Archiv für die Kategorie: ‘Musikindustrie’

26
Mrz

Für die Contentindustrie wird die Luft dünner

Erstellt von: Redaktion

Im Juni 2007 berichteten wir schon über intelligente Juristen. Damals hatte das Offenburger Amtsgericht der dortigen Staatsanwaltschaft untersagt, auf eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers mittels der IP-Adresse zu reagieren. Jetzt macht doch diese Maßnahme in Deutschland wirklich Schule. Wie heise.de heute berichtet, hat sich jetzt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft mit der Medienindustrie angelegt. Sie lehnt seit kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab.
 
Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft:

Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, “sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen”.

Allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft sind eigenen Angaben zufolge im Januar und Februar 2008 etwa 2000 IP-Adressen eingereicht worden, Read the rest of this entry »

30
Dez

Wer einmal lügt, dem …

Erstellt von: Redaktion

Unsere Zypresse hat ja schon mal ihr Volk belogen, oder sagen wir mal, ihm etwas vorenthalten. Jetzt versucht Sie es ein zweites mal. Unter der Überschrift “Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke” versucht sie jetzt, die Vorratsdatenspeicherung als reines rechtsstaatliches Mittel reinzuwaschen. Die erfassten Daten sollen nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. Und auf gar keinen Fall zur Befriedigung “zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie” benutzt werden. Aber solche derartigen Lügen kennen wir ja schon von den Daten der LKW-Maut.
Sehr geehrte Frau Zypries, für uns haben Sie deshalb den Titel “Frau Baronin von Münchhausen” verdient.

6
Dez

USA ein Gefängnisstaat

Erstellt von: Redaktion Tags: , ,

USA wollen wieder Weltspitze werden! Nachdem Mr. Bush ja zur Zeit ein wenig unter Druck steht, will die USA wieder ganz nach oben. An die Spitze der Gefängnisnationen. Nirgendwo sonst sitzen so viele Menschen in den Gefängnissen, wie in den USA. Und diese Position wollen Sie jetzt auch noch ausbauen. US-Politiker fordern verschärfte Strafen gegen Copyright-Vergehen. Also so Strafen wie gegen die US-Bürgerin Jammie Thomas wegen Weitergabe von 24 Musikstücken von 222.000 US-Dollar Schadensersatz, gehen den Herren Politiker noch nicht weit genug. Den gerade am 05.12.2007 hat die US-Regierung der Musikindustrie ihre Unterstützung im Verfahren gegen Jammie Thomas zugesagt. Derzeit beträgt die Höchststrafe je Copyright-Vergehen 30.000 US-Dollar aber über diese Maß hinaus sollen die künftigen Strafen gehen. Und auch die Latte zur Einordnung eines Vergehens als Wiederholungstat soll tiefergelegt werden, für die eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren fällig werden kann. Computer, mit denen Copyright-Vergehen begangen wurden, dürfen vom Justizministerium eingezogen und zu dessen Gunsten weiterverkauft werden. Irgendwie muss sich doch staatlich am weltweiten Hardwarehandel mitverdienen lassen.

Auszug heise.de:

“Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in dem Kampf, unsere Konkurrenzfähigkeit auf dem weltweiten Markt zu verteidigen”, begründet Conyers die Initiative laut Mitteilung des Justizausschusses. Der PRO IP Act solle dafür sorgen, dass Innovation und Kreativität in der Gesellschaft weiterhin wohl gedeihen. Der Schutz des geistigen Eigentums sei wichtig für die US-Wirtschaft, ergänzt Smith. Die Fälschung und unerlaubte Weitergabe geistigen Eigentums koste viele Arbeitsplätze und gefährde die Existenz von Unternehmen.

Wunderbar wie sich auch gleich die Konzerne zu Wort melden und ihre angeblich horrenden Verluste durch Copyright-Vergehen vermelden. Aber nicht die großen Plagiathersteller weltweit wird es treffen, NEIN den gelegentlichen Musik- und Filmdownloader wird man wegsperren. Somit sollte die USA schon mal anfangen größere Gelände aufzukaufen, damit dann erweiterte Guantanamo-Camps errichtet werden können.
Wer aber glaubt die USA ist weit weg, der irrt, die Contentindustrie und ihre Abmahnanwälte gehen in Deutschland auch immer verschärfter vor und werden ab dem 01.01.2008 noch einen Zahn zulegen.

Die Forscherinnen Birgitte Andersen und Marion Frenz von der Universität London sind nach Auswertung einer kanadischen Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass Tauschbörsen dem CD-Verkauf NICHT schaden!
Die Musikindustrie wird seit Jahren nicht müde, immer wieder das Märchen zu verbreiten, die bösen Tauschbörsenbenutzer machen die Musikindustrie kaputt. Immer wieder gibt die Musikindustrie Studien in Auftrag, die beweisen sollen, wie hoch die Verluste, durch das illegale Tauschen von Musik, sind. Und diese Ergebnisse werden als Rechtfertigung ins Feld geführt, um immer wieder Tauschbörsenbenutzer kostenpflichtig abzumahnen. Auch für die hohen Streitwerte der Abmahnungen müssen die Studien der Musikindsutrie immer wieder herhalten.
Und jetzt beweisen zwei Frauen von der Londoner Universität genau das Gegenteil, nämlich das der Absatz sogar noch durch den Liedertausch gefördert wird. Die Wissenschaftlerinnen haben für ihre Studie Daten ausgewertet, die von April bis Juni 2006 im Auftrag des kanadischen Wirtschaftsministeriums (Industry Canada) von Read the rest of this entry »

Tja, das kann in der Hektik schon mal vorkommen, das man sich verschreibt. Aber das ein Schreibfehler nicht vor Kosten schützt, musste jetzt auch der Massenabmahner Rasch erkennen. Wie aus einem rechtskräftigen Urteil vom 18. Juli 2007 (AZ. 17 O 243/07) des Landgerichtes Stuttgart bekannt geworden ist, ist dem Massenabmahner Rasch ein Zahlendreher bei einer IP-Adresse unterlaufen. Dadurch wurde einem unbescholtenden Internetbenutzer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei Audiodateien zugeschickt. Streitwerthöhe durch die angeblichen 287maligen Rechtsverletzungen betrug 60.000€. Somit sollte eine Abmahngebür von 3500€ durch Rasch geltend gemacht worden sein.
Der Abgemahnte konnte aber durch Logdateien beweisen, das er zu dem Zeitpunkt der Rechtsverstöße eine andere IP-Adresse durch seinen Provider zugewiesen bekommen hatte. Das teilte der Abgemahnte auch dem Massenabmahner unverzüglich mit. Leider ging die Anwaltskanzlei darauf nicht ein, womit der Abgemahnte sich gezwungen sah, eine negative Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart einzureichen.
Punkt, Satz und Sieg!!!
Als es aber um die Kosten des Verfahrens ging, wollte der Massenabmahner von seinen eigenen Streitwerten nichts mehr hören. Das Landgericht Stuttgart hielt aber den hohen Streitwert für angemessen, weil von der Kanzlei selber angesetzt. So musste die Kanzlei die Kosten des Verfahrens tragen, ausgehend von dem angesetzten Streitwert.
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