Archiv für die Kategorie: ‘Musikindustrie’

21
Jul

Aufschub auf französisch

Erstellt von: Redaktion

Die französische Regierung ist mit einem neuen Anlauf gescheitert, Internetsperren für Raubkopierer einzuführen. Die Nationalversammlung vertagte die Abstimmung über den in Frankreich und der EU heftig umstrittenen Gesetzentwurf am Dienstag auf September. Eigentlich sollte der Text am Donnerstag endgültig beschlossen werden. Aber rund 900 Änderungsanträge sowie Widerstände aus allen politischen Lagern machten das Votum nach Angaben von Parlamentspräsident Bernard Accoyer vor der Sommerpause unmöglich. Die abermalige Vertagung ist ein herber Rückschlag für das Vorhaben von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, Frankreich zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen im Internet zu machen.
Die Bedeutung des Internet für die Teilhabe am demokratischen Leben und die Meinungsäusserung sei so hoch, so der angerufene Verfassungsrat, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstosse. Die Sanktion könne allenfalls von einem Richter, nicht aber von einer Behörde beschlossen werden.

Kleiner Scherz am Rande:

Im kleinen Kreis scherzte der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand indes laut Vertrauten, er habe bereits zwei Internetanschlüsse, um im Fall des Falles einer Netzsperre zu entkommen.

Glasdemokratie: Ein Sprichwort lautet: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

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19
Dez

Rezession 2009 für Waldorf und Co.

Erstellt von: Redaktion

Die amerikanische Musikindustrie will ihre Strategie im Kampf gegen illegales Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material grundlegend verändern. Der Verband der großen US-Labels (Recording Industry Association of America, RIAA) wird künftig auf Massenklagen verzichten und setzt stattdessen auf die Zusammenarbeit mit den Zugangsanbietern. Seit 2003 hatte der Verband rund 35.000 Internetnutzer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Dem Zeitungsbericht zufolge hat die RIAA im Herbst begonnen, die Klagekampagne einzustellen. Danach werde die RIAA beim Verdacht eines illegalen Up- oder Downloads eine E-Mail an den Provider schicken. Je nach Vereinbarung soll der Provider dann die Nachricht weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoß aufmerksam machen und auffordern, damit aufzuhören – die Identität des Kunden erfahre der Verband dabei nicht. Mit dem neuen Ansatz würde eine der umstrittensten – und für die Justiz aufwändigsten – Praktiken der RIAA wegfallen: über eine Strafanzeige gegen Unbekannt versucht der Verband, an die Identität des Nutzers zu kommen, von dem wenig mehr als eine IP-Adresse bekannt ist. Der mutmaßliche Filesharer wird dann mit einem Zivilverfahren überzogen – eine auch in Deutschland
verbreitete Praxis.
 
Glasdemokratie: Somit gibt es für die Dorfbewohner im Wald und ihre Mitstreiter leider in 2009 nichts mehr zu verdienen. Aber irgendwie will sich bei uns, kein vorweihnachtliches Mitleid einstellen.

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25
Aug

Abmahnungswegweiser als eBook erschienen

Erstellt von: Redaktion

Dass es durchaus möglich ist, sich gegen Unterlassungserklärungen zu wehren, bewies jüngst unter anderem ein Fall, in dem ein Anwalt einem Hobbyhistoriker die Veröffentlichung von Recherchen zum Adelstitel des ehemaligen Siemens-Chefs Heinrich von Pierer verbieten wollte. Er wurde dann aber wegen Nötigung angezeigt und musste schließlich 20.000 Euro zahlen, damit ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden konnte. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben nun zusammen ein eBook namens “Wegweiser Abmahnungen” veröffentlicht.  Die kostenlose Version liefert in einer auch dem juristischen Laien verständlichen Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen. Dass den Verfassern Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern ein Anliegen war, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.
 
Glasdemokratie: Ersetzt dieses eBook einen Rechtsanwalt? Definitiv NEIN!
Trotz der Komplexität des eBook: Wegweiser-Abmahnung wird es in der Regel nicht das Aufsuchen oder Beauftragen eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Urheberrecht ersetzen.

Quelle: heise.de

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10
Aug

Aufbäumen einer sterbenden Medienindustrie

Erstellt von: Redaktion

Die Musik-, Film- und Pornobranche steht in ihrem Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zunehmend alleine da. Auch in den USA steht der von der MI so groß gefeierte Erfolg gegen Jammie Thomas vor einem Schwurgericht, vor einer Wiederaufnahme. Die deutschen Generalstaatsanwaltschaften erarbeiten Leitlinien zum möglichst einheitlichen Umgang mit dem Phänomen der Massenstrafanzeigen durch die Medienindustrie. Demnach sollen in NRW Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben. Ähnliche Empfehlungen wie die von den Generalstaatsanwaltschaften in NRW gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. Die Staatsanwaltschaft in Berlin lehnt als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab.
Somit wurde zum ersten Mal definiert, was unter unter gewerbliche Nutzung von Tauschbörsen zu verstehen ist. Und bei privater Nutzung darf die erste Abmahngebühr nur noch 100€ kosten. Dafür schliesst ein Abmahnanwalt noch nicht mal sein Büro auf. Daher möchten die Rechteinhaber die Provider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einbinden.
Ob die deutschen Provider sich aber zum “Hilfssherif der MI” degradieren lassen wollen, muss noch abgewartet werden. Die Provider, die einen Pakt mit dem Teufel eingehen werden, haben dann sicherlich bei Bekanntwerden eines solchen Paktes mit sinkenden Nutzerzahlen zu kämpfen. Und in dem heiß umkämpften Providermarkt kann das ganz schnell, das Ende bedeuten.
Somit sollte die MI endlich aufhören zu jammern und versuchen neue Wege zu gehen. Endlich wieder qualitative (statt quantitative) Produkte und Vertriebswege auf den Markt bringen, wofür die Kunden auch bereit sind, wieder Geld auszugeben.
Wann begreift die MI endlich, eine verlorene Kundschaft gewinnt man nicht per Gericht zurück, sondern nur mit sehr guten Qualitätsprodukten. Aber diese Erkenntnis setzt natürlich eine gewisse Intelligenz bei den Manager voraus.

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31
Jul

Oberstaatsanwältin kritisiert Abmahnungen

Erstellt von: Redaktion

vera.jpgVera Junker immun
gegen Lobbyismus

Sollte es in der untergehende SPD noch Politiker geben, die gegen Lobbyismus immun sind. Bei der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker scheint das jedenfalls der Fall zu sein. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung teilte die Oberstaatsanwältin mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ablehne. Eine Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, meint Junker, denn um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, der Rechner beschlagnahmt und Zeugen befragt werden.
Junker wörtlich:

“In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist. Der Aufwand sei unverhältnismäßig, wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.”

Junker findet es weiterhin schlimm, dass die Abmahnanwälte auf einer “extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen”. Die Verfehlung sei zu gering, um Grundrechte auszuhebeln. Vor Kurzem haben die Generalstaatsanwaltschaften gemeinsame Leitlinien zur Entlastung von Massenstrafanzeigen vorgelegt. Danach müssten IP-Adressen nur bei einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro oder bei mehr als 100 Dateien aufgespürt werden. Junker wendet ein, die bloße Zahl der Titel sollte nicht über die Strafverfolgung entscheiden. “Die erwähnte Rechnung geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hätte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden”, sagte die Oberstaatsanwältin.
 
Glasdemokratie: RESPEKT!, ein gesunder Menschenverstand ist mehr wert, als alle Lobbygelder!

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