für uns wird die Zukunft der Musikindustrie eines Peter Gorres immmer wahrscheinlicher!

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Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.

Quelle: heise.de

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